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Vertrag über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung - A1.net

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RUO 2011 – Anhang 2 30.04.2013<br />

Upstream Bänder<br />

US1 PSD (dBm/Hz)=47,3-21,14* [ finMHz ]<br />

US2 PSD (dBm/Hz)=54,0-16,29* [ finMHz]<br />

Die genauen Voraussetzungen für die Einschränkung der generellen Netzverträglichkeit<br />

von xDSL-Übertragungssystemen ab dem Hauptverteiler richten sich nach Anhang 9.<br />

4.3 Einsatz von Übertragungssystemen an KV, ARU-<br />

Standorten bzw. KA/HsV<br />

Wer<strong>den</strong> vom Entbündelungspartner oder von A1 Telekom Austria direkt am KV, ARU-<br />

Standorten bzw. an KA/HsV (insbesondere hochbitratige) Übertragungssysteme<br />

eingesetzt, so haben der Entbündelungspartner bzw. A1 Telekom Austria auf Basis der<br />

gelten<strong>den</strong> Anschalterichtlinien sicherzustellen, dass es zu keiner <strong>über</strong>mäßigen<br />

Beeinflussung anderer TASLen kommt. Dar<strong>über</strong> hinaus gelten die Regeln des Anhangs 9.<br />

4.4 Prüfung auf theoretisch verfügbare Bandbreiten am<br />

Kun<strong>den</strong>standort<br />

Der Entbündelungspartner kann bei A1 Telekom Austria eine Prüfung auf theoretisch<br />

verfügbare Bandbreiten am Kun<strong>den</strong>standort im Einzelfall beantragen. Zusätzlich zu <strong>den</strong><br />

theoretisch verfügbaren Bandbreiten <strong>über</strong>mittelt A1 Telekom Austria dem<br />

Entbündelungspartner <strong>den</strong> benutzten Bewertungsalgorithmus und, sollte nach Ansicht der<br />

A1 Telekom Austria keine höherbitratiger Nutzung möglich sein, die für diese Bewertung<br />

relevanten Daten (z.B. konkrete Beschaltungssituation am HVt bzw. dem relevanten<br />

Kabel). Diese von A1 Telekom Austria <strong>über</strong>mittelten Daten haben lediglich informativen<br />

Charakter. Der Entbündelungspartner hat für die Ermittlung und Zurverfügungstellung<br />

der genannten Daten ein Entgelt nach Aufwand gemäß Anhang 8 zu entrichten.<br />

RUO 2011 Seite 38 von 160

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