Vertrag über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung - A1.net
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RUO 2011 – Anhang 2 30.04.2013<br />
Upstream Bänder<br />
US1 PSD (dBm/Hz)=47,3-21,14* [ finMHz ]<br />
US2 PSD (dBm/Hz)=54,0-16,29* [ finMHz]<br />
Die genauen Voraussetzungen für die Einschränkung der generellen Netzverträglichkeit<br />
von xDSL-Übertragungssystemen ab dem Hauptverteiler richten sich nach Anhang 9.<br />
4.3 Einsatz von Übertragungssystemen an KV, ARU-<br />
Standorten bzw. KA/HsV<br />
Wer<strong>den</strong> vom Entbündelungspartner oder von A1 Telekom Austria direkt am KV, ARU-<br />
Standorten bzw. an KA/HsV (insbesondere hochbitratige) Übertragungssysteme<br />
eingesetzt, so haben der Entbündelungspartner bzw. A1 Telekom Austria auf Basis der<br />
gelten<strong>den</strong> Anschalterichtlinien sicherzustellen, dass es zu keiner <strong>über</strong>mäßigen<br />
Beeinflussung anderer TASLen kommt. Dar<strong>über</strong> hinaus gelten die Regeln des Anhangs 9.<br />
4.4 Prüfung auf theoretisch verfügbare Bandbreiten am<br />
Kun<strong>den</strong>standort<br />
Der Entbündelungspartner kann bei A1 Telekom Austria eine Prüfung auf theoretisch<br />
verfügbare Bandbreiten am Kun<strong>den</strong>standort im Einzelfall beantragen. Zusätzlich zu <strong>den</strong><br />
theoretisch verfügbaren Bandbreiten <strong>über</strong>mittelt A1 Telekom Austria dem<br />
Entbündelungspartner <strong>den</strong> benutzten Bewertungsalgorithmus und, sollte nach Ansicht der<br />
A1 Telekom Austria keine höherbitratiger Nutzung möglich sein, die für diese Bewertung<br />
relevanten Daten (z.B. konkrete Beschaltungssituation am HVt bzw. dem relevanten<br />
Kabel). Diese von A1 Telekom Austria <strong>über</strong>mittelten Daten haben lediglich informativen<br />
Charakter. Der Entbündelungspartner hat für die Ermittlung und Zurverfügungstellung<br />
der genannten Daten ein Entgelt nach Aufwand gemäß Anhang 8 zu entrichten.<br />
RUO 2011 Seite 38 von 160