Vertrag über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung - A1.net
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RUO 2011 – Allgemeiner Teil 30.04.2013<br />
der Verrohrung müssen zugänglich sein.<br />
(b) Wenn keine Verrohrung vorhan<strong>den</strong> ist, wird ober Putz mit Nagelschellen verlegt<br />
(Zustimmung des Verfügungsberechtigten muss vorliegen).<br />
(c) Durchbrüche durch Wände wer<strong>den</strong> gebohrt, soweit der Anschlussbesitzer die<br />
Verfügungsgewalt besitzt und <strong>den</strong> Durchbruch erlaubt. Anderenfalls wird der<br />
Entbündelungspartner aufgefordert, die dementsprechen<strong>den</strong><br />
Verfügungsberechtigungen beizubringen.<br />
(d) Durchbrüche durch Decken wer<strong>den</strong> aufgrund statischer und brandschutzrechtlicher<br />
Unklarheiten nicht gebohrt. Wenn der Entbündelungspartner nachweist, dass keine<br />
Be<strong>den</strong>ken vorliegen, nimmt TA <strong>den</strong> Durchbruch vor<br />
(e) Hängende Deckenkonstruktionen wer<strong>den</strong> nicht geöffnet<br />
(f) Brandabschottungen wer<strong>den</strong> nicht geöffnet.<br />
(g) Verteilerdosen im Haus wer<strong>den</strong> geöffnet, wenn der Putz / die Ausmalung nicht<br />
beschädigt wird oder der Verfügungsberechtigte zustimmt.<br />
(h) Fremde Netze (Leitungssysteme bei TK Anlagen, Kun<strong>den</strong>eigene Leitungsnetze)<br />
wer<strong>den</strong> nur mit Zustimmung des Netzbesitzers genutzt. Die Durchschaltung erfolgt<br />
durch <strong>den</strong> Betreiber (Besitzer des Netzes).<br />
Unter <strong>den</strong> in Anhang 4 festgelegten Voraussetzungen sind die <strong>Vertrag</strong>spartner berechtigt,<br />
<strong>den</strong> bestellten oder bereitgestellten <strong>Zugang</strong> zu einer oder mehreren TASL(en) - bzw.<br />
Teilabschnitten von TASLen - der A1 Telekom Austria zu kündigen.<br />
4.3 Voranfrage, Bestellung, Bereitstellung und<br />
Kündigung des physischen <strong>Zugang</strong>s <strong>zur</strong> relevanten<br />
Schaltstelle bzw. zum Hauptverteiler<br />
Die Voranfrage, Bestellung des physischen <strong>Zugang</strong>s durch <strong>den</strong> Entbündelungspartner zu<br />
einer relevanten Schaltstelle bzw. zu einem bestimmten HVt und dessen Bereitstellung<br />
durch A1 Telekom Austria erfolgen gemäß <strong>den</strong> in Anhang 5 (Schaltstelle) bzw. Anhang 6<br />
(HVt) vorgesehenen Verfahren. Die Bereitstellung des physischen <strong>Zugang</strong>s wird mit der<br />
Abnahme durch <strong>den</strong> Entbündelungspartner abgeschlossen. Die Abnahme des physischen<br />
<strong>Zugang</strong>s erfolgt gemäß dem in Anhang 5 bzw. Anhang 6 vorgesehenen Verfahren. A1<br />
Telekom Austria ist verpflichtet, die vom Entbündelungspartner jeweils bestellte<br />
Kollokationsvariante fristgerecht und auftragsgemäß auszuführen.<br />
Unter <strong>den</strong> in Anhang 5 (Schaltstelle) bzw. Anhang 6 (HVt) festgelegten Voraussetzungen<br />
sind die <strong>Vertrag</strong>spartner berechtigt, die bestellten oder bereitgestellten physischen<br />
<strong>Zugang</strong>svarianten zu stornieren bzw. zu kündigen.<br />
4.4 Voranfrage, Bestellung, Bereitstellung und<br />
Kündigung des <strong>Zugang</strong>s zum Duct<br />
Sämtliche Bestell- und Mitteilungsvorgänge wer<strong>den</strong> aufgrund der von A1 Telekom Austria<br />
<strong>zur</strong> Verfügung gestellten Formulare, Vordrucke bzw. <strong>über</strong> elektronische Schnittstelle<br />
vorgenommen.<br />
Die Bestellung, Bereitstellung und Kündigung von konkreten Leerrohren ist in Anhang 10<br />
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