Vertrag über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung - A1.net
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RUO 2011 – Allgemeiner Teil 30.04.2013<br />
einer effizienten, an <strong>den</strong> Zielen dieses <strong>Vertrag</strong>es ausgerichteten, Durchführung dieses<br />
<strong>Vertrag</strong>es erforderlichen Informationen und Auskünfte unverzüglich zu erteilen.<br />
7.2 Information <strong>zur</strong> Störungseingrenzung und –<br />
beseitigung<br />
Wer<strong>den</strong> konkrete Informationen von einem <strong>Vertrag</strong>spartner <strong>zur</strong> Störungseingrenzung und<br />
-beseitigung aus dem Zuständigkeitsbereich des anderen <strong>Vertrag</strong>spartners benötigt, so<br />
ist der andere <strong>Vertrag</strong>spartner verpflichtet, die erforderliche Auskunft auch außerhalb der<br />
Regelarbeitszeit sowie an Sonn- und Feiertagen unverzüglich, je<strong>den</strong>falls innerhalb von<br />
drei Stun<strong>den</strong> ab Einlangen des schriftlich oder per Telefax <strong>über</strong>mittelten Auskunftsersuchens<br />
gemäß der Anhänge 7, 10 und 11 zu erteilen.<br />
A1 Telekom Austria ist, falls eine Gefährdung ihres Netzes oder eines Dienstes gegeben<br />
ist und die Störung im Verantwortungsbereich des Entbündelungspartners liegt,<br />
berechtigt, nach nochmaliger per Telefax <strong>über</strong>mittelter Nachfrage, bei der ihr vom<br />
Entbündelungspartner genannten Ansprechstelle, nach weiteren zwei Stun<strong>den</strong> ab<br />
Einlangen der Urgenz <strong>den</strong> <strong>Zugang</strong> <strong>zur</strong> TASL bzw. zum Teilabschnitt bis <strong>zur</strong> Beseitigung<br />
der Störung zu unterbrechen. Beschränkungen und Unterbrechungen des <strong>Zugang</strong>s <strong>zur</strong><br />
TASL bzw. zum Teilabschnitt sind auf das <strong>zur</strong> Störungsbeseitigung absolut notwendige<br />
Mindestmaß zu beschränken.<br />
Die jeweiligen Maßnahmen im Rahmen der Störungseingrenzung und –beseitigung sind<br />
abzustimmen und die Interessen der Teilnehmer an einem unterbrechungsfreien <strong>Zugang</strong><br />
<strong>zur</strong> festnetzgestützten Telekommunikationsdienstleistung sind zu wahren.<br />
7.3 Vorabinformationen bei strukturellen<br />
Veränderungen im Teilnehmeranschlussnetz<br />
Beabsichtigt A1 Telekom Austria strukturelle Veränderungen in der Netzgestaltung,<br />
welche die im betreffen<strong>den</strong> Fall gegebene Nutzung <strong>über</strong>lassener TASLen (bzw.<br />
<strong>über</strong>lassener Teilabschnitte derselben) durch <strong>den</strong> Entbündelungspartner beeinflussen,<br />
einschränken oder unmöglich machen könnten, so wird A1 Telekom Austria alle<br />
Entbündelungspartner, die im jeweiligen HVt-Bereich <strong>über</strong> einen physischen <strong>Zugang</strong><br />
verfügen, zwölf Monate im Voraus, sofern dies nicht möglich ist aber je<strong>den</strong>falls<br />
ehestmöglich, dar<strong>über</strong> informieren.<br />
Sofern eine strukturelle Veränderung Gegenstand des Anhangs 9 dieses <strong>Vertrag</strong>es ist,<br />
kommen stattdessen die dort beschriebenen Regelungen <strong>zur</strong> Anwendung.<br />
7.4 Vorabinformationen bei Errichtung von<br />
vorgelagerten DSLAM-Standorten<br />
Beabsichtigt A1 Telekom Austria die Errichtung eines vorgelagerten DSLAM-Standortes,<br />
so wird A1 Telekom Austria alle Entbündelungspartner, die im jeweiligen HVt-Bereich<br />
<strong>über</strong> einen physischen <strong>Zugang</strong> verfügen, sechs Wochen vor der tatsächlichen<br />
Fertigstellung des vorgelagerten DSLAM-Standortes, dar<strong>über</strong> informieren. Die<br />
tatsächliche Fertigstellung bezeichnet dabei <strong>den</strong> Zeitpunkt, zu dem <strong>über</strong> diese<br />
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