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Erläuterungen zum Psychologengesetz 2013 - Österreichischer ...

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Wirkungsorientierte Folgenabschätzung<br />

3 von 41<br />

Bundesgesetz über die Führung der Bezeichnung "Psychologin" oder "Psychologe" und<br />

über die Ausübung der Gesundheitspsychologie und der Klinischen Psychologie<br />

(<strong>Psychologengesetz</strong> <strong>2013</strong>)<br />

Problemdefinition<br />

Problemanalyse<br />

Die derzeitigen Regelungen betreffend die Bezeichnung „Psychologin“ oder “Psychologe“ sowie die<br />

berufsrechtlichen Regelungen in den Bereichen der Gesundheitspsychologie und der Klinischen<br />

Psychologie stammen aus dem Jahr 1990 und entsprechen nicht mehr den aktuellen Erfordernissen.<br />

Die Änderung der Studienarchitektur von bisherigen Diplomstudien auf die durch den Bologna-Prozess<br />

etablierten Bachelor- und Masterstudien erfordert Anpassungen hinsichtlich des Bezeichnungsrechts für<br />

Absolventinnen (Absolventen) des Studiums der Psychologie.<br />

Die Berufsbilder und Tätigkeitsbereiche sowohl der Klinischen Psychologie als auch der<br />

Gesundheitspsychologie waren nur allgemein umschrieben und eine umfassende klare Formulierung soll<br />

diese zwei Berufsgruppen deutlich akzentuieren.<br />

Die Weiterentwicklung der letzten Jahrzehnte im Hinblick auf verstärkte Berücksichtigung von<br />

Patientenrechten zeigt insbesondere das Erfordernis zur Konkretisierung der Berufspflichten und der<br />

Qualitätssicherung in der Berufsausbildung und Berufsausübung. Es wird dadurch auch der Umsetzung<br />

der Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden<br />

Gesundheitsversorgung Rechnung getragen.<br />

Nullszenario und allfällige Alternativen<br />

Es kann die geltende Rechtslage, die im Wesentlichen auf ein Diplomstudium der Psychologie abstellt,<br />

auf Grund der Änderungen der Studienarchitektur durch den Bologna-Prozess nicht mehr beibehalten<br />

werden, da es ansonsten an der grundlegende Voraussetzung für die postgraduelle Ausbildung im<br />

Gesundheitsbereich mangelt. Eine Nichtumsetzung der EU-Richtlinien würde letztlich zu einem<br />

Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich führen.<br />

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2019<br />

Interne Evaluierung<br />

An Hand der zu erteilenden Bewilligungen ist zu messen, welche Änderung in der Anzahl der<br />

Ausbildungseinrichtungen durch Anpassung an neue Ausbildungsstrukturen durch erforderliche<br />

Umstellung der Ausbildungseinrichtungen, allfällige Zusammenlegungen/Kooperationen eintreten wird.<br />

Auf Grundlage der Jahresberichte der anerkannten Ausbildungseinrichtungen ist die Umsetzbarkeit der<br />

Ausbildungsvorgaben sowie die Veränderung der Anzahl der Auszubildenden im jeweiligen Fachgebiet<br />

der Klinischen Psychologie oder der Gesundheitspsychologie sowie die erfolgreichen jährlichen<br />

Abschlüsse messbar.<br />

Die Auswirkung der veränderten Ausbildung ist an der Veränderung der Zahl der Erteilung der<br />

Berufsberechtigungen durch Eintragung in die Berufslisten zu erfassen.<br />

Ziele

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