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Erläuterungen zum Psychologengesetz 2013 - Österreichischer ...

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Wie sieht Erfolg aus:<br />

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA Zielzustand Evaluierungszeitpunkt<br />

Auf Grundlage der aus dem Jahr 1990<br />

formulierten Berufspflichten ist keine ausreichend<br />

klare Absicherung von Patientenrechten gegeben.<br />

Ziel 5: Änderung der Struktur und Aufgaben des Psychologenbeirats<br />

Wie sieht Erfolg aus:<br />

Klar formulierte Berufspflichten und deren<br />

Erweiterung bieten für Patientinnen (Patienten)<br />

klare Anhaltspunkte für Ihre Rechte und<br />

unterstützen sie in deren Umsetzung.<br />

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA Zielzustand Evaluierungszeitpunkt<br />

Der Psychologenbeirat setzt sich aus den von<br />

diversen Institutionen entsandten Vertretern, die<br />

eine Qualifikation als Psychologe oder<br />

Psychologinnen aufzuweisen haben, zusammen. Er<br />

tritt zwei Mal pro Halbjahr zusammen und ist<br />

unter anderem zu jeder Erteilung einer<br />

Berufsberechtigung zu befassen. Dadurch ist auch<br />

die Erteilung von Berufsberechtigungen,<br />

unabhängig vom Datum des Abschlusses nur zu<br />

diesen Terminen möglich.<br />

5 von 41<br />

Die neue Zusammensetzung des<br />

Psychologenbeirats orientiert sich an dem im<br />

medizinischen Bereich vergleichbar bestehenden<br />

Obersten Sanitätsrat und sieht in Hinkunft eine auf<br />

fünf Jahre befristete Ernennung von 15 bis 20<br />

Berufsangehörigen, ausgewogen aus dem Bereich<br />

der Gesundheitspsychologie sowie der Klinischen<br />

Psychologie durch den Bundesminister (die<br />

Bundesministerin) für Gesundheit vor. Bei der<br />

Ernennung ist auch Bedacht darauf zu nehmen,<br />

dass die verschiedensten<br />

gesundheitspsychologischen und klinischpsychologischen<br />

Arbeitsbereiche durch die<br />

entsprechenden Fachexpertise von<br />

Gesundheitspsychologinnen<br />

(Gesundheitspsychologen) sowie Klinischen<br />

Psychologinnen (Klinischen Psychologen) breit<br />

gestreut vertreten ist. Die Einberufung der<br />

Mitglieder des Psychologenbeirats oder der<br />

Mitglieder des zu bildenden Ausschusses wird<br />

nicht mehr an fixe Termine gebunden, so dass<br />

zeitliche flexibel auf den Bedarf der Fachexpertise<br />

abgestellt werden kann.<br />

Ziel 6: Konkretisierung der Berufspflichten (Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht,<br />

Auskunftspflichten gegenüber den Patientinnen und Patienten, Einführung einer verpflichtenden<br />

Berufshaftpflichtversicherung)<br />

Wie sieht Erfolg aus:<br />

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA Zielzustand Evaluierungszeitpunkt<br />

Auf Grund bestehender Regelungen wird die<br />

Verpflichtung zur Einhaltung bestimmter<br />

Berufspflichten lediglich über Interpretation<br />

bestehender Pflichten sowie aus<br />

Analogieschlüssen zu anderen, vergleichbaren<br />

Berufsgesetzen, wie beispielsweise das<br />

Musiktherapiegesetz, abgeleitet.<br />

Ziel 7: Anpassung an Unionsrecht<br />

Wie sieht Erfolg aus:<br />

Klare Formulierung der Berufspflichten, die deren<br />

Einhaltung erleichtern sowie Ergänzung um weiter<br />

Berufspflichten, die den Patientenschutz erhöhen,<br />

wie insbesondere auch die im Rahmen der<br />

Richtlinie 2011/24/EU<br />

(Patientenmobilitätsrichtlinie) geforderte<br />

Berufshaftpflichtversicherung.<br />

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

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