Erläuterungen zum Psychologengesetz 2013 - Österreichischer ...
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Wie sieht Erfolg aus:<br />
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA Zielzustand Evaluierungszeitpunkt<br />
Auf Grundlage der aus dem Jahr 1990<br />
formulierten Berufspflichten ist keine ausreichend<br />
klare Absicherung von Patientenrechten gegeben.<br />
Ziel 5: Änderung der Struktur und Aufgaben des Psychologenbeirats<br />
Wie sieht Erfolg aus:<br />
Klar formulierte Berufspflichten und deren<br />
Erweiterung bieten für Patientinnen (Patienten)<br />
klare Anhaltspunkte für Ihre Rechte und<br />
unterstützen sie in deren Umsetzung.<br />
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA Zielzustand Evaluierungszeitpunkt<br />
Der Psychologenbeirat setzt sich aus den von<br />
diversen Institutionen entsandten Vertretern, die<br />
eine Qualifikation als Psychologe oder<br />
Psychologinnen aufzuweisen haben, zusammen. Er<br />
tritt zwei Mal pro Halbjahr zusammen und ist<br />
unter anderem zu jeder Erteilung einer<br />
Berufsberechtigung zu befassen. Dadurch ist auch<br />
die Erteilung von Berufsberechtigungen,<br />
unabhängig vom Datum des Abschlusses nur zu<br />
diesen Terminen möglich.<br />
5 von 41<br />
Die neue Zusammensetzung des<br />
Psychologenbeirats orientiert sich an dem im<br />
medizinischen Bereich vergleichbar bestehenden<br />
Obersten Sanitätsrat und sieht in Hinkunft eine auf<br />
fünf Jahre befristete Ernennung von 15 bis 20<br />
Berufsangehörigen, ausgewogen aus dem Bereich<br />
der Gesundheitspsychologie sowie der Klinischen<br />
Psychologie durch den Bundesminister (die<br />
Bundesministerin) für Gesundheit vor. Bei der<br />
Ernennung ist auch Bedacht darauf zu nehmen,<br />
dass die verschiedensten<br />
gesundheitspsychologischen und klinischpsychologischen<br />
Arbeitsbereiche durch die<br />
entsprechenden Fachexpertise von<br />
Gesundheitspsychologinnen<br />
(Gesundheitspsychologen) sowie Klinischen<br />
Psychologinnen (Klinischen Psychologen) breit<br />
gestreut vertreten ist. Die Einberufung der<br />
Mitglieder des Psychologenbeirats oder der<br />
Mitglieder des zu bildenden Ausschusses wird<br />
nicht mehr an fixe Termine gebunden, so dass<br />
zeitliche flexibel auf den Bedarf der Fachexpertise<br />
abgestellt werden kann.<br />
Ziel 6: Konkretisierung der Berufspflichten (Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht,<br />
Auskunftspflichten gegenüber den Patientinnen und Patienten, Einführung einer verpflichtenden<br />
Berufshaftpflichtversicherung)<br />
Wie sieht Erfolg aus:<br />
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA Zielzustand Evaluierungszeitpunkt<br />
Auf Grund bestehender Regelungen wird die<br />
Verpflichtung zur Einhaltung bestimmter<br />
Berufspflichten lediglich über Interpretation<br />
bestehender Pflichten sowie aus<br />
Analogieschlüssen zu anderen, vergleichbaren<br />
Berufsgesetzen, wie beispielsweise das<br />
Musiktherapiegesetz, abgeleitet.<br />
Ziel 7: Anpassung an Unionsrecht<br />
Wie sieht Erfolg aus:<br />
Klare Formulierung der Berufspflichten, die deren<br />
Einhaltung erleichtern sowie Ergänzung um weiter<br />
Berufspflichten, die den Patientenschutz erhöhen,<br />
wie insbesondere auch die im Rahmen der<br />
Richtlinie 2011/24/EU<br />
(Patientenmobilitätsrichtlinie) geforderte<br />
Berufshaftpflichtversicherung.<br />
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA Zielzustand Evaluierungszeitpunkt