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Erläuterungen zum Psychologengesetz 2013 - Österreichischer ...

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Berufspflichten, wie Rechnungslegung oder<br />

Berufshaftpflichtversicherung sind noch nicht<br />

etabliert.<br />

7 von 41<br />

Kosten, sowie Etablierung einer verpflichtenden<br />

Berufshaftpflichtversicherung.<br />

Maßnahme 3: Auflistung geeigneter Maßnahmen zur einschlägigen berufsrechtlichen und<br />

berufsethischen Bewusstseinsbildung und Sanktionierung von Berufspflichtverletzungen<br />

Beschreibung der Maßnahme:<br />

Mit Sanktionsmöglichkeiten im Vorfeld einer Entziehung der Berufsberechtigung soll auf die<br />

unterschiedlichen Grade und Auswirkungen von Berufspflichtverletzungen reagiert werden können. Die<br />

förmliche Mahnung durch den Bundesminister (die Bundesministerin) für Gesundheit kann somit als<br />

erste Stufe einer einschlägigen berufsrechtlichen und berufsethischen Bewusstseinsbildung verstanden<br />

werden.<br />

Sodann werden geeignete Maßnahmen aufgezählt, die jedenfalls die förmliche Entschuldigung, die<br />

Mitwirkung bei einer geeigneten und anerkannten Form von alternativer Streitbeilegung, die<br />

Absolvierung von Selbsterfahrung, von Supervision, die Wiederholung von Ausbildungsteilen<br />

Fachausbildung, die Rückzahlung der durch die gesundheitspsychologische oder klinisch-psychologische<br />

Behandlung verursachten und vom (von der) Behandelten zu tragenden Kosten, die Kostentragung für die<br />

notwendige Folgebehandlung des (der) Behandelten, die Unterziehung einer Krankenbehandlung sowie<br />

die Unterbrechung der Berufsausübung für die Dauer des Verfahrens umfassen.<br />

Wie sieht Erfolg aus:<br />

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA Zielzustand Evaluierungszeitpunkt<br />

Eine Reaktion auf Berufspflichtverletzungen ist<br />

derzeit entweder nur im Rahmen von<br />

Verwaltungsstrafen oder durch Entzug der<br />

Berufsberechtigung möglich, wobei dafür die<br />

Berufspflichtverletzung so erheblich sein muss,<br />

dass die Vertrauenswürdigkeit der/des<br />

Berufsangehörigen nicht mehr gegeben ist.<br />

Anwendung entsprechender Maßnahmen unter<br />

besonderer Berücksichtigung des individuellen<br />

Pflichtenverstoßes soll zur berufsrechtlichen und<br />

berufsethischen Bewusstseinsbildung führen. Es<br />

ist als Reaktionssystem auf<br />

Berufspflichtverletzungen zu verstehen, die einem<br />

Hinwirken auf eine zukünftige verlässliche<br />

Berufsausübung dienen. Mit der Vielseitigkeit und<br />

Unterschiedlichkeit der einzelnen Maßnahmen soll<br />

der Vielschichtigkeit der Anforderungen an die<br />

Vertrauenswürdigkeit Rechnung getragen werden.<br />

Entscheidender Faktor für den Erfolg solcher<br />

Maßnahmen ist die Mitwirkung des/der<br />

betroffenen Berufsangehörigen.<br />

Maßnahme 4: Vorgabe eines konsekutiven Bachelor- und Masterstudiums in Psychologie als<br />

Grundlage für Bezeichnung sowie als Voraussetzung für die postgraduelle Ausbildung.<br />

Beschreibung der Maßnahme:<br />

In Folge der Bologna Deklaration von 1999 hat in ganz Europa eine grundlegende Reform des<br />

Hochschulbildungssystems stattgefunden. Die Änderungen des Studienrechts durch die Einführung der<br />

dreigliedrigen Bologna-Struktur, Bachelor-, Master- und Doktoratsstudium, haben die bestehenden<br />

Regelungen in Bezug auf die Voraussetzungen zur Führung der Bezeichnung<br />

„Psychologin“/“Psychologe“ überholt. Es ist daher die entsprechende Adaptierung jener<br />

Studienabschlüsse an europäische Standards vorzunehmen, die Einfluss auf das Bezeichnungsrecht und<br />

darüber hinaus für den Zugang zur postgraduellen Ausbildung in Gesundheitspsychologie und in<br />

Klinischer Psychologie nehmen.<br />

Wie sieht Erfolg aus:<br />

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA Zielzustand Evaluierungszeitpunkt<br />

Derzeit wird nur durch Interpretation durch das<br />

fachlich zuständige Bundesministeriums für<br />

Wissenschaft und Forschung das im Gesetz<br />

Klarstellung der vorausgesetzten Ebenen der<br />

Studienabschlüsse (Bachelor und Master) in<br />

Psychologie, die die geschützte Bezeichnung als

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