17.10.2012 Aufrufe

PETER SCHWARZ - das City Magazin

PETER SCHWARZ - das City Magazin

PETER SCHWARZ - das City Magazin

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Reiserecht<br />

Sind Sie im Urlaub gut gelandet oder hatte ihr Flug Verspätung oder wurde er gar<br />

annulliert? Bei Problemen mit Fluggesellschaften kann die Klage nun seit einer Entscheidung<br />

des EuGH nicht nur beim Gericht des Sitzes der Fluggesellschaft in einem<br />

anderen EU-Mitgliedsstaat, sondern auch wahlweise am Gericht des Abfl ugortes<br />

oder des Zielfl ughafens eingebracht werden.<br />

Die EU-Verordnung Nr. 261/2004 regelt<br />

Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen<br />

für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung<br />

und bei Annullierung oder großer Verspätung<br />

von Flügen, wenn der Flug in der EU<br />

angetreten wird oder der Zielfl ughafen in<br />

der EU liegt und <strong>das</strong> ausführende Luftfahrtunternehmen<br />

ein Unternehmen der EU ist.<br />

wird dies nicht in angemessener Frist gemacht,<br />

besteht die Möglichkeit, Preisminderung<br />

oder Wandlung zu begehren.<br />

Im Falle der Nichtbeförderung (zB wegen<br />

Überbuchung) und bei der Annullierung<br />

eines Fluges (bei nicht rechtzeitiger Information<br />

über die Annullierung) haben Fluggäste<br />

Anspruch auf Erstattung der Flugkosten<br />

oder anderweitige Beförderung sowie<br />

TIPPS<br />

Anspruch auf Ausgleichszahlungen abhängig<br />

nach der Flugentfernung zwischen<br />

250,00 und 600,00, ebenso wie Anspruch<br />

auf Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten<br />

und Erfrischung, Hotelunterbringung etc.<br />

Wird ein Alternativfl ug angeboten und hält<br />

sich die Verspätung in bestimmten Grenzen<br />

steht 50 % der Ausgleichszahlungen zu.<br />

Für Verspätungen zwischen 2 und 4 Stunden,<br />

abhängig von der Flugentfernung, haben<br />

die Fluggäste Anspruch auf Mahlzeiten<br />

und Erfrischungen sowie falls notwendig<br />

Hotelunterbringung. Bei Verspätungen von<br />

mind. 5 Stunden besteht Anspruch auf vollständig<br />

Erstattung der Flugscheinkosten.<br />

Bisher konnte sich die Durchsetzung die-<br />

ser Ansprüche schwierig gestalten, da <strong>das</strong><br />

Flugunternehmen am Gericht seines Sitzes<br />

in der EU geklagt werden musste – die<br />

vorliegende Entscheidung der EuGH stellt<br />

diesbezüglich eine wesentlich Erleichterung<br />

dar, da bei einem Abfl ug aus Wien<br />

auch jedenfalls hier geklagt werden kann.<br />

Mag. Erich Allinger<br />

� www.schober.at/allinger.htm<br />

Lehrlinge fordern & fördern: Damit Sie Ihre Lehrlinge nicht umsonst ausbilden.<br />

So bleibt der ausgelernte Lehrling im Unternehmen/Betrieb.<br />

Mit diesen einfachen Tipps können Sie<br />

Ihre Lehrlinge ans Unternehmen binden<br />

und wertschätzend im Berufsleben fordern<br />

und fördern:<br />

* Um eine gute Beziehung zum Lehrling<br />

aufzubauen, setzen Sie sich regelmäßig<br />

(einmal pro Monat) mit Ihrem Lehrling<br />

zusammen. Interessieren Sie sich für ihn,<br />

seine Bedürfnisse und Anliegen. Sollten Sie<br />

mehrere Lehrlinge ausbilden, installieren<br />

Sie Lehrlingstreffs im Unternehmen. Diese<br />

können Sie in regelmäßigen Abständen intern<br />

abhalten. Laden Sie dazu Lieferanten<br />

ein, die etwas über ihre Produkte erzählen,<br />

oder buchen Sie Persönlichkeitstrainings<br />

(werden derzeit von der Wirtschaftskammer<br />

zu 75 Prozent gefördert)<br />

* Zeigen Sie, <strong>das</strong>s Sie alle Stücke auf Ihren<br />

Lehrling setzen und ihm vertrauen. Das<br />

stärkt auch sein Selbstvertrauen und die<br />

Motivation!<br />

* Machen Sie sich rechtzeitig Gedanken,<br />

welches Aufgabengebiet der Lehrling übernehmen<br />

könnte, wenn er seine Lehre ab-<br />

geschlossen hat. Dazu ist es wichtig, <strong>das</strong>s<br />

Sie ihn fragen, welche Arbeiten ihm Spass<br />

machen und wofür er sich besonders begeistern<br />

kann.<br />

* Signalisieren Sie, <strong>das</strong>s Aufstiegschancen<br />

und Herausforderungen nach Ende der<br />

Lehrzeit warten. Junge Menschen brauchen<br />

Ziele und wollen gefordert werden.<br />

* Setzen Sie, wenn möglich, auch Akzente<br />

bei der Berufsbekleidung oder bei Namensschildern,<br />

der Wechsel vom Lehrling zum<br />

Gesellenstatus, darf nicht „unauffällig“ über<br />

die Bühne gehen.<br />

* Vom „du“ zum „Sie“ – auch immer so eine<br />

Sache. Falls der Lehrling zuvor von der Belegschaft<br />

geduzt wurde, sollte <strong>das</strong>, sobald<br />

dieser ausgelernt ist, auf Gegenseitigkeit<br />

beruhen oder man geht zum Sie über.<br />

* Arrangieren Sie eine kleine schöne Lehrabschlussfeier.<br />

Ein Ritual, mit dem Sie den<br />

neuen Status des ehemaligen Lehrlings<br />

ganz klar aufzeigen.<br />

Noch mehr Informationen rund um die<br />

Ausbildung Ihrer Lehrlinge fi nden Sie auf<br />

meiner Webseite � www.dielehrlingsexpertin.com<br />

oder Sie kontaktieren mich<br />

persönlich!<br />

Mag. (FH) Petra Pinker<br />

Lehrlingsexpertin - Dipl.-Mentalcoach -<br />

NLP-Trainerin (DVNLP) - zertif. Trainerin- &<br />

Erwachsenenbildnerin. ECo-C(R) Beurteilerin<br />

und TQS Trainerin Professional Member<br />

der German Speakers Association<br />

Business<br />

29

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!