PETER SCHWARZ - das City Magazin
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Reiserecht<br />
Sind Sie im Urlaub gut gelandet oder hatte ihr Flug Verspätung oder wurde er gar<br />
annulliert? Bei Problemen mit Fluggesellschaften kann die Klage nun seit einer Entscheidung<br />
des EuGH nicht nur beim Gericht des Sitzes der Fluggesellschaft in einem<br />
anderen EU-Mitgliedsstaat, sondern auch wahlweise am Gericht des Abfl ugortes<br />
oder des Zielfl ughafens eingebracht werden.<br />
Die EU-Verordnung Nr. 261/2004 regelt<br />
Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen<br />
für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung<br />
und bei Annullierung oder großer Verspätung<br />
von Flügen, wenn der Flug in der EU<br />
angetreten wird oder der Zielfl ughafen in<br />
der EU liegt und <strong>das</strong> ausführende Luftfahrtunternehmen<br />
ein Unternehmen der EU ist.<br />
wird dies nicht in angemessener Frist gemacht,<br />
besteht die Möglichkeit, Preisminderung<br />
oder Wandlung zu begehren.<br />
Im Falle der Nichtbeförderung (zB wegen<br />
Überbuchung) und bei der Annullierung<br />
eines Fluges (bei nicht rechtzeitiger Information<br />
über die Annullierung) haben Fluggäste<br />
Anspruch auf Erstattung der Flugkosten<br />
oder anderweitige Beförderung sowie<br />
TIPPS<br />
Anspruch auf Ausgleichszahlungen abhängig<br />
nach der Flugentfernung zwischen<br />
250,00 und 600,00, ebenso wie Anspruch<br />
auf Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten<br />
und Erfrischung, Hotelunterbringung etc.<br />
Wird ein Alternativfl ug angeboten und hält<br />
sich die Verspätung in bestimmten Grenzen<br />
steht 50 % der Ausgleichszahlungen zu.<br />
Für Verspätungen zwischen 2 und 4 Stunden,<br />
abhängig von der Flugentfernung, haben<br />
die Fluggäste Anspruch auf Mahlzeiten<br />
und Erfrischungen sowie falls notwendig<br />
Hotelunterbringung. Bei Verspätungen von<br />
mind. 5 Stunden besteht Anspruch auf vollständig<br />
Erstattung der Flugscheinkosten.<br />
Bisher konnte sich die Durchsetzung die-<br />
ser Ansprüche schwierig gestalten, da <strong>das</strong><br />
Flugunternehmen am Gericht seines Sitzes<br />
in der EU geklagt werden musste – die<br />
vorliegende Entscheidung der EuGH stellt<br />
diesbezüglich eine wesentlich Erleichterung<br />
dar, da bei einem Abfl ug aus Wien<br />
auch jedenfalls hier geklagt werden kann.<br />
Mag. Erich Allinger<br />
� www.schober.at/allinger.htm<br />
Lehrlinge fordern & fördern: Damit Sie Ihre Lehrlinge nicht umsonst ausbilden.<br />
So bleibt der ausgelernte Lehrling im Unternehmen/Betrieb.<br />
Mit diesen einfachen Tipps können Sie<br />
Ihre Lehrlinge ans Unternehmen binden<br />
und wertschätzend im Berufsleben fordern<br />
und fördern:<br />
* Um eine gute Beziehung zum Lehrling<br />
aufzubauen, setzen Sie sich regelmäßig<br />
(einmal pro Monat) mit Ihrem Lehrling<br />
zusammen. Interessieren Sie sich für ihn,<br />
seine Bedürfnisse und Anliegen. Sollten Sie<br />
mehrere Lehrlinge ausbilden, installieren<br />
Sie Lehrlingstreffs im Unternehmen. Diese<br />
können Sie in regelmäßigen Abständen intern<br />
abhalten. Laden Sie dazu Lieferanten<br />
ein, die etwas über ihre Produkte erzählen,<br />
oder buchen Sie Persönlichkeitstrainings<br />
(werden derzeit von der Wirtschaftskammer<br />
zu 75 Prozent gefördert)<br />
* Zeigen Sie, <strong>das</strong>s Sie alle Stücke auf Ihren<br />
Lehrling setzen und ihm vertrauen. Das<br />
stärkt auch sein Selbstvertrauen und die<br />
Motivation!<br />
* Machen Sie sich rechtzeitig Gedanken,<br />
welches Aufgabengebiet der Lehrling übernehmen<br />
könnte, wenn er seine Lehre ab-<br />
geschlossen hat. Dazu ist es wichtig, <strong>das</strong>s<br />
Sie ihn fragen, welche Arbeiten ihm Spass<br />
machen und wofür er sich besonders begeistern<br />
kann.<br />
* Signalisieren Sie, <strong>das</strong>s Aufstiegschancen<br />
und Herausforderungen nach Ende der<br />
Lehrzeit warten. Junge Menschen brauchen<br />
Ziele und wollen gefordert werden.<br />
* Setzen Sie, wenn möglich, auch Akzente<br />
bei der Berufsbekleidung oder bei Namensschildern,<br />
der Wechsel vom Lehrling zum<br />
Gesellenstatus, darf nicht „unauffällig“ über<br />
die Bühne gehen.<br />
* Vom „du“ zum „Sie“ – auch immer so eine<br />
Sache. Falls der Lehrling zuvor von der Belegschaft<br />
geduzt wurde, sollte <strong>das</strong>, sobald<br />
dieser ausgelernt ist, auf Gegenseitigkeit<br />
beruhen oder man geht zum Sie über.<br />
* Arrangieren Sie eine kleine schöne Lehrabschlussfeier.<br />
Ein Ritual, mit dem Sie den<br />
neuen Status des ehemaligen Lehrlings<br />
ganz klar aufzeigen.<br />
Noch mehr Informationen rund um die<br />
Ausbildung Ihrer Lehrlinge fi nden Sie auf<br />
meiner Webseite � www.dielehrlingsexpertin.com<br />
oder Sie kontaktieren mich<br />
persönlich!<br />
Mag. (FH) Petra Pinker<br />
Lehrlingsexpertin - Dipl.-Mentalcoach -<br />
NLP-Trainerin (DVNLP) - zertif. Trainerin- &<br />
Erwachsenenbildnerin. ECo-C(R) Beurteilerin<br />
und TQS Trainerin Professional Member<br />
der German Speakers Association<br />
Business<br />
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