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ung der Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit Angehörigen<br />
anderer Berufe ist im Gesetzgebungsverfahren dagegen vorläufig<br />
zurückgestellt worden.<br />
Neue <strong>Anwalt</strong>sordnung: Am 1.6.2007 ist das Gesetz zur Stärkung<br />
der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft in Kraft getreten.<br />
Das Gesetz beinhaltet eine umfassende Novellierung der<br />
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Danach können Anwälte<br />
Zweigstellen einrichten und ab dem ersten Tag der Zulassung<br />
vor den OLG auftreten.<br />
Erfolgshonorare: Die Bundesregierung hat am 19.12.2007<br />
einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung<br />
von Erfolgshonoraren beschlossen. Danach sollen Rechtsanwälte<br />
in Einzelfällen mir ihren Mandanten eine erfolgsabhängige<br />
Vergütung vereinbaren dürfen.<br />
RDG im Bundesgesetzblatt verkündet<br />
Am 17.12.2007 wurde das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsgesetzes<br />
(RDG) im Bundesgesetzblatt verkündet. Das<br />
RDG tritt damit zum 1.7.2008 in Kraft und erlaubt es künftig<br />
auch Nichtanwälten, im Zusammenhang mit einer anderen wirtschaftlichen<br />
Tätigkeit juristische Nebenleistungen zu erbringen.<br />
Linkhinweis:-<br />
Für das auf den Webseiten des Bundesgesetzblattes unter<br />
http://www.bgbl.de/ veröffentlichte RDG klicken Sie bitte<br />
hier (pdf-Datei).<br />
Rechtsanwaltsvergütung: Bundesregierung<br />
beschließt Gesetzentwurf zur Vereinbarung<br />
von Erfolgshonoraren<br />
Die Bundesregierung hat am 19.12.2007 einen Gesetzentwurf zur<br />
Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren<br />
beschlossen. Danach sollen Rechtsanwälte in Einzelfällen mir ihren<br />
Mandanten eine erfolgsabhängige Vergütung vereinbaren dürfen.<br />
Nach bislang geltendem Recht ist die Vereinbarung von Erfolgshonoraren<br />
generell unzulässig. Das BVerfG hat aber am 12.12.2006<br />
(Az.: 1 BvR 2576/04) entschieden, dass dieses generelle Verbot verfassungswidrig<br />
ist und der Gesetzgeber bis zum 30.6.2008 eine verfassungskonforme<br />
Neuregelung schaffen muss.<br />
Beschränkung auf Einzelfälle<br />
Anwälte und Mandanten sollen künftig in bestimmten Fällen eine<br />
erfolgsabhängige Vergütung vereinbaren können. Dies gilt insbesondere<br />
für Fälle, in denen der Mandant in Anbetracht seiner<br />
wirtschaftlichen Verhältnisse von der Rechtsverfolgung absehen<br />
würde, wenn er nicht die Möglichkeit hat, mit dem Rechtsanwalt<br />
ein Erfolgshonorar zu vereinbaren. Ein solcher Fall kann beispielsweise<br />
vorliegen, wenn eine Partei einen wertvollen, aber<br />
sehr unsicheren Wiedergutmachungsanspruch geltend machen<br />
will und die <strong>Anwalt</strong>skosten hierfür nicht aufbringen kann. Auch<br />
hohe, streitige Schmerzensgeldforderungen können für Geschädigte<br />
ohne die Möglichkeit zur Vereinbarung von Erfolgshonoraren<br />
wirtschaftlich nur durchsetzbar sein.<br />
Nicht nur wirtschaftliche Verhältnisse der Mandanten<br />
sind ausschlaggebend<br />
Nach dem Gesetzentwurf ist ein Erfolgshonorar aber nicht nur<br />
für die Fälle zulässig, in denen die Mandanten über geringe<br />
finanzielle Mittel verfügen. Das BVerfG hat vielmehr gefordert,<br />
dass es nicht allein auf die wirtschaftlichen Verhältnisse, sondern<br />
auch auf das Kostenrisiko und seine Bewertung ankommt. Deshalb<br />
ermöglicht es der Vorschlag den Vertragsparteien, mit der<br />
Vereinbarung eines Erfolgshonorars auf der Grundlage individueller<br />
und subjektiver Nutzen-Risiko-Erwägungen den besonderen<br />
Umständen der konkreten Rechtsangelegenheit Rechnung<br />
zu tragen.<br />
Schriftliche Belehrung erforderlich<br />
Der Gesetzentwurf sieht weiter vor, dass Vereinbarungen über<br />
ein Erfolgshonorar zum Schutz der Vertragspartner der Schriftform<br />
bedürfen. Außerdem muss der <strong>Anwalt</strong> den Mandanten<br />
zuvor über die Bedeutung und die Risiken des Erfolgshonorars<br />
informieren.<br />
Linkhinweis:<br />
- Für den auf den Webseiten des BVerfG veröffentlichten<br />
Volltext der Entscheidung vom 12.12.2006 (Az.: 1 BvR<br />
2576/04) klicken Sie bitte hier.<br />
Steuerrecht<br />
Jahresüberblick 2007: Die wichtigsten Neuerungen<br />
im Steuerrecht<br />
Im Steuerrecht sind im Laufe des Jahres 2007 zahlreiche wichtige<br />
Neuerungen beschlossen worden. So sieht allein das Jahressteuergesetz<br />
2008 über 200 Änderungen vor. Außerdem hat der<br />
Gesetzgeber die Unternehmensteuerreform 2008 verabschiedet<br />
und eine Erbschaftsteuerreform auf den Weg gebracht.<br />
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:<br />
Unternehmensteuerreform: Schwerpunkt der bereits in Kraft<br />
getretenen Unternehmensteuerreform ist die Absenkung der<br />
Steuerlast von Kapitalgesellschaften auf unter 30 Prozent. Die<br />
Körperschaftsteuer wurde auf 15 Prozent reduziert. Weiteres<br />
Kernstück ist die Einführung einer Abgeltungsteuer, die überwiegend<br />
ab 2009 - für bestimmte Anlagen allerdings schon ab<br />
dem 9.11.2007 - Erträge aus Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen<br />
mit einheitlich 25 Prozent erfasst. Im Rahmen der Verabschiedung<br />
des Jahressteuergesetzes 2008 wurden bereits erste<br />
Korrekturen an der Reform beschlossen, die insbesondere die<br />
Abgeltungsteuer betreffen.<br />
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter www.unternehmensteuerreform.de.<br />
Jahressteuergesetz 2008: Das neue Jahressteuergesetz, das<br />
zum 1.1.2008 in Kraft tritt, sieht über 200 Änderungen vor und<br />
soll insbesondere dem Bürokratieabbau sowie der Rechtsvereinfachung<br />
dienen. Wichtige Punkte sind etwa die Einführung<br />
der elektronischen Steuerkarte und einer „Steuerzentraldatei“<br />
sowie die Präzisierung des Missbrauchstatbestands in § 42 AO.<br />
Ursprünglich war zudem die Einführung eines Anteilsverfahrens<br />
für berufstätige Ehepaare vorgesehen, das eine anteilsmäßige<br />
Verteilung der Lohnsteuer erlaubt hätte. Dieses Vorhaben wurde<br />
aber wieder aufgegeben.<br />
Erbschaftsteuerreform: Das Bundeskabinett hat am<br />
11.12.2007 einen Gesetzentwurf zur Reform des Erbschaftsteu-<br />
01/2008 <strong><strong>Anwalt</strong>swoche</strong> 12