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ung der Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit Angehörigen<br />

anderer Berufe ist im Gesetzgebungsverfahren dagegen vorläufig<br />

zurückgestellt worden.<br />

Neue <strong>Anwalt</strong>sordnung: Am 1.6.2007 ist das Gesetz zur Stärkung<br />

der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft in Kraft getreten.<br />

Das Gesetz beinhaltet eine umfassende Novellierung der<br />

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Danach können Anwälte<br />

Zweigstellen einrichten und ab dem ersten Tag der Zulassung<br />

vor den OLG auftreten.<br />

Erfolgshonorare: Die Bundesregierung hat am 19.12.2007<br />

einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung<br />

von Erfolgshonoraren beschlossen. Danach sollen Rechtsanwälte<br />

in Einzelfällen mir ihren Mandanten eine erfolgsabhängige<br />

Vergütung vereinbaren dürfen.<br />

RDG im Bundesgesetzblatt verkündet<br />

Am 17.12.2007 wurde das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsgesetzes<br />

(RDG) im Bundesgesetzblatt verkündet. Das<br />

RDG tritt damit zum 1.7.2008 in Kraft und erlaubt es künftig<br />

auch Nichtanwälten, im Zusammenhang mit einer anderen wirtschaftlichen<br />

Tätigkeit juristische Nebenleistungen zu erbringen.<br />

Linkhinweis:-<br />

Für das auf den Webseiten des Bundesgesetzblattes unter<br />

http://www.bgbl.de/ veröffentlichte RDG klicken Sie bitte<br />

hier (pdf-Datei).<br />

Rechtsanwaltsvergütung: Bundesregierung<br />

beschließt Gesetzentwurf zur Vereinbarung<br />

von Erfolgshonoraren<br />

Die Bundesregierung hat am 19.12.2007 einen Gesetzentwurf zur<br />

Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren<br />

beschlossen. Danach sollen Rechtsanwälte in Einzelfällen mir ihren<br />

Mandanten eine erfolgsabhängige Vergütung vereinbaren dürfen.<br />

Nach bislang geltendem Recht ist die Vereinbarung von Erfolgshonoraren<br />

generell unzulässig. Das BVerfG hat aber am 12.12.2006<br />

(Az.: 1 BvR 2576/04) entschieden, dass dieses generelle Verbot verfassungswidrig<br />

ist und der Gesetzgeber bis zum 30.6.2008 eine verfassungskonforme<br />

Neuregelung schaffen muss.<br />

Beschränkung auf Einzelfälle<br />

Anwälte und Mandanten sollen künftig in bestimmten Fällen eine<br />

erfolgsabhängige Vergütung vereinbaren können. Dies gilt insbesondere<br />

für Fälle, in denen der Mandant in Anbetracht seiner<br />

wirtschaftlichen Verhältnisse von der Rechtsverfolgung absehen<br />

würde, wenn er nicht die Möglichkeit hat, mit dem Rechtsanwalt<br />

ein Erfolgshonorar zu vereinbaren. Ein solcher Fall kann beispielsweise<br />

vorliegen, wenn eine Partei einen wertvollen, aber<br />

sehr unsicheren Wiedergutmachungsanspruch geltend machen<br />

will und die <strong>Anwalt</strong>skosten hierfür nicht aufbringen kann. Auch<br />

hohe, streitige Schmerzensgeldforderungen können für Geschädigte<br />

ohne die Möglichkeit zur Vereinbarung von Erfolgshonoraren<br />

wirtschaftlich nur durchsetzbar sein.<br />

Nicht nur wirtschaftliche Verhältnisse der Mandanten<br />

sind ausschlaggebend<br />

Nach dem Gesetzentwurf ist ein Erfolgshonorar aber nicht nur<br />

für die Fälle zulässig, in denen die Mandanten über geringe<br />

finanzielle Mittel verfügen. Das BVerfG hat vielmehr gefordert,<br />

dass es nicht allein auf die wirtschaftlichen Verhältnisse, sondern<br />

auch auf das Kostenrisiko und seine Bewertung ankommt. Deshalb<br />

ermöglicht es der Vorschlag den Vertragsparteien, mit der<br />

Vereinbarung eines Erfolgshonorars auf der Grundlage individueller<br />

und subjektiver Nutzen-Risiko-Erwägungen den besonderen<br />

Umständen der konkreten Rechtsangelegenheit Rechnung<br />

zu tragen.<br />

Schriftliche Belehrung erforderlich<br />

Der Gesetzentwurf sieht weiter vor, dass Vereinbarungen über<br />

ein Erfolgshonorar zum Schutz der Vertragspartner der Schriftform<br />

bedürfen. Außerdem muss der <strong>Anwalt</strong> den Mandanten<br />

zuvor über die Bedeutung und die Risiken des Erfolgshonorars<br />

informieren.<br />

Linkhinweis:<br />

- Für den auf den Webseiten des BVerfG veröffentlichten<br />

Volltext der Entscheidung vom 12.12.2006 (Az.: 1 BvR<br />

2576/04) klicken Sie bitte hier.<br />

Steuerrecht<br />

Jahresüberblick 2007: Die wichtigsten Neuerungen<br />

im Steuerrecht<br />

Im Steuerrecht sind im Laufe des Jahres 2007 zahlreiche wichtige<br />

Neuerungen beschlossen worden. So sieht allein das Jahressteuergesetz<br />

2008 über 200 Änderungen vor. Außerdem hat der<br />

Gesetzgeber die Unternehmensteuerreform 2008 verabschiedet<br />

und eine Erbschaftsteuerreform auf den Weg gebracht.<br />

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:<br />

Unternehmensteuerreform: Schwerpunkt der bereits in Kraft<br />

getretenen Unternehmensteuerreform ist die Absenkung der<br />

Steuerlast von Kapitalgesellschaften auf unter 30 Prozent. Die<br />

Körperschaftsteuer wurde auf 15 Prozent reduziert. Weiteres<br />

Kernstück ist die Einführung einer Abgeltungsteuer, die überwiegend<br />

ab 2009 - für bestimmte Anlagen allerdings schon ab<br />

dem 9.11.2007 - Erträge aus Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen<br />

mit einheitlich 25 Prozent erfasst. Im Rahmen der Verabschiedung<br />

des Jahressteuergesetzes 2008 wurden bereits erste<br />

Korrekturen an der Reform beschlossen, die insbesondere die<br />

Abgeltungsteuer betreffen.<br />

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter www.unternehmensteuerreform.de.<br />

Jahressteuergesetz 2008: Das neue Jahressteuergesetz, das<br />

zum 1.1.2008 in Kraft tritt, sieht über 200 Änderungen vor und<br />

soll insbesondere dem Bürokratieabbau sowie der Rechtsvereinfachung<br />

dienen. Wichtige Punkte sind etwa die Einführung<br />

der elektronischen Steuerkarte und einer „Steuerzentraldatei“<br />

sowie die Präzisierung des Missbrauchstatbestands in § 42 AO.<br />

Ursprünglich war zudem die Einführung eines Anteilsverfahrens<br />

für berufstätige Ehepaare vorgesehen, das eine anteilsmäßige<br />

Verteilung der Lohnsteuer erlaubt hätte. Dieses Vorhaben wurde<br />

aber wieder aufgegeben.<br />

Erbschaftsteuerreform: Das Bundeskabinett hat am<br />

11.12.2007 einen Gesetzentwurf zur Reform des Erbschaftsteu-<br />

01/2008 <strong><strong>Anwalt</strong>swoche</strong> 12

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