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er- und Bewertungsrechts beschlossen. Kernpunkt der Reform<br />
ist eine einheitliche Bewertung aller Vermögenswerte nach dem<br />
gemeinen Wert. Die hiermit verbundene Höherbewertung von<br />
Grundeigentum soll durch deutlich höhere Freibeträge für nahe<br />
Familienangehörige ausgeglichen werden. Außerdem sieht der<br />
Gesetzentwurf vor, dass 85 Prozent des Betriebsvermögens von<br />
der Erbschaftsteuer verschont bleiben, wenn der Großteil der bisherigen<br />
Arbeitsplätze über mindestens zehn Jahre erhalten bleibt<br />
und der Betrieb über mindestens 15 Jahre fortgeführt wird.<br />
Finanzverwaltungsgesetz: Der Bundesrat hat am 30.11.2007<br />
dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes<br />
zugestimmt. Durch das Gesetz sollen die Wirtschaftlichkeit<br />
und Effektivität der Zollverwaltung verbessert werden. Gleichzeitig<br />
soll der Veränderung der Aufgabenschwerpunkte in der<br />
Zollverwaltung Rechnung getragen werden.<br />
Lohnsteuer-Richtlinien 2008: Die neuen Lohnsteuer-Richtlinien<br />
(LStR 2008) sind ab dem 1.1.2008 anzuwenden. Sie sehen<br />
unter anderem eine Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts<br />
vor. In diesem Zusammenhang entfällt beispielsweise bei<br />
der Einsatzwechseltätigkeit die 30-Kilometer-Grenze.<br />
„Hilfen für Helfer“: Das Gesetz zur weiteren Stärkung des<br />
bürgerschaftlichen Engagements („Hilfen für Helfer“) ist rückwirkend<br />
zum 1.1.2007 in Kraft getreten und sieht für Einnahmen<br />
aus allen nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen,<br />
mildtätigen oder kirchlichen Bereich einen allgemeinen Freibetrag<br />
in Höhe von 500 Euro vor. Daneben wurde der Übungsleiterfreibetrag<br />
von bisher 1.848 Euro auf 2.100 Euro angehoben.<br />
Steuerberatungsgesetz: Das Bundeskabinett hat am 19.9.2007<br />
das Achte Steuerberatungsänderungsgesetz auf den Weg gebracht.<br />
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, das Berufsrecht der Steuerberater<br />
zu liberalisieren und an die berufsrechtlichen Regelungen<br />
der Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer anzupassen. Von der<br />
ursprünglich geplanten Befugniserweiterung geprüfter Bilanzbuchhalter<br />
bei der Vornahme von Umsatzsteuer-Voranmeldungen<br />
hat die Bundesregierung allerdings Abstand genommen.<br />
MoRaKG: Das Bundeskabinett hat am 15.8.2007 ein Gesetz<br />
zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen<br />
(MoRaKG) auf den Weg gebracht. Ziel des Gesetzes<br />
ist die Förderung von Kapitalbeteiligungen in junge und mittelständische<br />
Unternehmen. Der Schwerpunkt des Maßnahmenpakets<br />
ist ein neues Wagniskapitalbeteiligungsgesetz (WKBG), das<br />
unter anderem eine Gewerbsteuerbefreiung für Gesellschaften<br />
vorsieht, die gezielt in junge Unternehmen investieren.<br />
REITs: Das Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften<br />
mit börsennotierten Anteilen (REITs) ist rückwirkend<br />
zum 1.1.2007 in Kraft getreten. Durch die Neuregelung<br />
wurde auch in Deutschland ein Markt für an der Börse handelbare<br />
Immobilien geschaffen. Die deutschen REITs sind wie ihre<br />
ausländischen Vorbilder auf Unternehmensebene unter bestimmten<br />
Voraussetzungen von der Körperschaft- und Gewerbesteuer<br />
befreit. Die Aktionäre müssen allerdings Steuern zahlen.<br />
Vorerst keine Änderung bei der Besteuerung<br />
der Kindestagespflege: Tagesmütter<br />
behalten die bisherigen Vergünstigungen<br />
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die angekündigte<br />
Besteuerung der Einkünfte aus der öffentlich geförderten Kindertagespflege<br />
um ein Jahr verschoben. Tagesmütter, die für<br />
die Kinderbetreuung eine „laufende Geldleistung“ im Sinn von<br />
§ 23 SGB VIII erhalten, müssen daher auch im Jahr 2008 auf<br />
diese Einkünfte grundsätzlich keine Steuer- und Sozialabgaben<br />
entrichten. Außerdem ist weiterhin eine beitragsfreie Familienversicherung<br />
im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
möglich.<br />
Stimmige Gesamtlösung geplant<br />
Mit diesem Schritt hat die Bundesregierung auf die Verunsicherung<br />
reagiert, zu der die neue einkommensteuerrechtliche<br />
Behandlung der Kindertagespflege geführt hat. Das Jahr 2008<br />
soll nun genutzt werden, um im Rahmen einer Bund-Länder-<br />
Arbeitsgruppe eine stimmige Gesamtlösung zu finden. Zum<br />
einen sollen Standards für die Aus- und Weiterbildung der Tagespflegepersonen<br />
eingeführt und zum anderen die Vergütungssätze<br />
erhöht werden. Dies soll mit klar umrissenen und aufeinander<br />
abgestimmten finanziellen, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen<br />
Rahmenbedingungen einher gehen.<br />
Der Hintergrund:<br />
Bis zum Jahr 2013 sollen für durchschnittlich 35 Prozent aller<br />
Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze angeboten werden.<br />
Die Kindertagespflege stellt mit einem geplanten Anteil von 30<br />
Prozent einen entscheidenden Pfeiler der Kleinkinderbetreuung<br />
dar. Beabsichtigt ist, den insoweit erforderlichen quantitativen<br />
Ausbau mit einer qualitativen Stärkung der Kindertagespflege<br />
zu verbinden und hierdurch das Vertrauen in die Kindertagespflege<br />
zu stärken.<br />
In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes<br />
ist kein Mindeststreitwert anzusetzen<br />
BFH 14.12.2007, IX E 17/07<br />
Im finanzgerichtlichen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes<br />
ist als Streitwert regelmäßig zehn Prozent des Betrages anzusetzen,<br />
um den im Hauptverfahren gestritten wird. Dies gilt auch<br />
nach der Einführung des so genannten Mindeststreitwerts von<br />
1.000 Euro gemäß § 52 Abs.4 GKG in der Fassung des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes.<br />
Der Sachverhalt:<br />
Die Erinnerungsführerin hatte beim FG ohne Erfolg die Aussetzung<br />
der Vollziehung eines Kfz-Steuerbescheids über 538 Euro<br />
begehrt. Nachdem der BFH die Sache im Beschwerdeverfahren<br />
an das FG zurückverwiesen hatte, stellte dieses das Verfahren ein.<br />
Die Kostenstelle des BFH setzte gegen die Erinnerungsführerin<br />
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren in Höhe von 110<br />
Euro fest und legte hierbei den so genannten Mindeststreitwert<br />
von 1.000 Euro zugrunde. Demgegenüber vertrat die Erinnerungsführerin<br />
die Auffassung, dass die Gerichtskosten anhand<br />
eines Streitwertes von 53,80 Euro (zehn Prozent von 538 Euro)<br />
zu ermitteln seien. Im finanzgerichtlichen Verfahren des einstweiligen<br />
Rechtsschutzes sei als Streitwert regelmäßig zehn Prozent<br />
des Betrages anzusetzen, um den im Hauptverfahren gestritten<br />
werde. Ihre Erinnerung hatte Erfolg.<br />
Die Gründe:<br />
Im finanzgerichtlichen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes<br />
ist als Streitwert regelmäßig zehn Prozent des Betrags anzusetzen,<br />
um den im Hauptverfahren gestritten wird. Dies gilt auch nach der<br />
Einführung des so genannten Mindeststreitwerts von 1.000 Euro<br />
gemäß § 52 Abs.4 GKG in der Fassung des am 1.7.2004 in Kraft<br />
getretenen Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes.<br />
01/2008 <strong><strong>Anwalt</strong>swoche</strong> 13