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er- und Bewertungsrechts beschlossen. Kernpunkt der Reform<br />

ist eine einheitliche Bewertung aller Vermögenswerte nach dem<br />

gemeinen Wert. Die hiermit verbundene Höherbewertung von<br />

Grundeigentum soll durch deutlich höhere Freibeträge für nahe<br />

Familienangehörige ausgeglichen werden. Außerdem sieht der<br />

Gesetzentwurf vor, dass 85 Prozent des Betriebsvermögens von<br />

der Erbschaftsteuer verschont bleiben, wenn der Großteil der bisherigen<br />

Arbeitsplätze über mindestens zehn Jahre erhalten bleibt<br />

und der Betrieb über mindestens 15 Jahre fortgeführt wird.<br />

Finanzverwaltungsgesetz: Der Bundesrat hat am 30.11.2007<br />

dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes<br />

zugestimmt. Durch das Gesetz sollen die Wirtschaftlichkeit<br />

und Effektivität der Zollverwaltung verbessert werden. Gleichzeitig<br />

soll der Veränderung der Aufgabenschwerpunkte in der<br />

Zollverwaltung Rechnung getragen werden.<br />

Lohnsteuer-Richtlinien 2008: Die neuen Lohnsteuer-Richtlinien<br />

(LStR 2008) sind ab dem 1.1.2008 anzuwenden. Sie sehen<br />

unter anderem eine Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts<br />

vor. In diesem Zusammenhang entfällt beispielsweise bei<br />

der Einsatzwechseltätigkeit die 30-Kilometer-Grenze.<br />

„Hilfen für Helfer“: Das Gesetz zur weiteren Stärkung des<br />

bürgerschaftlichen Engagements („Hilfen für Helfer“) ist rückwirkend<br />

zum 1.1.2007 in Kraft getreten und sieht für Einnahmen<br />

aus allen nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen,<br />

mildtätigen oder kirchlichen Bereich einen allgemeinen Freibetrag<br />

in Höhe von 500 Euro vor. Daneben wurde der Übungsleiterfreibetrag<br />

von bisher 1.848 Euro auf 2.100 Euro angehoben.<br />

Steuerberatungsgesetz: Das Bundeskabinett hat am 19.9.2007<br />

das Achte Steuerberatungsänderungsgesetz auf den Weg gebracht.<br />

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, das Berufsrecht der Steuerberater<br />

zu liberalisieren und an die berufsrechtlichen Regelungen<br />

der Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer anzupassen. Von der<br />

ursprünglich geplanten Befugniserweiterung geprüfter Bilanzbuchhalter<br />

bei der Vornahme von Umsatzsteuer-Voranmeldungen<br />

hat die Bundesregierung allerdings Abstand genommen.<br />

MoRaKG: Das Bundeskabinett hat am 15.8.2007 ein Gesetz<br />

zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen<br />

(MoRaKG) auf den Weg gebracht. Ziel des Gesetzes<br />

ist die Förderung von Kapitalbeteiligungen in junge und mittelständische<br />

Unternehmen. Der Schwerpunkt des Maßnahmenpakets<br />

ist ein neues Wagniskapitalbeteiligungsgesetz (WKBG), das<br />

unter anderem eine Gewerbsteuerbefreiung für Gesellschaften<br />

vorsieht, die gezielt in junge Unternehmen investieren.<br />

REITs: Das Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften<br />

mit börsennotierten Anteilen (REITs) ist rückwirkend<br />

zum 1.1.2007 in Kraft getreten. Durch die Neuregelung<br />

wurde auch in Deutschland ein Markt für an der Börse handelbare<br />

Immobilien geschaffen. Die deutschen REITs sind wie ihre<br />

ausländischen Vorbilder auf Unternehmensebene unter bestimmten<br />

Voraussetzungen von der Körperschaft- und Gewerbesteuer<br />

befreit. Die Aktionäre müssen allerdings Steuern zahlen.<br />

Vorerst keine Änderung bei der Besteuerung<br />

der Kindestagespflege: Tagesmütter<br />

behalten die bisherigen Vergünstigungen<br />

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die angekündigte<br />

Besteuerung der Einkünfte aus der öffentlich geförderten Kindertagespflege<br />

um ein Jahr verschoben. Tagesmütter, die für<br />

die Kinderbetreuung eine „laufende Geldleistung“ im Sinn von<br />

§ 23 SGB VIII erhalten, müssen daher auch im Jahr 2008 auf<br />

diese Einkünfte grundsätzlich keine Steuer- und Sozialabgaben<br />

entrichten. Außerdem ist weiterhin eine beitragsfreie Familienversicherung<br />

im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

möglich.<br />

Stimmige Gesamtlösung geplant<br />

Mit diesem Schritt hat die Bundesregierung auf die Verunsicherung<br />

reagiert, zu der die neue einkommensteuerrechtliche<br />

Behandlung der Kindertagespflege geführt hat. Das Jahr 2008<br />

soll nun genutzt werden, um im Rahmen einer Bund-Länder-<br />

Arbeitsgruppe eine stimmige Gesamtlösung zu finden. Zum<br />

einen sollen Standards für die Aus- und Weiterbildung der Tagespflegepersonen<br />

eingeführt und zum anderen die Vergütungssätze<br />

erhöht werden. Dies soll mit klar umrissenen und aufeinander<br />

abgestimmten finanziellen, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen<br />

Rahmenbedingungen einher gehen.<br />

Der Hintergrund:<br />

Bis zum Jahr 2013 sollen für durchschnittlich 35 Prozent aller<br />

Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze angeboten werden.<br />

Die Kindertagespflege stellt mit einem geplanten Anteil von 30<br />

Prozent einen entscheidenden Pfeiler der Kleinkinderbetreuung<br />

dar. Beabsichtigt ist, den insoweit erforderlichen quantitativen<br />

Ausbau mit einer qualitativen Stärkung der Kindertagespflege<br />

zu verbinden und hierdurch das Vertrauen in die Kindertagespflege<br />

zu stärken.<br />

In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes<br />

ist kein Mindeststreitwert anzusetzen<br />

BFH 14.12.2007, IX E 17/07<br />

Im finanzgerichtlichen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes<br />

ist als Streitwert regelmäßig zehn Prozent des Betrages anzusetzen,<br />

um den im Hauptverfahren gestritten wird. Dies gilt auch<br />

nach der Einführung des so genannten Mindeststreitwerts von<br />

1.000 Euro gemäß § 52 Abs.4 GKG in der Fassung des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes.<br />

Der Sachverhalt:<br />

Die Erinnerungsführerin hatte beim FG ohne Erfolg die Aussetzung<br />

der Vollziehung eines Kfz-Steuerbescheids über 538 Euro<br />

begehrt. Nachdem der BFH die Sache im Beschwerdeverfahren<br />

an das FG zurückverwiesen hatte, stellte dieses das Verfahren ein.<br />

Die Kostenstelle des BFH setzte gegen die Erinnerungsführerin<br />

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren in Höhe von 110<br />

Euro fest und legte hierbei den so genannten Mindeststreitwert<br />

von 1.000 Euro zugrunde. Demgegenüber vertrat die Erinnerungsführerin<br />

die Auffassung, dass die Gerichtskosten anhand<br />

eines Streitwertes von 53,80 Euro (zehn Prozent von 538 Euro)<br />

zu ermitteln seien. Im finanzgerichtlichen Verfahren des einstweiligen<br />

Rechtsschutzes sei als Streitwert regelmäßig zehn Prozent<br />

des Betrages anzusetzen, um den im Hauptverfahren gestritten<br />

werde. Ihre Erinnerung hatte Erfolg.<br />

Die Gründe:<br />

Im finanzgerichtlichen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes<br />

ist als Streitwert regelmäßig zehn Prozent des Betrags anzusetzen,<br />

um den im Hauptverfahren gestritten wird. Dies gilt auch nach der<br />

Einführung des so genannten Mindeststreitwerts von 1.000 Euro<br />

gemäß § 52 Abs.4 GKG in der Fassung des am 1.7.2004 in Kraft<br />

getretenen Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes.<br />

01/2008 <strong><strong>Anwalt</strong>swoche</strong> 13

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