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Familien- und Erbrecht<br />

Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts<br />

im Bundesgesetzblatt verkündet<br />

Am 28.12.2007 wurde das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts<br />

im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit kann es, wie<br />

geplant, zum 1.1.2008 in Kraft treten. Ebenfalls verkündet wurde<br />

das Erste Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes,<br />

das auch am 1.1.2008 in Kraft tritt. Die Dritte Verordnung<br />

zur Änderung der Kindesunterhalt-Vordruckverordnung<br />

folgte am 31.12.2007, die unter anderem den Vordruck für den<br />

Antrag auf Festsetzung von Unterhalt enthält. Die Verordnung<br />

tritt am 1.1.2008 beziehungsweise ein Tag nach der Verkündung<br />

in Kraft.<br />

Linkhinweis:<br />

Auf den Webseiten des Bundesgesetzblattes unter http://www.<br />

bgbl.de/ finden Sie<br />

- das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts<br />

(pdf-Datei),<br />

- das Erste Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes<br />

(pdf-Datei) und<br />

- die Dritte Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Vordruckverordnung<br />

(pdf-Datei).<br />

Weitere Informationen finden Sie auch unter<br />

www.neuesunterhaltsrecht.de.<br />

Arbeitsrecht<br />

Jahresüberblick 2007: Die wichtigsten Neuerungen<br />

im Arbeits- und Sozialrecht<br />

Im Arbeits- und Sozialrecht sind im Laufe des Jahres 2007 zwar<br />

keine großen Reformen, aber eine Vielzahl von kleineren Änderungen<br />

in Kraft getreten – vor allem im Bereich der Bekämpfung<br />

der Langzeitarbeitslosigkeit. Weitere Schwerpunkte waren die<br />

Verlängerung der Sozialabgabenfreiheit der Entgeltumwandlung<br />

und die Absenkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.<br />

Die zuletzt viel diskutierte Einführung eines Post-Mindestlohns<br />

ist am 20.12.2007 vom Bundesrat abgesegnet worden.<br />

+++ Die wichtigsten Neuerungen im Überblick: +++<br />

Absenkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung: Die<br />

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung fallen ab dem 1.1.2008<br />

von bisher 4,2 auf 3,3 Prozent.<br />

Längere Arbeitslosengeld-I-Leistungen für Ältere: Das<br />

Gesetzgebungsverfahren zur Verlängerung der Arbeitslosengeld-I-<br />

Bezugsdauer für ältere Arbeitslose auf bis zu zwei Jahre konnte im<br />

laufenden Jahr zwar nicht abgeschlossen werden. Die Änderungen<br />

sollen aber rückwirkend zum 1.1.2008 in Kraft treten. Ab dann<br />

soll gelten, dass Arbeitslose ab 50 Jahren für 15 Monate, Arbeitslose<br />

ab 55 Jahren für 18 Monate und Arbeitslose ab 58 Jahren für<br />

24 Monate Arbeitslosengeld I erhalten, wenn die entsprechenden<br />

Vorversicherungszeiten (30, 36 oder 48 Monate) erfüllt sind.<br />

Entgeltumwandlung: Nach dem Gesetz zur Förderung der<br />

zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des SGB III<br />

bleibt die Entgeltumwandlung auch über das Jahr 2008 hinaus<br />

sozialabgabenfrei. Außerdem wurde das Unverfallbarkeitsalter<br />

bei arbeitgeberfinanzierten Betriebsanwartschaften von 30 Jahren<br />

auf 25 Jahre abgesenkt und die Riester-Zulage für ab dem<br />

1.1.2008 geborene Kinder auf 300 Euro angehoben.<br />

Post-Mindestlohn: Der Bundesrat hat am 20.12.2007 der Ausweitung<br />

des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) auf Briefdienstleistungen<br />

zugestimmt. Der zwischen den Tarifvertragsparteien<br />

ausgehandelte Mindestlohntarifvertrag kann damit pünktlich<br />

zum Wegfall des Postmonopols am 1.1.2008 für allgemeinverbindlich<br />

erklärt werden. Hiernach gilt ein Mindestlohn in Höhe<br />

von 9,80 Euro für hauptberufliche Briefzusteller im Westen und<br />

9,00 Euro für hauptberufliche Briefzusteller im Osten. Arbeitnehmer,<br />

die etwa für das Einsammeln und Weiterleiten von Briefen<br />

zuständig sind, sollen im Westen mindestens 8,40 Euro pro Stunde<br />

und im Osten 8,00 Euro pro Stunde erhalten.<br />

Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung: Nach der Verordnung<br />

über die Sozialversicherungsrechengrößen 2008 gelten<br />

vom 1.1.2008 an folgende neue Rechengrößen:<br />

- Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze in der<br />

gesetzlichen Krankenversicherung): 48.150 Euro/Jahr (West)<br />

- 48.150 Euro/Jahr (Ost)<br />

- Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche Rentenversicherung:<br />

5.300 Euro/Monat (West) - 4.500 Euro/Monat (Ost)<br />

- Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung:<br />

6.550 Euro/Monat (West) 5.550 Euro/Monat (Ost)<br />

- Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche Krankenversicherung:<br />

3.600 Euro/Monat (West) - 3.600 Euro/Monat (Ost)<br />

- Bezugsgröße in der Sozialversicherung: 2.485 Euro/Monat<br />

(West) - 2.100 Euro/Monat (Ost)<br />

- Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung: 30.084 Euro/<br />

Jahr (West) - 30.084 Euro/Jahr (Ost)<br />

Lohnkostenzuschüsse für Langzeitarbeitslose: Am 1.10.2007<br />

sind die Gesetze zur Verbesserung der Beschäftigungschancen von<br />

Langzeitarbeitslosen in Kraft getreten. Ein Gesetz betrifft die Förderung<br />

von Arbeitslosengeld-II-Empfängern unter 25 Jahren, für<br />

deren Einstellung Betriebe einen Qualifizierungszuschuss erhalten<br />

können. Das andere Gesetz beinhaltet Fördermaßnahmen für<br />

Langzeitarbeitslose über 25 Jahren. Für diese kann unter bestimmten<br />

Voraussetzungen ein Beschäftigungszuschuss in Höhe von bis<br />

zu 75 Prozent der Lohnkosten gezahlt werden.<br />

„Initiative 50plus“: Am 1.5.2007 ist die „Initiative 50plus“<br />

in Kraft getreten. Das Maßnahmenbündel soll die Beschäftigungschancen<br />

für ältere Arbeitnehmer und Arbeitslose verbessern.<br />

Kernpunkte der Neuregelung sind Kombilöhne für ältere<br />

Arbeitslose, die sich für eine schlechter bezahlte Tätigkeit entscheiden,<br />

sowie Eingliederungszuschüsse für Arbeitgeber, die<br />

ältere Arbeitnehmer einstellen. Außerdem gelten neue Befristungsregelungen<br />

für ältere Arbeitnehmer.<br />

Erntehelfer: Das Bundeskabinett hat am 11.12.2007 beschlossen,<br />

die Eckpunkteregelung zur Zulassung ausländischer Saisonarbeitskräfte<br />

für zwei Jahre bis Ende 2009 in modifizierter<br />

Form zu verlängern. Landwirtschafts- und Gartenbaubetrieben<br />

wird daher weiterhin die Zulassung von 80 Prozent der bisher<br />

beschäftigten ausländischen Saisonarbeitskräfte garantiert. Neu<br />

ist, dass in Bezirken mit einer unterdurchschnittlichen Arbeitslosenquote<br />

der Anteil der ausländischen Saisonkräfte von vornherein<br />

90 Prozent betragen darf.<br />

01/2008 <strong><strong>Anwalt</strong>swoche</strong> 6

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