Anwaltswoche - Anwalt-Suchservice
Anwaltswoche - Anwalt-Suchservice
Anwaltswoche - Anwalt-Suchservice
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Familien- und Erbrecht<br />
Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts<br />
im Bundesgesetzblatt verkündet<br />
Am 28.12.2007 wurde das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts<br />
im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit kann es, wie<br />
geplant, zum 1.1.2008 in Kraft treten. Ebenfalls verkündet wurde<br />
das Erste Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes,<br />
das auch am 1.1.2008 in Kraft tritt. Die Dritte Verordnung<br />
zur Änderung der Kindesunterhalt-Vordruckverordnung<br />
folgte am 31.12.2007, die unter anderem den Vordruck für den<br />
Antrag auf Festsetzung von Unterhalt enthält. Die Verordnung<br />
tritt am 1.1.2008 beziehungsweise ein Tag nach der Verkündung<br />
in Kraft.<br />
Linkhinweis:<br />
Auf den Webseiten des Bundesgesetzblattes unter http://www.<br />
bgbl.de/ finden Sie<br />
- das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts<br />
(pdf-Datei),<br />
- das Erste Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes<br />
(pdf-Datei) und<br />
- die Dritte Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Vordruckverordnung<br />
(pdf-Datei).<br />
Weitere Informationen finden Sie auch unter<br />
www.neuesunterhaltsrecht.de.<br />
Arbeitsrecht<br />
Jahresüberblick 2007: Die wichtigsten Neuerungen<br />
im Arbeits- und Sozialrecht<br />
Im Arbeits- und Sozialrecht sind im Laufe des Jahres 2007 zwar<br />
keine großen Reformen, aber eine Vielzahl von kleineren Änderungen<br />
in Kraft getreten – vor allem im Bereich der Bekämpfung<br />
der Langzeitarbeitslosigkeit. Weitere Schwerpunkte waren die<br />
Verlängerung der Sozialabgabenfreiheit der Entgeltumwandlung<br />
und die Absenkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.<br />
Die zuletzt viel diskutierte Einführung eines Post-Mindestlohns<br />
ist am 20.12.2007 vom Bundesrat abgesegnet worden.<br />
+++ Die wichtigsten Neuerungen im Überblick: +++<br />
Absenkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung: Die<br />
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung fallen ab dem 1.1.2008<br />
von bisher 4,2 auf 3,3 Prozent.<br />
Längere Arbeitslosengeld-I-Leistungen für Ältere: Das<br />
Gesetzgebungsverfahren zur Verlängerung der Arbeitslosengeld-I-<br />
Bezugsdauer für ältere Arbeitslose auf bis zu zwei Jahre konnte im<br />
laufenden Jahr zwar nicht abgeschlossen werden. Die Änderungen<br />
sollen aber rückwirkend zum 1.1.2008 in Kraft treten. Ab dann<br />
soll gelten, dass Arbeitslose ab 50 Jahren für 15 Monate, Arbeitslose<br />
ab 55 Jahren für 18 Monate und Arbeitslose ab 58 Jahren für<br />
24 Monate Arbeitslosengeld I erhalten, wenn die entsprechenden<br />
Vorversicherungszeiten (30, 36 oder 48 Monate) erfüllt sind.<br />
Entgeltumwandlung: Nach dem Gesetz zur Förderung der<br />
zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des SGB III<br />
bleibt die Entgeltumwandlung auch über das Jahr 2008 hinaus<br />
sozialabgabenfrei. Außerdem wurde das Unverfallbarkeitsalter<br />
bei arbeitgeberfinanzierten Betriebsanwartschaften von 30 Jahren<br />
auf 25 Jahre abgesenkt und die Riester-Zulage für ab dem<br />
1.1.2008 geborene Kinder auf 300 Euro angehoben.<br />
Post-Mindestlohn: Der Bundesrat hat am 20.12.2007 der Ausweitung<br />
des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) auf Briefdienstleistungen<br />
zugestimmt. Der zwischen den Tarifvertragsparteien<br />
ausgehandelte Mindestlohntarifvertrag kann damit pünktlich<br />
zum Wegfall des Postmonopols am 1.1.2008 für allgemeinverbindlich<br />
erklärt werden. Hiernach gilt ein Mindestlohn in Höhe<br />
von 9,80 Euro für hauptberufliche Briefzusteller im Westen und<br />
9,00 Euro für hauptberufliche Briefzusteller im Osten. Arbeitnehmer,<br />
die etwa für das Einsammeln und Weiterleiten von Briefen<br />
zuständig sind, sollen im Westen mindestens 8,40 Euro pro Stunde<br />
und im Osten 8,00 Euro pro Stunde erhalten.<br />
Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung: Nach der Verordnung<br />
über die Sozialversicherungsrechengrößen 2008 gelten<br />
vom 1.1.2008 an folgende neue Rechengrößen:<br />
- Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze in der<br />
gesetzlichen Krankenversicherung): 48.150 Euro/Jahr (West)<br />
- 48.150 Euro/Jahr (Ost)<br />
- Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche Rentenversicherung:<br />
5.300 Euro/Monat (West) - 4.500 Euro/Monat (Ost)<br />
- Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung:<br />
6.550 Euro/Monat (West) 5.550 Euro/Monat (Ost)<br />
- Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche Krankenversicherung:<br />
3.600 Euro/Monat (West) - 3.600 Euro/Monat (Ost)<br />
- Bezugsgröße in der Sozialversicherung: 2.485 Euro/Monat<br />
(West) - 2.100 Euro/Monat (Ost)<br />
- Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung: 30.084 Euro/<br />
Jahr (West) - 30.084 Euro/Jahr (Ost)<br />
Lohnkostenzuschüsse für Langzeitarbeitslose: Am 1.10.2007<br />
sind die Gesetze zur Verbesserung der Beschäftigungschancen von<br />
Langzeitarbeitslosen in Kraft getreten. Ein Gesetz betrifft die Förderung<br />
von Arbeitslosengeld-II-Empfängern unter 25 Jahren, für<br />
deren Einstellung Betriebe einen Qualifizierungszuschuss erhalten<br />
können. Das andere Gesetz beinhaltet Fördermaßnahmen für<br />
Langzeitarbeitslose über 25 Jahren. Für diese kann unter bestimmten<br />
Voraussetzungen ein Beschäftigungszuschuss in Höhe von bis<br />
zu 75 Prozent der Lohnkosten gezahlt werden.<br />
„Initiative 50plus“: Am 1.5.2007 ist die „Initiative 50plus“<br />
in Kraft getreten. Das Maßnahmenbündel soll die Beschäftigungschancen<br />
für ältere Arbeitnehmer und Arbeitslose verbessern.<br />
Kernpunkte der Neuregelung sind Kombilöhne für ältere<br />
Arbeitslose, die sich für eine schlechter bezahlte Tätigkeit entscheiden,<br />
sowie Eingliederungszuschüsse für Arbeitgeber, die<br />
ältere Arbeitnehmer einstellen. Außerdem gelten neue Befristungsregelungen<br />
für ältere Arbeitnehmer.<br />
Erntehelfer: Das Bundeskabinett hat am 11.12.2007 beschlossen,<br />
die Eckpunkteregelung zur Zulassung ausländischer Saisonarbeitskräfte<br />
für zwei Jahre bis Ende 2009 in modifizierter<br />
Form zu verlängern. Landwirtschafts- und Gartenbaubetrieben<br />
wird daher weiterhin die Zulassung von 80 Prozent der bisher<br />
beschäftigten ausländischen Saisonarbeitskräfte garantiert. Neu<br />
ist, dass in Bezirken mit einer unterdurchschnittlichen Arbeitslosenquote<br />
der Anteil der ausländischen Saisonkräfte von vornherein<br />
90 Prozent betragen darf.<br />
01/2008 <strong><strong>Anwalt</strong>swoche</strong> 6