Export intern.Fırde_29.10fin_pp
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Kosten<br />
Das Bearbeitungsentgelt beträgt 1 Promille<br />
vom Wert des Geschäftsfalles, mindestens<br />
EUR 10,–, höchstens EUR 720,–. Das Wechselbürgschaftsentgelt<br />
liegt je nach Geschäftsfall<br />
bei 0,2 % bis 0,5 % p. a. und wird vierteljährlich<br />
im Voraus vom Höchstbetrag bzw. gemeldeten<br />
Finanzierungsbedarf berechnet.<br />
BUND<br />
BM f. F.<br />
OEKB<br />
Wechselbürgschaft*<br />
HAUSBANK<br />
1.1.1.3 Markterschließungsgarantie G11<br />
Die Markterschließungsgarantie sichert für<br />
KMU mit Sitz in Österreich das Risiko ab, ein<br />
Umsatzziel in Ländern außerhalb der EU nicht<br />
zu erreichen und deckt alle in der Startphase<br />
anfallenden Aufwendungen, die es ermöglichen,<br />
Produkte oder Dienstleistungen in einem<br />
neuen Markt einzuführen oder den laufenden<br />
Umsatz erheblich und nachhaltig auszuweiten<br />
(Markterschließungsaufwendungen).<br />
Wird das Marktziel (Zielumsatz) während eines<br />
Beobachtungszeitraumes von 5 Jahren nicht<br />
erreicht, sind nachweislich geleistete<br />
Aufwendungen (EUR 36.400,– +3 % des<br />
Gesamtumsatzes max. EUR 364.000,–)<br />
gedeckt (Beraterhonorare, Studien, Messen,<br />
Übersetzungen, Reisen – max. 10 % des<br />
Wechselbürgschaft<br />
<strong>Export</strong>finanzierung<br />
* Bonitätsabhängig und verfahrensbedingt ist vielfach<br />
auch die Rückhaftung der Hausbank gegenüber dem<br />
Bund notwendig<br />
Antragstellung<br />
Die Antragstellung erfolgt auf den entsprechenden<br />
Formularen im Wege der Hausbank.<br />
Bei der Antragstellung sind die Bilanzen der<br />
letzten zwei Geschäftsjahre auf Aufrissbogen<br />
vorzulegen; weiters in brieflicher Form eine<br />
Darstellung der Geschäftstätigkeit des<br />
Unternehmens.<br />
EXPORTEUR<br />
INVESTOR<br />
Forderungen<br />
Rechte<br />
Investitionen<br />
IMPORTEUR<br />
AUSLANDSBE-<br />
TEILIGUNG<br />
Gesamtbudgets, Miete für 1 Jahr etc.), wobei<br />
der Garantienehmer immer einen 35 %-igen<br />
Selbstbehalt zu tragen hat.<br />
Die Markterschließung gilt dann als erfolgreich,<br />
wenn im Beobachtungszeitraum die Summe<br />
aller direkten und indirekten Umsatzzuwächse<br />
in den Zielländern mindestens das 8fache<br />
der gedeckten und tatsächlich geleisteten<br />
Aufwendungen erreichen.<br />
Antragsteller sind KMU mit Sitz in Österreich.<br />
Der Antrag kann im Wege der Hausbank oder<br />
direkt an den Österreichischen <strong>Export</strong>fonds<br />
gestellt werden.<br />
Kosten<br />
• 3 % Grundentgelt, berechnet vom<br />
Garantiehöchstbetrag (tatsächliche<br />
Aufwendungen zur Markterschließung)<br />
• 1 % Erfolgsentgelt, berechnet von der in den<br />
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