Export intern.Fırde_29.10fin_pp
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oder die Erhaltung von Märkten in<br />
Entwicklungsländern zum Ziel haben.<br />
Vorhaben<br />
• Errichtung von Niederlassungen,<br />
Servicestationen, Reparaturwerkstätten,<br />
• Assembling österreichischer Produkte,<br />
• Personaleinsatz für Schulungs- oder<br />
Servicezwecke,<br />
• industrielle Beratungstätigkeit mit <strong>Export</strong><br />
förderndem Charakter.<br />
Bevorzugt behandelt werden Joint Ventures.<br />
Förderungsgebiet<br />
Als Entwicklungsländer gelten die vom<br />
Entwicklungshilfekomitee der OECD (DAC)<br />
oder vom Entwicklungshilfeprogramm der<br />
Vereinten Nationen (UNDP) jeweils als solche<br />
anerkannte Länder und Gebiete. In Osteuropa<br />
werden derzeit nur Albanien sowie Serbien<br />
und Montenegro als Entwicklungsländer eingestuft.<br />
Art und Umfang der Förderung<br />
Zinsgünstiger Kredit<br />
• Unter der Voraussetzung einer Absicherung<br />
durch eine Bundesgarantie G4 (Beteiligungen),<br />
einer Garantie des AWS oder einer <strong>intern</strong>ationalen<br />
Organisation kann folgende<br />
Finanzierungskombination gewählt werden:<br />
Ergänzungsfinanzierung der OeKB im<br />
<strong>Export</strong>finanzierungsverfahren (siehe Kapitel<br />
1.2.2) plus bis zu 50 % der Projektkosten,<br />
max. EUR 436.037,–, aus Starthilfemitteln<br />
(ERP-Fonds und WKÖ) zu 3 % p. a. fix.<br />
• Kann keine der genannten Garantien beigebracht<br />
werden, ist die Kreditgewährung auf<br />
max. 80 % der Projektkosten (max. EUR<br />
436.037,–) bei einem Zinssatz von 5 % p. a.<br />
fix beschränkt. Eine Ergänzungsfinanzierung<br />
der OeKB ist in diesem Fall nicht möglich.<br />
Die Kreditlaufzeit kann bis zu 20 Jahre betragen<br />
(europäische Entwicklungsländer max.<br />
10 Jahre) und bis zu 5 Jahre tilgungsfrei<br />
gestellt werden.<br />
Antragsberechtigte<br />
Österreichische Unternehmen jeder Größe<br />
können Kreditanträge im Wege der Hausbank<br />
einreichen.<br />
2.4.4 ERP-<br />
Internationalisierungsprogramm<br />
Im Rahmen dieses ERP-Programms werden<br />
Direktinvestitionen in den europäischen Reformstaaten<br />
(d. s. Albanien, Bosnien-Herzegowina,<br />
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen,<br />
Mazedonien, Polen, Rumänien, Serbien und<br />
Montenegro, Slowakei, Slowenien, Tschechien<br />
und Ungarn) unterstützt, wenn sich dadurch<br />
die strategische Position des Antrag stellenden<br />
Unternehmens verbessert.<br />
Das Internationalisierungsprogramm richtet<br />
sich an kleine und mittelständische Unternehmen,<br />
die entweder erstmals eine Direktinvestition<br />
in den o. a. Ländern tätigen oder eine<br />
wesentliche Expansion ihres Tochterunternehmens/Joint-Ventures<br />
realisieren wollen.<br />
Innerhalb dieser Richtlinien können nur Projekte<br />
von kleinen und mittleren Unternehmen gemäß<br />
der jeweils gültigen KMU-Definition und gemäß<br />
EU-Wettbewerbsrecht unterstützt werden.<br />
Sonstige Projekte sind nur unter nachfolgenden<br />
Bedingungen förderbar:<br />
Einzelnotifizierung bei der EU-Kommission:<br />
Dies ist nur sinnvoll, wenn das Projekt gewisse<br />
Kriterien erfüllt, wie z. B. positive Beschäftigungseffekte<br />
im Zielland und in Österreich<br />
bzw. im EU-Raum; in der Branche herrscht<br />
kein <strong>intern</strong>ationaler Verdrängungswettbewerb;<br />
Anwendung der sogenannten „De-minimis“-<br />
Regel.<br />
Förderbare Internationalisierungsprojekte<br />
• Errichtung/Erweiterung von Produktionsniederlassungen<br />
bzw. -tochterfirmen<br />
• Errichtung/Erweiterung von Produktions-<br />
Joint Ventures<br />
• Übernahme einer qualifizierten Beteiligung<br />
(mindestens 25 %)<br />
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