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Export intern.Fırde_29.10fin_pp

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oder die Erhaltung von Märkten in<br />

Entwicklungsländern zum Ziel haben.<br />

Vorhaben<br />

• Errichtung von Niederlassungen,<br />

Servicestationen, Reparaturwerkstätten,<br />

• Assembling österreichischer Produkte,<br />

• Personaleinsatz für Schulungs- oder<br />

Servicezwecke,<br />

• industrielle Beratungstätigkeit mit <strong>Export</strong><br />

förderndem Charakter.<br />

Bevorzugt behandelt werden Joint Ventures.<br />

Förderungsgebiet<br />

Als Entwicklungsländer gelten die vom<br />

Entwicklungshilfekomitee der OECD (DAC)<br />

oder vom Entwicklungshilfeprogramm der<br />

Vereinten Nationen (UNDP) jeweils als solche<br />

anerkannte Länder und Gebiete. In Osteuropa<br />

werden derzeit nur Albanien sowie Serbien<br />

und Montenegro als Entwicklungsländer eingestuft.<br />

Art und Umfang der Förderung<br />

Zinsgünstiger Kredit<br />

• Unter der Voraussetzung einer Absicherung<br />

durch eine Bundesgarantie G4 (Beteiligungen),<br />

einer Garantie des AWS oder einer <strong>intern</strong>ationalen<br />

Organisation kann folgende<br />

Finanzierungskombination gewählt werden:<br />

Ergänzungsfinanzierung der OeKB im<br />

<strong>Export</strong>finanzierungsverfahren (siehe Kapitel<br />

1.2.2) plus bis zu 50 % der Projektkosten,<br />

max. EUR 436.037,–, aus Starthilfemitteln<br />

(ERP-Fonds und WKÖ) zu 3 % p. a. fix.<br />

• Kann keine der genannten Garantien beigebracht<br />

werden, ist die Kreditgewährung auf<br />

max. 80 % der Projektkosten (max. EUR<br />

436.037,–) bei einem Zinssatz von 5 % p. a.<br />

fix beschränkt. Eine Ergänzungsfinanzierung<br />

der OeKB ist in diesem Fall nicht möglich.<br />

Die Kreditlaufzeit kann bis zu 20 Jahre betragen<br />

(europäische Entwicklungsländer max.<br />

10 Jahre) und bis zu 5 Jahre tilgungsfrei<br />

gestellt werden.<br />

Antragsberechtigte<br />

Österreichische Unternehmen jeder Größe<br />

können Kreditanträge im Wege der Hausbank<br />

einreichen.<br />

2.4.4 ERP-<br />

Internationalisierungsprogramm<br />

Im Rahmen dieses ERP-Programms werden<br />

Direktinvestitionen in den europäischen Reformstaaten<br />

(d. s. Albanien, Bosnien-Herzegowina,<br />

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen,<br />

Mazedonien, Polen, Rumänien, Serbien und<br />

Montenegro, Slowakei, Slowenien, Tschechien<br />

und Ungarn) unterstützt, wenn sich dadurch<br />

die strategische Position des Antrag stellenden<br />

Unternehmens verbessert.<br />

Das Internationalisierungsprogramm richtet<br />

sich an kleine und mittelständische Unternehmen,<br />

die entweder erstmals eine Direktinvestition<br />

in den o. a. Ländern tätigen oder eine<br />

wesentliche Expansion ihres Tochterunternehmens/Joint-Ventures<br />

realisieren wollen.<br />

Innerhalb dieser Richtlinien können nur Projekte<br />

von kleinen und mittleren Unternehmen gemäß<br />

der jeweils gültigen KMU-Definition und gemäß<br />

EU-Wettbewerbsrecht unterstützt werden.<br />

Sonstige Projekte sind nur unter nachfolgenden<br />

Bedingungen förderbar:<br />

Einzelnotifizierung bei der EU-Kommission:<br />

Dies ist nur sinnvoll, wenn das Projekt gewisse<br />

Kriterien erfüllt, wie z. B. positive Beschäftigungseffekte<br />

im Zielland und in Österreich<br />

bzw. im EU-Raum; in der Branche herrscht<br />

kein <strong>intern</strong>ationaler Verdrängungswettbewerb;<br />

Anwendung der sogenannten „De-minimis“-<br />

Regel.<br />

Förderbare Internationalisierungsprojekte<br />

• Errichtung/Erweiterung von Produktionsniederlassungen<br />

bzw. -tochterfirmen<br />

• Errichtung/Erweiterung von Produktions-<br />

Joint Ventures<br />

• Übernahme einer qualifizierten Beteiligung<br />

(mindestens 25 %)<br />

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