Export intern.Fırde_29.10fin_pp
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<strong>Export</strong>umsatz ¤ 30 Mio., Auslandsanteil<br />
60 % (d. h. im Ausmaß von 60 % der <strong>Export</strong>umsätze<br />
werden Waren bzw. Leistungen im<br />
Ausland zugekauft), 10 % sind abzuziehen –<br />
verbleiben ¤ 27 Mio. <strong>Export</strong>umsatz, davon<br />
12 % = 3,24 Mio. maximaler Kredit<br />
Die Höhe des Kredites ist auch in diesem<br />
Verfahren mit dem exportbedingten Betriebsmittelbedarf<br />
begrenzt, wobei maximal 50 %<br />
des Gesamtkredites zur Finanzierung von<br />
<strong>Export</strong>aufträgen herangezogen werden dürfen.<br />
Besicherung<br />
Bankmäßige Sicherheiten gemäß Auflagen der<br />
Wechselbürgschaftszusage, in der Regel<br />
Zession von <strong>Export</strong>forderungen oder (teilweise)<br />
Haftung der Hausbank.<br />
Antragstellung<br />
Die Antragstellung erfolgt im Wege der<br />
Hausbank des <strong>Export</strong>eurs an die OeKB.<br />
1.2.1.3 Markterschließungsfinanzierung<br />
Die Markterschließungsfinanzierung dient zur<br />
Finanzierung sämtlicher Aufwendungen, die<br />
es ermöglichen, Produkte oder Dienstleistungen<br />
österreichischer <strong>Export</strong>eure in einem<br />
neuen Markt (außerhalb der EU) einzuführen<br />
oder den bereits laufenden Umsatz erheblich<br />
und nachhaltig auszuweiten<br />
(Markterschließungsaufwendungen).<br />
Dazu zählen<br />
Beispiel<br />
• Aufwendungen für Marktstudien<br />
• Beraterhonorare<br />
• Reisen in das Zielland (max. 10 % des<br />
Gesamtbudgets)<br />
• Messeteilnahmen<br />
• Gezielte Ausbildung für Mitarbeiter<br />
• Übersetzungen/Dolmetscher<br />
• Werbeaufwendungen<br />
• Gutachten, Prüfungen, Registrierungen,<br />
Zulassungen u. ä.<br />
Die Kredithöhe ist bestimmt durch die projektierten<br />
Markterschließungsaufwendungen,<br />
maximal jedoch ¤ 36.400,– plus 3 % des<br />
Gesamtumsatzes des antragstellenden<br />
Unternehmens.<br />
Höchstgrenzen:<br />
KMU: EUR 364.000,–<br />
Großunternehmen: EUR 728.000,–<br />
Laufzeit/Zinssatz<br />
Die Kreditlaufzeit beträgt i. d. R. 5 Jahre, mit<br />
einem tilgungsfreien Zeitraum. Bei gleichzeitig<br />
bestehender Markterschließungsgarantie G11<br />
abgestimmt auf die Garantielaufzeit.<br />
Für KMU wird der jeweils geltende<br />
<strong>Export</strong>fonds-Zinssatz verrechnet, für<br />
Großunternehmen der Zinssatz des KRR<br />
zuzüglich Wechselbürgschaftsentgelt.<br />
Antragstellung<br />
• KMU: Im Wege der Hausbank an den Österreichischen<br />
<strong>Export</strong>fonds Ges.m.b.H.<br />
• Großunternehmen: im Wege der Hausbank<br />
an die Oesterreichische Kontrollbank AG<br />
(+ Antrag für WB-Zusage)<br />
1.2.2 <strong>Export</strong>finanzierungsverfahren<br />
(EFV) der Oesterreichischen<br />
Kontrollbank AG<br />
Das EFV ist sowohl hinsichtlich seines Volumens<br />
als auch seines Finanzierungsumfanges<br />
das bei weitem bedeutendste Finanzierungsverfahren<br />
und umfasst ein weites Spektrum<br />
an Kreditlaufzeiten mit Schwergewicht auf<br />
mittel- und langfristigen Transaktionen.<br />
Voraussetzung für die Finanzierung durch die<br />
OeKB ist die Übernahme einer Haftung<br />
• durch die Republik Österreich, gemäß<br />
Ausfuhrförderungsgesetz, in Form einer<br />
Garantie (G1–G9) oder einer Wechselbürgschaft,<br />
oder<br />
• durch die Austria Wirtschaftsservice<br />
Gesellschaft mbH (AWS)<br />
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