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Export intern.Fırde_29.10fin_pp

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<strong>Export</strong>umsatz ¤ 30 Mio., Auslandsanteil<br />

60 % (d. h. im Ausmaß von 60 % der <strong>Export</strong>umsätze<br />

werden Waren bzw. Leistungen im<br />

Ausland zugekauft), 10 % sind abzuziehen –<br />

verbleiben ¤ 27 Mio. <strong>Export</strong>umsatz, davon<br />

12 % = 3,24 Mio. maximaler Kredit<br />

Die Höhe des Kredites ist auch in diesem<br />

Verfahren mit dem exportbedingten Betriebsmittelbedarf<br />

begrenzt, wobei maximal 50 %<br />

des Gesamtkredites zur Finanzierung von<br />

<strong>Export</strong>aufträgen herangezogen werden dürfen.<br />

Besicherung<br />

Bankmäßige Sicherheiten gemäß Auflagen der<br />

Wechselbürgschaftszusage, in der Regel<br />

Zession von <strong>Export</strong>forderungen oder (teilweise)<br />

Haftung der Hausbank.<br />

Antragstellung<br />

Die Antragstellung erfolgt im Wege der<br />

Hausbank des <strong>Export</strong>eurs an die OeKB.<br />

1.2.1.3 Markterschließungsfinanzierung<br />

Die Markterschließungsfinanzierung dient zur<br />

Finanzierung sämtlicher Aufwendungen, die<br />

es ermöglichen, Produkte oder Dienstleistungen<br />

österreichischer <strong>Export</strong>eure in einem<br />

neuen Markt (außerhalb der EU) einzuführen<br />

oder den bereits laufenden Umsatz erheblich<br />

und nachhaltig auszuweiten<br />

(Markterschließungsaufwendungen).<br />

Dazu zählen<br />

Beispiel<br />

• Aufwendungen für Marktstudien<br />

• Beraterhonorare<br />

• Reisen in das Zielland (max. 10 % des<br />

Gesamtbudgets)<br />

• Messeteilnahmen<br />

• Gezielte Ausbildung für Mitarbeiter<br />

• Übersetzungen/Dolmetscher<br />

• Werbeaufwendungen<br />

• Gutachten, Prüfungen, Registrierungen,<br />

Zulassungen u. ä.<br />

Die Kredithöhe ist bestimmt durch die projektierten<br />

Markterschließungsaufwendungen,<br />

maximal jedoch ¤ 36.400,– plus 3 % des<br />

Gesamtumsatzes des antragstellenden<br />

Unternehmens.<br />

Höchstgrenzen:<br />

KMU: EUR 364.000,–<br />

Großunternehmen: EUR 728.000,–<br />

Laufzeit/Zinssatz<br />

Die Kreditlaufzeit beträgt i. d. R. 5 Jahre, mit<br />

einem tilgungsfreien Zeitraum. Bei gleichzeitig<br />

bestehender Markterschließungsgarantie G11<br />

abgestimmt auf die Garantielaufzeit.<br />

Für KMU wird der jeweils geltende<br />

<strong>Export</strong>fonds-Zinssatz verrechnet, für<br />

Großunternehmen der Zinssatz des KRR<br />

zuzüglich Wechselbürgschaftsentgelt.<br />

Antragstellung<br />

• KMU: Im Wege der Hausbank an den Österreichischen<br />

<strong>Export</strong>fonds Ges.m.b.H.<br />

• Großunternehmen: im Wege der Hausbank<br />

an die Oesterreichische Kontrollbank AG<br />

(+ Antrag für WB-Zusage)<br />

1.2.2 <strong>Export</strong>finanzierungsverfahren<br />

(EFV) der Oesterreichischen<br />

Kontrollbank AG<br />

Das EFV ist sowohl hinsichtlich seines Volumens<br />

als auch seines Finanzierungsumfanges<br />

das bei weitem bedeutendste Finanzierungsverfahren<br />

und umfasst ein weites Spektrum<br />

an Kreditlaufzeiten mit Schwergewicht auf<br />

mittel- und langfristigen Transaktionen.<br />

Voraussetzung für die Finanzierung durch die<br />

OeKB ist die Übernahme einer Haftung<br />

• durch die Republik Österreich, gemäß<br />

Ausfuhrförderungsgesetz, in Form einer<br />

Garantie (G1–G9) oder einer Wechselbürgschaft,<br />

oder<br />

• durch die Austria Wirtschaftsservice<br />

Gesellschaft mbH (AWS)<br />

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