Export intern.Fırde_29.10fin_pp
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• Errichtung, dauerhafte und qualifizierte<br />
Beteiligung sowie Betreibung auf eigene<br />
Rechnung von kommerziell orientierten<br />
Umweltprojekten zur Verbesserung des<br />
ökologischen Standards und Vermeidung<br />
grenzüberschreitender negativer Einflüsse<br />
(z. B. Recyclinganlagen, Abwasserreinigungsprojekte<br />
für den kommunalen Bedarf).<br />
Solche Projekte können nur in den an<br />
Österreich grenzenden Reformstaaten<br />
unterstützt werden.<br />
Förderbar sind<br />
• Beteiligungseinlagen<br />
• Gesellschafterdarlehen<br />
• Kaufpreis der Beteiligung<br />
• Sonstige mit investiven Maßnahmen<br />
unmittelbar verbundene Kosten. Dies gilt<br />
ausnahmsweise auch dann, wenn das<br />
Investitionsgut (nur Neuanschaffungen) in<br />
rechtlicher Hinsicht beim österreichischen<br />
Unternehmen verbleibt und der ausländischen<br />
Tochter das ausschließliche<br />
Nutzungsrecht eingeräumt wird.<br />
Von den Projektkosten müssen zumindest<br />
zwei Drittel auf investive Maßnahmen<br />
(Neuanschaffungen) im Ausland entfallen.<br />
Nicht förderbar sind<br />
• Kosten, die vor Antragstellung angefallen sind,<br />
• Projekte, welche die Auslagerung von umweltschädigenden,<br />
in Österreich nicht mehr<br />
zulässigen Technologien zum Inhalt haben,<br />
• die Verlagerung von Betriebsstätten oder produktiver<br />
Einheiten der Unternehmensgru<strong>pp</strong>e,<br />
• Holdingkonstruktionen, sofern kein unmittelbarer<br />
Zusammenhang mit Unternehmen mit<br />
Betriebsstandort in Österreich gegeben ist,<br />
• Aufstockung einer Beteiligung, wenn dadurch<br />
für das Antrag stellende Unternehmen keine<br />
entscheidende Einflussnahme auf die<br />
Geschäftsführung ermöglicht wird und/oder<br />
das Projekt bereits mittels eines ERP-Kredits<br />
gefördert wurde,<br />
• die Errichtung/Erweiterung und Betrieb einer<br />
Vertriebsniederlassung bzw. Vertriebstochter.<br />
ERP-Kreditkonditionen (Stand Juli 2003)<br />
Kreditausnützungszeitraum: 1/2 Jahr, 1,5 % p. a. fix<br />
Kreditlaufzeit: 6 Jahre<br />
Tilgungsfreie Zeit: 2 Jahre, 1,5 % p. a. fix<br />
Tilgungszeit: 4 Jahre, 2,45 % p. a. fix<br />
Im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung des<br />
Kredits seitens des Förderungsnehmers wird<br />
diesem bei allen ERP-Krediten eine Gebühr<br />
in Höhe von 2 % des vorzeitig rückgezahlten<br />
Kreditbetrages in Rechnung gestellt.<br />
Bearbeitungsprovision<br />
Die Bearbeitungsgebühr, die zur Gänze der<br />
ERP-Fonds erhält, beträgt grundsätzlich<br />
0,9 % der ERP-Kreditsumme und ist bei der<br />
ersten (Teil-)Ausnützung, spätestens jedoch<br />
mit Ablauf der ursprünglich festgelegten<br />
Ausnutzungszeit, fällig.<br />
Kredithöhe<br />
In der Regel ab EUR 0,35 Mio. bis max.<br />
EUR 7,5 Mio. pro Projekt und Jahr.<br />
Der Barwert des ERP-Kredites kann,<br />
bezogen auf die förderbaren Projektkosten,<br />
bei Projekten von kleinen Unternehmen max.<br />
15 % (brutto) und bei mittleren Unternehmen<br />
max. 7,5 % (brutto) betragen.<br />
Besicherung des Kredites<br />
Jeder ERP-Kredit muss ausreichend besichert<br />
sein (z. B. Bankhaftung, AWS-Garantie,<br />
Wertpapiere).<br />
Kumulierung von Förderungen<br />
Falls ein „ERP-gefördertes Projekt“ auch<br />
im Rahmen einer anderen Förderaktion<br />
unterstützt wird, sind die Barwerthöchstgrenzen<br />
für die kumulierte Förderung<br />
einzuhalten.<br />
Barwerthöchstgrenze bei Kumulierung<br />
Bei Projekten von kleinen Unternehmen<br />
max. 15 % (brutto), bei Projekten von mittleren<br />
Unternehmen max. 7,5 % (brutto) und bei<br />
Anwendung der „De-minimis“-Regel max.<br />
EUR 100.000,–<br />
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