Export intern.Fırde_29.10fin_pp
Export intern.Fırde_29.10fin_pp
Export intern.Fırde_29.10fin_pp
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
fahrungen mit dem <strong>Export</strong>eur und der Bonität<br />
des Abnehmerlandes (7 Länderkategorien).<br />
Prämienberechnung<br />
Das Gesamtentgelt errechnet sich aus dem<br />
jeweiligen Prämiensatz für das wirtschaftliche<br />
und politische Risiko, dem Garantiehöchstbetrag<br />
und der Risikolaufzeit.<br />
Bei Einzelgarantien hat die Bezahlung einmalig<br />
und am Beginn der Garantielaufzeit zu erfolgen,<br />
bei größeren und langfristigen Transaktionen<br />
kann ein Teil des Entgelts auch zu einem späteren<br />
Zeitpunkt in Raten entrichtet werden.<br />
Bei Rahmen- und Pauschalgarantien wird<br />
das Entgelt – wie auch im privaten Kreditversicherungsmarkt<br />
üblich – auf der Grundlage von<br />
Monatsultimo-Forderungsständen und immer<br />
für drei Monate im Nachhinein verrechnet.<br />
Bestandteile des Garantievertrages<br />
Die Garantien werden ausschließlich aufgrund<br />
der im Antrag gemachten Angaben erteilt<br />
(Vertrauensgrundsatz). Die Richtigkeit dieser<br />
Angaben wird erst bei Eintritt eines Schadensfalles<br />
einer genauen Prüfung unterzogen.<br />
Sollte sich dabei herausstellen, dass die im<br />
Antrag gemachten Angaben nicht dem versicherten<br />
<strong>Export</strong>geschäft entsprechen, weil<br />
z. B. nach Garantieerteilung ohne Zustimmung<br />
des Garantiegebers wesentliche Punkte des<br />
<strong>Export</strong>vertrages abgeändert wurden, so kann<br />
dies zu einem Ausschluss der Haftung führen.<br />
G1<br />
G5<br />
G6<br />
IMPORTEUR/<br />
IMPORTEURBANKEN<br />
Die wichtigsten Garantiearten der OeKB<br />
BUND<br />
BM f. F.<br />
OEKB<br />
EXPORTEURE BANKEN INVESTOREN<br />
Absicherung von Ausfuhrgeschäften<br />
und Rechten<br />
wirtschaftl. + polit. Risiko<br />
G3<br />
G9<br />
Absicherung von<br />
Finanzierungsgeschäften<br />
wirtschaftl. + polit. Risiko<br />
IMPORTEUR/<br />
IMPORTEURBANKEN<br />
Versichertes Risiko:<br />
- Nichterfüllung durch den ausländischen Vertragspartner<br />
- Entzug von Rechten oder Zerstörung von Vermögen im Ausland<br />
Es ist daher wichtig, dass bei jeder wesentlichen<br />
Änderung des versicherten Geschäftsfalles<br />
(z. B. Zahlungsmodus/Zahlungsziel) die<br />
Zustimmung der OeKB eingeholt wird. Das<br />
Garantieverhältnis zwischen OeKB und Garantienehmer<br />
besteht somit aus folgenden Teilen:<br />
• dem Antrag<br />
• den Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
• der Garantieerklärung.<br />
Antragstellung für <strong>Export</strong>risikogarantien<br />
Die Antragstellung für nicht marktfähige Risken<br />
erfolgt über entsprechende Antragsformulare<br />
in schriftlicher oder elektronischer Form direkt<br />
bei der OeKB (als registrierter Benutzer von<br />
www.exportservice.at via Internet) oder über<br />
die Hausbank des <strong>Export</strong>eurs. Der Antrag auf<br />
Erteilung einer Bundeshaftung muss vor<br />
Auslieferung der Ware gestellt werden, eine<br />
nachträgliche Absicherung ist im Allgemeinen<br />
nicht möglich (Ausnahme G9).<br />
Sind die <strong>Export</strong>-/Kreditvertragsverhandlungen<br />
noch nicht abgeschlossen, kann eine Garantiepromesse<br />
beantragt werden. Kommt das<br />
Geschäft zustande, so wird die Promesse in<br />
eine Garantie umgewandelt, wenn die<br />
Bedingungen nicht ungünstiger sind als jene,<br />
die dem Promessenantrag zugrunde lagen.<br />
Die Deckung des Produktionsrisikos muss<br />
gesondert, vor Aufnahme der Produktion,<br />
beantragt werden.<br />
G4<br />
Absicherung von Auslandsinvestitionen;<br />
nur<br />
politisches Risiko<br />
AUSLANDS-<br />
BETEILIGUNG<br />
8