Geschäftsbericht 2010 - ASEAG Der gute Einstieg
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die Lage im ÖPNV entscheidend weiter verändern. In Übereinstimmung mit der neuen EU-<br />
Verordnung zur Regelung des ÖPNV (VO 1370/2007) wird die <strong>ASEAG</strong> der Mobilitätsdienstleister<br />
in Stadt und Kreis Aachen bleiben. <strong>Der</strong> Ratsbeschluss, der eine Konkretisierung<br />
der Betrauung bis Ende 2017 vorsieht, wurde am 21.11.2007 gefasst. Dieser Sachverhalt<br />
bedeutet für die <strong>ASEAG</strong> einen gewissen Bestandsschutz für die nächsten Jahre. Im Rahmen<br />
der AVV-Finanzierungsregeln wurde die <strong>ASEAG</strong> im Jahr <strong>2010</strong> erneut im Hinblick auf die Einhaltung<br />
des 4. EuGH-Kriteriums „durchschnittliches, gut geführtes … Unternehmen“ durch<br />
einen Wirtschaftsprüfer untersucht und mit einem entsprechenden positiven Testat ausgestattet.<br />
Hierdurch wurde seitens der <strong>ASEAG</strong> der alle vier Jahre notwendige Nachweis zum<br />
Fortbestand der Betrauung erbracht.<br />
Ein wesentliches Risiko der <strong>ASEAG</strong> bleibt weiterhin die Abhängigkeit von Zuschüssen und<br />
Fördermitteln und die damit verbundene Notwendigkeit, wegfallende Zuschüsse durch andere<br />
geeignete Maßnahmen zu kompensieren. Weitere wesentliche Risiken ergeben sich aus<br />
Umweltbelangen, die es erforderlich machen können, dass die <strong>ASEAG</strong> schneller als geplant<br />
kostenintensive Schadstoff reduzierende Maßnahmen einzuleiten hätte. Im Zusammenhang<br />
mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) stellt das Ergebnis der Neubewertung<br />
der Pensionsrückstellungen ein ergebnisbelastendes Risiko dar, welches wir im Rahmen der<br />
Fünf-Jahres-Planung zwar bereits bewertet und eingeplant haben. Dennoch kann es durch<br />
sich verändernde Rahmenparameter (Zinssätze, Versicherungstafeln u. Ä.) auch weiterhin<br />
zu erheblichen Belastungen des Ergebnisses durch Anpassungen der Pensionsrückstellungen<br />
kommen.<br />
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind keine operativen Risiken bekannt, die zu einer Gefährdung<br />
einzelner Betriebsbereiche oder des gesamten Unternehmens führen könnten. Nach<br />
Überprüfung der Risikosituation kommen wir zu dem Ergebnis, dass wir ausreichend versichert<br />
sind und genügend bilanzielle Vorsorge getroffen haben.<br />
<strong>Der</strong> Fortbestand der <strong>ASEAG</strong> ist gesichert, wenn die E.V.A. langfristig den Verlust der<br />
<strong>ASEAG</strong> ausgleichen kann. Dieser Ausgleich ist der E.V.A. infolge absinkender Ergebnisbeiträge<br />
der Konzernschwester STAWAG nach aktuellen Planungen mittelfristig nicht mehr vollständig<br />
aus Eigenmitteln möglich.<br />
Prognosebericht<br />
Nach positiver Prüfung des 4. EuGH-Kriteriums „durchschnittliches, gut geführtes … Unternehmen“<br />
im Jahr <strong>2010</strong> muss sich die <strong>ASEAG</strong> in den Jahren 2011 bis 2015 erneut großen<br />
Herausforderungen stellen, um dieses Prädikat in einem zunehmend dynamischen Umfeld<br />
auch langfristig zu sichern. Dabei wird die Ergebnisentwicklung in diesem Zeitraum im Wesentlichen<br />
von Faktoren wie der Neubewertung der Pensionsrückstellungen wegen des<br />
BilMoG, der Entwicklung der Lohntarife bei <strong>ASEAG</strong> und Subunternehmen, steigenden Umsatzerlösen,<br />
abnehmenden Ausgleichszahlungen (§ 45a PBefG, § 148 SGB IX) und der<br />
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