Kapitel 8 - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013
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<strong>Kapitel</strong> 8 <strong>Kapitel</strong> VIII – Forstwirtschaft 13<br />
ser Befragung verteilten sich die Zuwendungsempfänger zu 37 % in juristische Personen<br />
ohne landwirtschaftlichen Betrieb, zu 23 % auf Haupterwerbslandwirte, zu 9 % auf Nebenerwerbslandwirte<br />
und zu 26 % auf Nicht-Landwirte. 5 % machten hierzu keine Angabe.<br />
Die Haupterwerbslandwirte waren alle Einzelunternehmen.<br />
39 % der befragten Privatpersonen waren 50 <strong>bis</strong> 65 oder älter (42 % machten keine Angaben).<br />
67 % hatten ihre Waldflächen geerbt und 33 % hatten sie käuflich erworben. Der<br />
Schwerpunkt in der Größe <strong>des</strong> Waldbesitzes lag bei 50 <strong>bis</strong> 200 ha (30 %), in 21 % der<br />
Fälle betrug die Größe <strong>des</strong> Waldbesitzes nur 1 <strong>bis</strong> 25 ha und in jeweils 16 % 200 <strong>bis</strong><br />
1.000 und über 1.000 ha.<br />
67 % der Befragten hatten ihren Wohnsitz in der selben Gemeinde, in der die Maßnahme<br />
stattfand. Die Frage nach der Geschlechtszugehörigkeit wurde nur von 58 % beantwortet<br />
(53 % männlich; 5 % weiblich); 42 % machten keine Angabe.<br />
Von den juristischen Personen waren 19 % Personen <strong>des</strong> öffentlichen Rechts (Kommunen,<br />
Genossenschaften) und 81 % Personen <strong>des</strong> privaten Rechts (dazu gehören die meisten<br />
forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse, eingetragene Vereine etc.).<br />
b. Erstaufforstung<br />
Bei der Erstaufforstung ist der Kreis der Zuwendungsempfänger für die investive <strong>Förderung</strong><br />
größer als für die Erstaufforstungsprämie, die nicht an Gebietskörperschaften ausgereicht<br />
wird. In den Genuss der <strong>Förderung</strong> der investiven Ausgaben können alle natürlichen<br />
und juristischen Personen kommen, soweit sie Eigentümer der Flächen sind; für Besitzer<br />
ist eine entsprechende Einverständniserklärung der Eigentümer Voraussetzung. Die<br />
Erstaufforstungsprämie ist zudem an die landwirtschaftliche Vornutzung der Fläche gekoppelt<br />
und differenziert den Prämienanspruch nach der Erwerbsform. Während Haupterwerbslandwirte<br />
grundsätzlich zum uneingeschränkten Kreis der Zuwendungsempfänger<br />
mit vollem Prämienanspruch zählen, wird Nebenerwerbs- und Nichtlandwirten nur ein<br />
eingeschränkter Prämienanspruch zuerkannt.<br />
Die Befragung der Zuwendungsempfänger zeigt, dass die Möglichkeiten zur <strong>Förderung</strong><br />
der Erstaufforstung im Berichtszeitraum insbesondere von NE- und Nichtlandwirten<br />
(20 % bzw. 44 %) genutzt wurden. 28 % der Antragsteller waren Haupterwerbslandwirte,<br />
4 % waren juristische Personen ohne landwirtschaftlichen Betrieb. (Gottlob, 2003, S.<br />
17f.)<br />
Die natürlichen Personen unter den ZE sind zu 83 % männlich und zu 17 % weiblich. Die<br />
Fördermittel werden überwiegend (zu 72 %) von Personen in Anspruch genommen, die<br />
ihren Wohnsitz auch in den Gemeinden haben, in denen die Aufforstungsflächen liegen<br />
(Gottlob, 2003, S. 21 ff.).