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STUDIENFÜHRER - Asklepios

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SEMMELWEIS UNIVERSITÄT<br />

274<br />

1. Ein Kreditpunkt bedeutet die Erfüllung von 30 Studienstunden durch den Studierenden. Die Studienarbeit<br />

umfasst die Lehrveranstaltung (Kontaktstunde) und die selbständige Arbeit des Studierenden.<br />

[Grundlage für die Berechnung des Kreditwertes eines Faches ist der (Gesamt)Aufwand, die Arbeitsbelastung<br />

(workload) der / des Lernenden. Ein Kreditpunkt entspricht einem Aufwand (workload) von 30<br />

Stunden, dabei sind sowohl das Präsenz- als auch das Selbststudium zu berücksichtigen, die ein durchschnittlicher<br />

Student benötigt, um die Lernziele der Lehrveranstaltung zu erreichen, also auch die Vorund<br />

Nachbereitung des Unterrichtsstoffes und die Prüfungsvorbereitungen zu bemessen.]<br />

2. Kreditpunkte werden nur vergeben, wenn eine entsprechende Leistung nachgewiesen wird. Die Bewertung<br />

der Leistungen erfolgt in der 5- oder 3-stufigen Bewertungsskala.<br />

Dem Unterrichtsfach können nur Kredite mit ganzen Zahlen zugeordnet werden.<br />

3. Voraussetzung für den Erwerb von Kreditpunkten ist eine Leistungsnote von mindestens genügend (2)<br />

oder - im Falle einer dreistufigen Bewertungsskala – eine Bewertung von mindestens „entsprochen“<br />

bzw. „bestanden“. Der Wert des Kredites – vorausgesetzt, die Leistung des Studenten wurde akzeptiert –<br />

hängt nicht davon ab, welche Benotung der Student für sein Wissen erhielt, aber für seine Geltendmachung<br />

ist die Erfüllung der Anforderungen gegenwärtiger Ordnung Voraussetzung.<br />

4. Zur Erfüllung eines Semesters können über die im Semester als obligatorisch aufgeführten Kreditpunkte<br />

hinaus weitere Kreditpunkte in Höhe von 10% angerechnet werden. Übersteigt der Kreditwert der aufnehmbaren<br />

Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlunterrichtsfächer und der im Vorjahr nicht belegten Unterrichtsfächer<br />

den maximal aufnehmbaren Wert, so kann der Studierende ihn - auf eine für ihn günstige<br />

Weise - im nächsten Semester, bzw. in den nächsten Semestern verrechnen. Die Aufnahme und Erfüllung<br />

von Fächern, die 10% der in den Qualifikationsanforderungen des Studienganges bestimmten gesamten<br />

Kreditpunktezahl übersteigen, ist für Studierende der staatlich finanzierten Ausbildung gebührenfrei;<br />

Studierende, die für die Ausbildung Studiengebühren zu entrichten haben, müssen in diesem<br />

Fall eine im Verhältnis zur Kreditpunktezahl stehende Gebühr entrichten.<br />

5. Im Kreditsystem müssen zum Erwerb der Grund- und Master-Ausbildung und der Qualifikation bestimmte<br />

Kreditpunkte aus verschiedenen Unterrichtsfach-Gruppen innerhalb einer bestimmten Zeit gesammelt<br />

werden. Außerdem müssen auch die Kriteriumsanforderungen erfüllt werden. Mit Rücksicht auf die<br />

Vorstudienordnung und sonstige Regelungen und unter Ausnützung der Wahlmöglichkeiten können die<br />

Studierenden ihre Studien gemäß einem individuellen Plan und Zeitplan durchführen.<br />

6. Die Kriteriumsanforderung ist eine in den Qualifikationsanforderungen vorkommende obligatorisch zu<br />

erfüllende Vorschrift, zu welcher kein separater Kreditpunkt gehört. (z. B. die Ableistung von Praktika/Famulaturen,<br />

Erfüllung der sprachlichen Anforderungen, etc.)<br />

7. An der Semmelweis Universität kann man bei Einhaltung der Vorstudienordnung die zum Erwerb der Urkunde/des<br />

Diploms notwendigen Kreditpunkte zwei Semester vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit<br />

erwerben.<br />

§ 3 Der Studienplan<br />

Reg. Verordnung Nr. 79/2006 (05.IV.)<br />

§23<br />

(2) Der Studienplan besteht aus Pflicht-, Wahlpflicht- und frei wählbaren Unterrichtsfächern. In der PhD - Ausbildung<br />

werden für die Aneignung des Wissensstoffes, für die Erfüllung der Unterrichtsfach-Anforderungen, für geleistete<br />

Forschungs- und Lehrtätigkeit Kredite vergeben. Pflichtfächer sind Fächer, deren Erfüllung für alle verbindlich<br />

ist. Zur Erfüllung der Wahlpflichtunterrichtsfächer können die Studenten aus einem von der Institution angebotenen<br />

Pool von Wahlpflichtfächern wählen (insbesondere Fächer innerhalb des Fachbereiches bzw. von differenzierten<br />

fachlichen Themenbereichen, Facharbeit bzw. Diplomarbeit). Bei Wahlunterrichtsfächern kann die Institution<br />

die Wahl des Studenten aus dem Angebot der Hochschuleinrichtung nicht beeinflussen.

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