STUDIENFÜHRER - Asklepios
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SEMMELWEIS UNIVERSITÄT<br />
274<br />
1. Ein Kreditpunkt bedeutet die Erfüllung von 30 Studienstunden durch den Studierenden. Die Studienarbeit<br />
umfasst die Lehrveranstaltung (Kontaktstunde) und die selbständige Arbeit des Studierenden.<br />
[Grundlage für die Berechnung des Kreditwertes eines Faches ist der (Gesamt)Aufwand, die Arbeitsbelastung<br />
(workload) der / des Lernenden. Ein Kreditpunkt entspricht einem Aufwand (workload) von 30<br />
Stunden, dabei sind sowohl das Präsenz- als auch das Selbststudium zu berücksichtigen, die ein durchschnittlicher<br />
Student benötigt, um die Lernziele der Lehrveranstaltung zu erreichen, also auch die Vorund<br />
Nachbereitung des Unterrichtsstoffes und die Prüfungsvorbereitungen zu bemessen.]<br />
2. Kreditpunkte werden nur vergeben, wenn eine entsprechende Leistung nachgewiesen wird. Die Bewertung<br />
der Leistungen erfolgt in der 5- oder 3-stufigen Bewertungsskala.<br />
Dem Unterrichtsfach können nur Kredite mit ganzen Zahlen zugeordnet werden.<br />
3. Voraussetzung für den Erwerb von Kreditpunkten ist eine Leistungsnote von mindestens genügend (2)<br />
oder - im Falle einer dreistufigen Bewertungsskala – eine Bewertung von mindestens „entsprochen“<br />
bzw. „bestanden“. Der Wert des Kredites – vorausgesetzt, die Leistung des Studenten wurde akzeptiert –<br />
hängt nicht davon ab, welche Benotung der Student für sein Wissen erhielt, aber für seine Geltendmachung<br />
ist die Erfüllung der Anforderungen gegenwärtiger Ordnung Voraussetzung.<br />
4. Zur Erfüllung eines Semesters können über die im Semester als obligatorisch aufgeführten Kreditpunkte<br />
hinaus weitere Kreditpunkte in Höhe von 10% angerechnet werden. Übersteigt der Kreditwert der aufnehmbaren<br />
Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlunterrichtsfächer und der im Vorjahr nicht belegten Unterrichtsfächer<br />
den maximal aufnehmbaren Wert, so kann der Studierende ihn - auf eine für ihn günstige<br />
Weise - im nächsten Semester, bzw. in den nächsten Semestern verrechnen. Die Aufnahme und Erfüllung<br />
von Fächern, die 10% der in den Qualifikationsanforderungen des Studienganges bestimmten gesamten<br />
Kreditpunktezahl übersteigen, ist für Studierende der staatlich finanzierten Ausbildung gebührenfrei;<br />
Studierende, die für die Ausbildung Studiengebühren zu entrichten haben, müssen in diesem<br />
Fall eine im Verhältnis zur Kreditpunktezahl stehende Gebühr entrichten.<br />
5. Im Kreditsystem müssen zum Erwerb der Grund- und Master-Ausbildung und der Qualifikation bestimmte<br />
Kreditpunkte aus verschiedenen Unterrichtsfach-Gruppen innerhalb einer bestimmten Zeit gesammelt<br />
werden. Außerdem müssen auch die Kriteriumsanforderungen erfüllt werden. Mit Rücksicht auf die<br />
Vorstudienordnung und sonstige Regelungen und unter Ausnützung der Wahlmöglichkeiten können die<br />
Studierenden ihre Studien gemäß einem individuellen Plan und Zeitplan durchführen.<br />
6. Die Kriteriumsanforderung ist eine in den Qualifikationsanforderungen vorkommende obligatorisch zu<br />
erfüllende Vorschrift, zu welcher kein separater Kreditpunkt gehört. (z. B. die Ableistung von Praktika/Famulaturen,<br />
Erfüllung der sprachlichen Anforderungen, etc.)<br />
7. An der Semmelweis Universität kann man bei Einhaltung der Vorstudienordnung die zum Erwerb der Urkunde/des<br />
Diploms notwendigen Kreditpunkte zwei Semester vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit<br />
erwerben.<br />
§ 3 Der Studienplan<br />
Reg. Verordnung Nr. 79/2006 (05.IV.)<br />
§23<br />
(2) Der Studienplan besteht aus Pflicht-, Wahlpflicht- und frei wählbaren Unterrichtsfächern. In der PhD - Ausbildung<br />
werden für die Aneignung des Wissensstoffes, für die Erfüllung der Unterrichtsfach-Anforderungen, für geleistete<br />
Forschungs- und Lehrtätigkeit Kredite vergeben. Pflichtfächer sind Fächer, deren Erfüllung für alle verbindlich<br />
ist. Zur Erfüllung der Wahlpflichtunterrichtsfächer können die Studenten aus einem von der Institution angebotenen<br />
Pool von Wahlpflichtfächern wählen (insbesondere Fächer innerhalb des Fachbereiches bzw. von differenzierten<br />
fachlichen Themenbereichen, Facharbeit bzw. Diplomarbeit). Bei Wahlunterrichtsfächern kann die Institution<br />
die Wahl des Studenten aus dem Angebot der Hochschuleinrichtung nicht beeinflussen.