STUDIENFÜHRER - Asklepios
STUDIENFÜHRER - Asklepios
STUDIENFÜHRER - Asklepios
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
SEMMELWEIS UNIVERSITÄT<br />
294<br />
§ 23 Das Absolutorium (Endzeugnis)<br />
Hochschulgesetz, § 60<br />
(4) Die Bedingung für das Antreten zur Abschlussprüfung ist der Erwerb des Endzeugnisses (Absolutoriums). Die<br />
Hochschuleinrichtung stellt das Endzeugnis jenem Studierenden aus, der die im Studienplan vorgeschriebenen<br />
Studien- und Prüfungsanforderungen und die vorgeschriebenen Praktika/Famulaturen – mit Ausnahme des Ablegens<br />
der Sprachprüfung und dem Erstellen der Facharbeit, Diplomarbeit – erfüllt und die erforderlichen Kreditpunkte<br />
erworben hat. Die Abschlussprüfung kann im Anschluss an den Erwerb des Endzeugnisses in der darauf<br />
folgenden Abschlussprüfungsperiode, noch innerhalb des Bestehens des Studentenstatus, abgelegt werden,<br />
oder: nach Beendigung des Studentenstatus, unbefristet, in jedweder Prüfungsperiode, gemäß den gültigen<br />
Ausbildungsanforderungen. Die Studien- und Prüfungsordnung kann das Ablegen der Abschlussprüfung – gerechnet<br />
vom Ausstellungsdatum des Endzeugnisses, nach Verstreichen von sieben Jahren - an Bedingungen<br />
knüpfen.<br />
1. Bis zum Erwerb des Endzeugnisses – im Falle der staatlich unterstützten Ausbildung – stehen dem Studierenden<br />
über die Ausbildungszeit hinaus, in der Grund- bzw. Master-Ausbildung weitere maximal je 2<br />
Semester, bei einer eingliedrigen Ausbildung jedoch weitere vier aktive Semester zur Verfügung.<br />
Bis zum Erwerb des Endzeugnisses darf die Anzahl der passiven Semester in der Grund- bzw. Master-Ausbildung<br />
je zwei Semester, in der eingliedrigen Ausbildung jedoch vier Semester nicht überschreiten.<br />
2. Das Endzeugnis unterzeichnet der Dekan bzw. Generaldirektor der zuständigen Fakultät. Das Absolutorium<br />
bestätigt nicht den Abschluss des Studiums bzw. der Fachausbildung.<br />
§ 24 Die Facharbeit (Diplomarbeit)<br />
1. Zum Erwerb des Diploms müssen die Studierenden in der eingliedrigen Ausbildung eine Facharbeit (Diplomarbeit)<br />
erstellen. Das Ziel der Diplomarbeit ist die Unterstützung der selbständigen wissenschaftlichen<br />
Ausarbeitung eines Problembereiches des gegebenen Wissenschaftsgebietes unter Anleitung. Dadurch<br />
sollen die Studierenden während der fachlichen Tätigkeit ihr Vermögen zur Erfassung des Wesentlichen<br />
entwickeln, die Methode der Bibliotheksbenutzung und der Nachforschung in der Fachliteratur<br />
erlernen und imstande sein, ihre Meinung kompakt und exakt zu formulieren und an wissenschaftliches<br />
Arbeiten herangeführt werden.<br />
2. Das Erstellen der Diplomarbeit (Facharbeit) leitet ein wissenschaftlicher Betreuer und fallweise ein Konsulent.<br />
Wissenschaftlicher Betreuer kann ein(e) Lehrende(r) und Forscher der Fakultät, bzw. mit der Genehmigung<br />
des Dekans auch ein externer Fachmann sein. Der Konsulent ist eine die Arbeit unterstützende<br />
Universitätslehrkraft, ein Forscher oder ein externer Fachmann. Ein externer wissenschaftlicher Betreuer<br />
kann nur zusammen mit einem internen Konsulenten um seine Tätigkeit ersucht werden. Bei der<br />
Bearbeitung des Themas sind zum Thema gehörende grundlegende und die neuesten inländischen Arbeiten<br />
zu verwenden.<br />
3. Ordnung der Ausschreibung und Genehmigung der Themen der Facharbeiten (Diplomarbeiten):<br />
Die Unterrichtsorganisationseinheit erstellt ein Themenverzeichnis, in dem auch der Name der Konsulenten<br />
angegeben werden muss. Das Themenverzeichnis ist – in der Grundausbildung, Master-Ausbildung<br />
bzw. eingliedrigen Ausbildung mindestens vier Semester vor dem letzten Studienjahr - jeweils bis<br />
zum letzten Tag der Prüfungsperiode des 1. Semesters an der Informationstafel des Lehrstuhls, sowie<br />
auf elektronischem Wege zu veröffentlichen.<br />
4. Regeln zur Anmeldung für die Themen:<br />
Die Studierenden können jedes beliebige der angekündigten Themen wählen. Die Themenwahl kann von<br />
den angekündeten Themen abweichen, wenn dies der für das Thema zuständige Leiter der Unterrichtsorganisationseinheit<br />
genehmigt hat. Die Studierenden müssen das Thema der Diplomarbeit mindestens