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STUDIENFÜHRER - Asklepios

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SEMMELWEIS UNIVERSITÄT<br />

294<br />

§ 23 Das Absolutorium (Endzeugnis)<br />

Hochschulgesetz, § 60<br />

(4) Die Bedingung für das Antreten zur Abschlussprüfung ist der Erwerb des Endzeugnisses (Absolutoriums). Die<br />

Hochschuleinrichtung stellt das Endzeugnis jenem Studierenden aus, der die im Studienplan vorgeschriebenen<br />

Studien- und Prüfungsanforderungen und die vorgeschriebenen Praktika/Famulaturen – mit Ausnahme des Ablegens<br />

der Sprachprüfung und dem Erstellen der Facharbeit, Diplomarbeit – erfüllt und die erforderlichen Kreditpunkte<br />

erworben hat. Die Abschlussprüfung kann im Anschluss an den Erwerb des Endzeugnisses in der darauf<br />

folgenden Abschlussprüfungsperiode, noch innerhalb des Bestehens des Studentenstatus, abgelegt werden,<br />

oder: nach Beendigung des Studentenstatus, unbefristet, in jedweder Prüfungsperiode, gemäß den gültigen<br />

Ausbildungsanforderungen. Die Studien- und Prüfungsordnung kann das Ablegen der Abschlussprüfung – gerechnet<br />

vom Ausstellungsdatum des Endzeugnisses, nach Verstreichen von sieben Jahren - an Bedingungen<br />

knüpfen.<br />

1. Bis zum Erwerb des Endzeugnisses – im Falle der staatlich unterstützten Ausbildung – stehen dem Studierenden<br />

über die Ausbildungszeit hinaus, in der Grund- bzw. Master-Ausbildung weitere maximal je 2<br />

Semester, bei einer eingliedrigen Ausbildung jedoch weitere vier aktive Semester zur Verfügung.<br />

Bis zum Erwerb des Endzeugnisses darf die Anzahl der passiven Semester in der Grund- bzw. Master-Ausbildung<br />

je zwei Semester, in der eingliedrigen Ausbildung jedoch vier Semester nicht überschreiten.<br />

2. Das Endzeugnis unterzeichnet der Dekan bzw. Generaldirektor der zuständigen Fakultät. Das Absolutorium<br />

bestätigt nicht den Abschluss des Studiums bzw. der Fachausbildung.<br />

§ 24 Die Facharbeit (Diplomarbeit)<br />

1. Zum Erwerb des Diploms müssen die Studierenden in der eingliedrigen Ausbildung eine Facharbeit (Diplomarbeit)<br />

erstellen. Das Ziel der Diplomarbeit ist die Unterstützung der selbständigen wissenschaftlichen<br />

Ausarbeitung eines Problembereiches des gegebenen Wissenschaftsgebietes unter Anleitung. Dadurch<br />

sollen die Studierenden während der fachlichen Tätigkeit ihr Vermögen zur Erfassung des Wesentlichen<br />

entwickeln, die Methode der Bibliotheksbenutzung und der Nachforschung in der Fachliteratur<br />

erlernen und imstande sein, ihre Meinung kompakt und exakt zu formulieren und an wissenschaftliches<br />

Arbeiten herangeführt werden.<br />

2. Das Erstellen der Diplomarbeit (Facharbeit) leitet ein wissenschaftlicher Betreuer und fallweise ein Konsulent.<br />

Wissenschaftlicher Betreuer kann ein(e) Lehrende(r) und Forscher der Fakultät, bzw. mit der Genehmigung<br />

des Dekans auch ein externer Fachmann sein. Der Konsulent ist eine die Arbeit unterstützende<br />

Universitätslehrkraft, ein Forscher oder ein externer Fachmann. Ein externer wissenschaftlicher Betreuer<br />

kann nur zusammen mit einem internen Konsulenten um seine Tätigkeit ersucht werden. Bei der<br />

Bearbeitung des Themas sind zum Thema gehörende grundlegende und die neuesten inländischen Arbeiten<br />

zu verwenden.<br />

3. Ordnung der Ausschreibung und Genehmigung der Themen der Facharbeiten (Diplomarbeiten):<br />

Die Unterrichtsorganisationseinheit erstellt ein Themenverzeichnis, in dem auch der Name der Konsulenten<br />

angegeben werden muss. Das Themenverzeichnis ist – in der Grundausbildung, Master-Ausbildung<br />

bzw. eingliedrigen Ausbildung mindestens vier Semester vor dem letzten Studienjahr - jeweils bis<br />

zum letzten Tag der Prüfungsperiode des 1. Semesters an der Informationstafel des Lehrstuhls, sowie<br />

auf elektronischem Wege zu veröffentlichen.<br />

4. Regeln zur Anmeldung für die Themen:<br />

Die Studierenden können jedes beliebige der angekündigten Themen wählen. Die Themenwahl kann von<br />

den angekündeten Themen abweichen, wenn dies der für das Thema zuständige Leiter der Unterrichtsorganisationseinheit<br />

genehmigt hat. Die Studierenden müssen das Thema der Diplomarbeit mindestens

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