STUDIENFÜHRER - Asklepios
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SEMMELWEIS UNIVERSITÄT<br />
296<br />
[Anmerkung für <strong>Asklepios</strong> Campus Hamburg: das dritte Exemplar der Arbeit wird an die Medizinische<br />
Fakultät der Semmelweis Universität in Budapest übergeben.]<br />
10. Der Dekan der zuständigen Fakultät kann auf Grund der Empfehlung des Leiters der zuständigen Organisationseinheit<br />
jene Studierenden von der Verpflichtung zur Erstellung einer Diplomarbeit befreien, die<br />
– den I. Platz bei einer vom Rektor ausgeschriebenen wissenschaftlichen Arbeit, entweder allein, oder<br />
zu zweit verfasst, erlangten.<br />
– in einer lektorierten Zeitschrift einen Aufsatz als Erstautor publizieren. Der Antrag auf Befreiung<br />
muss von dem Studierenden bis Ende des – dem Abschlussjahr vorangehenden – Studienjahres<br />
beim Dekanat eingereicht werden. Die Befreiung von der Erstellung der Diplomarbeit befreit nicht<br />
von der Verpflichtung zu ihrer Verteidigung.<br />
11. Die Unterrichtsorganisationseinheit gibt dem Studenten ein Exemplar der erfolgreich verteidigten Diplomarbeit<br />
(Facharbeit) nach der Verteidigung zurück, das zweite Exemplar muss in der Unterrichtsorganisationseinheit<br />
aufbewahrt werden, gemäß der jeweils gültigen Vorschriften.<br />
Gemäß dem Muster von Anlage I ist eine der zwei Ausfertigungen des Verteidigungsprotokolls 60 Tage<br />
vor der Abschlussprüfngszeit an das zuständige Dekanat zu senden, wobei die zweite Ausfertigung des<br />
Protokolls bei der Unterrichtsorganisationseinheit bleibt.<br />
§ 25 Die Abschlussprüfung<br />
Hochschulgesetz, § 60<br />
(2) Der Studierende schließt seine Studien in der Grundausbildung, Master-Ausbildung und fachorientierten Weiterbildung<br />
mit der Abschlussprüfung ab.<br />
(3) Die Abschlussprüfung ist die Kontrolle und Bewertung des zum Erwerb der Urkunde erforderlichen Wissens, Fertigkeiten<br />
und Fähigkeiten, wobei der Studierende auch zu beweisen hat, dass er die angeeigneten Kenntnisse<br />
anzuwenden fähig ist. Die Abschlussprüfung kann laut Studienplan aus mehreren Teilen – Verteidigung der<br />
Facharbeit oder Diplomarbeit, sowie aus weiteren mündlichen, schriftlichen und praktischen Prüfungsteilen - bestehen.<br />
(4) Die Voraussetzung für das Antreten zur Abschlussprüfung ist der Erwerb des Endzeugnisses (Absolutorium). Ein<br />
Endzeugnis stellt die Hochschuleinrichtung jenem Studierenden aus, der die im Studienplan vorgeschriebenen<br />
Studien- und Prüfungsanforderungen und die vorgeschriebenen Famulaturen und Praktika – mit Ausnahme des<br />
Ablegens der Sprachprüfung und Erstellung der Facharbeit, Diplomarbeit – erfüllt und die erforderlichen Kredite<br />
erworben hat. Die Abschlussprüfung kann in der Prüfungsperiode im Anschluss an den Erwerb des Endzeugnisses<br />
innerhalb des bestehenden Studentenrechtsverhältnisses, und nach Erlöschen des Studentenrechtsverhältnisses,<br />
unbegrenzt, in jedweder Prüfungsperiode gemäß den gültigen Ausbildungsanforderungen abgelegt werden.<br />
Die Studien- und Prüfungsordnung kann das Ablegen der Abschlussprüfung nach dem siebten Jahr, gerechnet<br />
vom Ausstellungsdatum des Endzeugnisses, an Bedingungen knüpfen.<br />
(5) Die Abschlussprüfung ist vor einer Abschlussprüfungskommission abzulegen, die aus einem Vorsitzenden und<br />
aus mindestens zwei weiteren Mitgliedern besteht. Mindestens ein Mitglied muss Universitäts- (Hochschul-) Professor<br />
oder Universitäts- (Hochschul-) Dozent sein und mindestens ein Mitglied darf nicht im Arbeitsverhältnis mit<br />
der betreffenden Hochschuleinrichtung stehen. Über die Abschlussprüfung ist ein Protokoll zu führen.<br />
(6) Die Studien- und Prüfungsordnung der Hochschuleinrichtung bestimmt die Art und Weise der Anmeldung zur Abschlussprüfung,<br />
die Ordnung der Organisation und Abwicklung der Abschlussprüfung, die Art und Weise der Errechnung<br />
der Note. Die Abschlussprüfung kann auch von mehreren Hochschuleinrichtungen gemeinsam organisiert<br />
werden.<br />
1. Die Abschlussprüfung besteht aus:<br />
a) schriftlicher<br />
b) mündlicher und<br />
c) praktischer Prüfung.<br />
Die Verteidigung der Diplomarbeit (Facharbeit) ist Bestandteil der Abschlussprüfung, doch wird diese<br />
separat bewertet bzw. verteidigt.<br />
2. Der Dekan bestimmt in jedem Studienjahr mindestens zwei Perioden für die Abschlussprüfung. Die Abschlussprüfung<br />
kann nur in der / den festgelegten Abschlussprüfungsperiode(n) abgelegt werden.