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STUDIENFÜHRER - Asklepios

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SEMMELWEIS UNIVERSITÄT<br />

296<br />

[Anmerkung für <strong>Asklepios</strong> Campus Hamburg: das dritte Exemplar der Arbeit wird an die Medizinische<br />

Fakultät der Semmelweis Universität in Budapest übergeben.]<br />

10. Der Dekan der zuständigen Fakultät kann auf Grund der Empfehlung des Leiters der zuständigen Organisationseinheit<br />

jene Studierenden von der Verpflichtung zur Erstellung einer Diplomarbeit befreien, die<br />

– den I. Platz bei einer vom Rektor ausgeschriebenen wissenschaftlichen Arbeit, entweder allein, oder<br />

zu zweit verfasst, erlangten.<br />

– in einer lektorierten Zeitschrift einen Aufsatz als Erstautor publizieren. Der Antrag auf Befreiung<br />

muss von dem Studierenden bis Ende des – dem Abschlussjahr vorangehenden – Studienjahres<br />

beim Dekanat eingereicht werden. Die Befreiung von der Erstellung der Diplomarbeit befreit nicht<br />

von der Verpflichtung zu ihrer Verteidigung.<br />

11. Die Unterrichtsorganisationseinheit gibt dem Studenten ein Exemplar der erfolgreich verteidigten Diplomarbeit<br />

(Facharbeit) nach der Verteidigung zurück, das zweite Exemplar muss in der Unterrichtsorganisationseinheit<br />

aufbewahrt werden, gemäß der jeweils gültigen Vorschriften.<br />

Gemäß dem Muster von Anlage I ist eine der zwei Ausfertigungen des Verteidigungsprotokolls 60 Tage<br />

vor der Abschlussprüfngszeit an das zuständige Dekanat zu senden, wobei die zweite Ausfertigung des<br />

Protokolls bei der Unterrichtsorganisationseinheit bleibt.<br />

§ 25 Die Abschlussprüfung<br />

Hochschulgesetz, § 60<br />

(2) Der Studierende schließt seine Studien in der Grundausbildung, Master-Ausbildung und fachorientierten Weiterbildung<br />

mit der Abschlussprüfung ab.<br />

(3) Die Abschlussprüfung ist die Kontrolle und Bewertung des zum Erwerb der Urkunde erforderlichen Wissens, Fertigkeiten<br />

und Fähigkeiten, wobei der Studierende auch zu beweisen hat, dass er die angeeigneten Kenntnisse<br />

anzuwenden fähig ist. Die Abschlussprüfung kann laut Studienplan aus mehreren Teilen – Verteidigung der<br />

Facharbeit oder Diplomarbeit, sowie aus weiteren mündlichen, schriftlichen und praktischen Prüfungsteilen - bestehen.<br />

(4) Die Voraussetzung für das Antreten zur Abschlussprüfung ist der Erwerb des Endzeugnisses (Absolutorium). Ein<br />

Endzeugnis stellt die Hochschuleinrichtung jenem Studierenden aus, der die im Studienplan vorgeschriebenen<br />

Studien- und Prüfungsanforderungen und die vorgeschriebenen Famulaturen und Praktika – mit Ausnahme des<br />

Ablegens der Sprachprüfung und Erstellung der Facharbeit, Diplomarbeit – erfüllt und die erforderlichen Kredite<br />

erworben hat. Die Abschlussprüfung kann in der Prüfungsperiode im Anschluss an den Erwerb des Endzeugnisses<br />

innerhalb des bestehenden Studentenrechtsverhältnisses, und nach Erlöschen des Studentenrechtsverhältnisses,<br />

unbegrenzt, in jedweder Prüfungsperiode gemäß den gültigen Ausbildungsanforderungen abgelegt werden.<br />

Die Studien- und Prüfungsordnung kann das Ablegen der Abschlussprüfung nach dem siebten Jahr, gerechnet<br />

vom Ausstellungsdatum des Endzeugnisses, an Bedingungen knüpfen.<br />

(5) Die Abschlussprüfung ist vor einer Abschlussprüfungskommission abzulegen, die aus einem Vorsitzenden und<br />

aus mindestens zwei weiteren Mitgliedern besteht. Mindestens ein Mitglied muss Universitäts- (Hochschul-) Professor<br />

oder Universitäts- (Hochschul-) Dozent sein und mindestens ein Mitglied darf nicht im Arbeitsverhältnis mit<br />

der betreffenden Hochschuleinrichtung stehen. Über die Abschlussprüfung ist ein Protokoll zu führen.<br />

(6) Die Studien- und Prüfungsordnung der Hochschuleinrichtung bestimmt die Art und Weise der Anmeldung zur Abschlussprüfung,<br />

die Ordnung der Organisation und Abwicklung der Abschlussprüfung, die Art und Weise der Errechnung<br />

der Note. Die Abschlussprüfung kann auch von mehreren Hochschuleinrichtungen gemeinsam organisiert<br />

werden.<br />

1. Die Abschlussprüfung besteht aus:<br />

a) schriftlicher<br />

b) mündlicher und<br />

c) praktischer Prüfung.<br />

Die Verteidigung der Diplomarbeit (Facharbeit) ist Bestandteil der Abschlussprüfung, doch wird diese<br />

separat bewertet bzw. verteidigt.<br />

2. Der Dekan bestimmt in jedem Studienjahr mindestens zwei Perioden für die Abschlussprüfung. Die Abschlussprüfung<br />

kann nur in der / den festgelegten Abschlussprüfungsperiode(n) abgelegt werden.

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