Anhang Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer - Asstel
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Kap 2 (incl. Tarif L) Die laufenden Überschussanteile werden als Einmalbeitrag für eine<br />
zusätzliche Versicherungssumme (Bonussumme) verwendet, die<br />
gleichzeitig mit <strong>der</strong> vertraglich vereinbarten Versicherungsleistung<br />
fällig wird. Diese Bonussumme ist ebenfalls überschussberechtigt.<br />
Ren 3 Während <strong>der</strong> Rentenbezugszeit werden die laufenden<br />
Überschussanteile als Einmalbeitrag für eine beitragsfreie<br />
Zusatzrente verwendet, die zusammen mit <strong>der</strong> versicherten<br />
Leistung fällig wird. Diese Zusatzrente ist wie<strong>der</strong><br />
überschussberechtigt.<br />
Ren 5,<br />
Rt E1, Rt E2,<br />
Rt E3, Rt S1,<br />
Rt S2<br />
Während <strong>der</strong> Rentenbezugszeit werden die laufenden<br />
Überschussanteile wahlweise zur überschussberechtigten<br />
Rentenerhöhung o<strong>der</strong> zur Finanzierung einer Zusatzrente von<br />
Beginn <strong>der</strong> Rentenbezugszeit an verwendet.<br />
Der Schlussüberschussanteil wird für den Neuzugang vor dem 01.01.1995 gemäß den<br />
hierfür getroffenen geschäftsplanmäßigen Festlegungen fällig.<br />
Für den Neuzugang ab dem 01.01.1995 wird bei Beendigung <strong>der</strong> Beitragszahlungsdauer<br />
im Deklarationszeitraum ein Schlussüberschussanteil fällig. Im Todesfall o<strong>der</strong> bei Rückkauf<br />
wird ein anteiliger Schlussüberschussanteil gezahlt. Für jedes volle abgelaufene Versicherungsjahr<br />
wird ein Promillesatz auf das maßgebliche Deckungskapital gewährt und mit<br />
Ausnahme <strong>der</strong> Gewinnverbänden Kp E2, Kp S2 und Kp E3 mit dem Ansammlungszins<br />
verzinst. Als Promillesatz für ein abgelaufenes volles Versicherungsjahr wird <strong>der</strong> für dieses<br />
abgelaufene volle Versicherungsjahr in <strong>der</strong> entsprechenden Überschussdeklaration festgesetzte<br />
Satz genommen. Das maßgebliche Deckungskapital ist für die Gewinnverbände<br />
Kp E2, Kp S2 und Kp E3 das Deckungskapital am Ende des jeweiligen Versicherungsjahres,<br />
sonst das überschussberechtigte Deckungskapital des entsprechenden Versicherungsjahres.<br />
Bei einer nicht planmäßigen technischen Än<strong>der</strong>ung können sich hiervon<br />
abweichende Werte ergeben.<br />
Bei Beendigung <strong>der</strong> Versicherung entspricht <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Mindestbeteiligung 10 % <strong>der</strong> zu<br />
diesem Zeitpunkt fällig werdenden Schlussgewinnanteile incl. Mindestbeteiligung.<br />
Weibliche Personen, die nach einem Tarif mit alten Rechnungsgrundlagen (”Männer-<br />
Sterbetafel”) versichert sind, erhalten im Hinblick auf ihre längere durchschnittliche Lebenserwartung<br />
einen Ausgleich über den Zusatz-Überschussanteil.<br />
Bei den Risikoversicherungen besteht die <strong>Überschussbeteiligung</strong> aus einer Sofort-<br />
<strong>Überschussbeteiligung</strong> in Form einer erhöhten Versicherungssumme (Todesfallbonus)<br />
o<strong>der</strong> einer Schlusszahlung. Hiervon ausgenommen sind die Risikoversicherungen des<br />
Gewinnverbands RisL E1. Bei diesem erfolgt die <strong>Überschussbeteiligung</strong> wie bei Versicherungen<br />
nach Tarif KT 86 des Abrechungsverbandes E.<br />
Die Regelungen bei Zusatzversicherungen sind nachfolgend bei <strong>der</strong> Deklaration unter<br />
Ziffer 1 in den Abschnitten für Zusatzversicherungen dargestellt.