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Anhang Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer - Asstel

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Kap 2 (incl. Tarif L) Die laufenden Überschussanteile werden als Einmalbeitrag für eine<br />

zusätzliche Versicherungssumme (Bonussumme) verwendet, die<br />

gleichzeitig mit <strong>der</strong> vertraglich vereinbarten Versicherungsleistung<br />

fällig wird. Diese Bonussumme ist ebenfalls überschussberechtigt.<br />

Ren 3 Während <strong>der</strong> Rentenbezugszeit werden die laufenden<br />

Überschussanteile als Einmalbeitrag für eine beitragsfreie<br />

Zusatzrente verwendet, die zusammen mit <strong>der</strong> versicherten<br />

Leistung fällig wird. Diese Zusatzrente ist wie<strong>der</strong><br />

überschussberechtigt.<br />

Ren 5,<br />

Rt E1, Rt E2,<br />

Rt E3, Rt S1,<br />

Rt S2<br />

Während <strong>der</strong> Rentenbezugszeit werden die laufenden<br />

Überschussanteile wahlweise zur überschussberechtigten<br />

Rentenerhöhung o<strong>der</strong> zur Finanzierung einer Zusatzrente von<br />

Beginn <strong>der</strong> Rentenbezugszeit an verwendet.<br />

Der Schlussüberschussanteil wird für den Neuzugang vor dem 01.01.1995 gemäß den<br />

hierfür getroffenen geschäftsplanmäßigen Festlegungen fällig.<br />

Für den Neuzugang ab dem 01.01.1995 wird bei Beendigung <strong>der</strong> Beitragszahlungsdauer<br />

im Deklarationszeitraum ein Schlussüberschussanteil fällig. Im Todesfall o<strong>der</strong> bei Rückkauf<br />

wird ein anteiliger Schlussüberschussanteil gezahlt. Für jedes volle abgelaufene Versicherungsjahr<br />

wird ein Promillesatz auf das maßgebliche Deckungskapital gewährt und mit<br />

Ausnahme <strong>der</strong> Gewinnverbänden Kp E2, Kp S2 und Kp E3 mit dem Ansammlungszins<br />

verzinst. Als Promillesatz für ein abgelaufenes volles Versicherungsjahr wird <strong>der</strong> für dieses<br />

abgelaufene volle Versicherungsjahr in <strong>der</strong> entsprechenden Überschussdeklaration festgesetzte<br />

Satz genommen. Das maßgebliche Deckungskapital ist für die Gewinnverbände<br />

Kp E2, Kp S2 und Kp E3 das Deckungskapital am Ende des jeweiligen Versicherungsjahres,<br />

sonst das überschussberechtigte Deckungskapital des entsprechenden Versicherungsjahres.<br />

Bei einer nicht planmäßigen technischen Än<strong>der</strong>ung können sich hiervon<br />

abweichende Werte ergeben.<br />

Bei Beendigung <strong>der</strong> Versicherung entspricht <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Mindestbeteiligung 10 % <strong>der</strong> zu<br />

diesem Zeitpunkt fällig werdenden Schlussgewinnanteile incl. Mindestbeteiligung.<br />

Weibliche Personen, die nach einem Tarif mit alten Rechnungsgrundlagen (”Männer-<br />

Sterbetafel”) versichert sind, erhalten im Hinblick auf ihre längere durchschnittliche Lebenserwartung<br />

einen Ausgleich über den Zusatz-Überschussanteil.<br />

Bei den Risikoversicherungen besteht die <strong>Überschussbeteiligung</strong> aus einer Sofort-<br />

<strong>Überschussbeteiligung</strong> in Form einer erhöhten Versicherungssumme (Todesfallbonus)<br />

o<strong>der</strong> einer Schlusszahlung. Hiervon ausgenommen sind die Risikoversicherungen des<br />

Gewinnverbands RisL E1. Bei diesem erfolgt die <strong>Überschussbeteiligung</strong> wie bei Versicherungen<br />

nach Tarif KT 86 des Abrechungsverbandes E.<br />

Die Regelungen bei Zusatzversicherungen sind nachfolgend bei <strong>der</strong> Deklaration unter<br />

Ziffer 1 in den Abschnitten für Zusatzversicherungen dargestellt.

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