Anhang Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer - Asstel
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(BUZ) Während <strong>der</strong> leistungsfreien Zeit wird ein Prozentsatz auf den überschussberechtigten<br />
2.4.<br />
Ansammlungszins<br />
Zusatzbeitrage gewährt. Dieser beträgt für beitragspflichtige Versicherungen 15 %, für<br />
beitragsfreie Versicherungen 0 %. Bei Zusatzversicherungen zu den Risikotarifen 9, 10<br />
und KT 86 werden die Überschussanteile mit den laufenden Beiträgen verrechnet. Die<br />
Ausschüttung erfolgt bei je<strong>der</strong> Beitragsfälligkeit. Bei allen übrigen Zusatzversicherungen<br />
werden die laufenden Überschussanteile am Ende des Versicherungsjahres gutgeschrieben<br />
und verzinslich angesammelt.<br />
Während <strong>der</strong> leistungspflichtigen Zeit wird ein Überschussanteil in Höhe von 0,5 % des<br />
überschussberechtigten Deckungskapitals gewährt. Dieser wird verzinslich angesammelt<br />
o<strong>der</strong> zur Bildung einer überschussberechtigten Gewinnrente verwendet. In dem Überschussanteil<br />
ist die Beteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von 0,0 % enthalten.<br />
Verzinslich angesammelte Überschussguthaben werden spätestens bei Beendigung <strong>der</strong><br />
Versicherung ausgezahlt.<br />
Der Ansammlungszins setzt sich zusammen aus dem Rechnungszins (für Versicherungsverträge,<br />
die vor dem 01.01.1995 zugegangen sind - regulierter Bestand), <strong>der</strong> Direktgutschrift<br />
sowie dem Ansammlungsüberschussanteil.<br />
Der Ansammlungszins beträgt jährlich:<br />
Tarife gemäß 2.1 EK 24, EK 67, EK 67 G, EV 67, EK 86, AST, AKL,<br />
ASO, ASO1<br />
in %<br />
3,70<br />
Tarife gemäß 2.2 ER 67, ER 86, RisL E1 3,90<br />
Tarife gemäß 2.3 3,90<br />
A. Überschussanteile für Produkte und zugehörige Zusatzversicherungen mit Einführungstermin<br />
ab dem 01.07.2000 (Produktbezeichnungen: AE., AF., AH., AL.,<br />
AM.,AMM., AR., RMA.)<br />
1. Kapitalbildende Versicherungen<br />
Laufende Überschussanteile<br />
Die laufenden Überschussanteile bestehen aus einem Risikoanteil und einem Ertragsanteil.<br />
Der Risikoanteil wird in Promille <strong>der</strong> Todesfallsumme o<strong>der</strong> in Prozent des Risikobeitrags<br />
bemessen. Der Ertragsanteil bemisst sich in Prozent des maßgeblichen Deckungskapitals.<br />
Überschussberechtigt sind die Todesfallsumme o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Risikobeitrag des gerade<br />
beendeten Versicherungsjahres. Das für die <strong>Überschussbeteiligung</strong> maßgebliche<br />
Deckungskapital ergibt sich aus dem mit dem Rechnungszins um ein halbes Jahr diskontierten<br />
arithmetischen Mittel <strong>der</strong> Deckungskapitale am Ende des abgelaufenen und des<br />
davor beendeten Versicherungsjahres; bei Mehrfachauszahlungstarifen abzüglich einer zu<br />
Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres fällig gewordenen Erlebensfallleistung.<br />
Ein letzter Jahresanteil wird bei Ablauf, Auflösung o<strong>der</strong> Beendigung im Rahmen <strong>der</strong><br />
flexiblen Altersgrenze gewährt, bei unterjährigem Abgang anteilig. Er berechnet sich