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Anhang Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer - Asstel

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lung für Beitragsrückerstattung. Die Direktgutschrift wird wie die laufende Über-<br />

schussbeteiligung fällig und in gleicher Weise verwendet. Sie wird auf die laufende<br />

<strong>Überschussbeteiligung</strong> angerechnet und ist durch diese begrenzt. Hat sich die<br />

wirtschaftliche Situation seit <strong>der</strong> Festsetzung <strong>der</strong> <strong>Überschussbeteiligung</strong> für den<br />

Deklarationszeitraum wesentlich verschlechtert, können - unter Beachtung aller<br />

aufsichtsrechtlichen Auflagen - Mittel zur Finanzierung <strong>der</strong> Direktgutschrift aus<br />

<strong>der</strong> Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen werden. Auf die Höhe <strong>der</strong><br />

<strong>Überschussbeteiligung</strong> für den einzelnen Versicherungsvertrag hat dies keinen<br />

Einfluss.<br />

Die genaue Beschreibung <strong>der</strong> für eine Direktgutschrift in Betracht kommenden<br />

Versicherung sowie <strong>der</strong>en Berechnungsmodalitäten sind im Abschnitt "Weitere<br />

Erläuterungen zur Direktgutschrift" unten dargestellt.<br />

Deklarationszeitraum, Soweit bedingungsgemäß Überschussanteile im Kalen<strong>der</strong>jahr 2011 fällig werden,<br />

Überschussanteilsätze im gelten für diese die in <strong>der</strong> nachfolgenden Deklaration aufgelisteten Überschussan-<br />

Deklarationszeitraum<br />

teilsätze. Weichen diese von den im Geschäftsbericht 2010 veröffentlichten<br />

Sätzen ab, so sind die letzteren in Klammern angegeben. Für das Rentenprodukt<br />

APKM1 können die Überschussanteilssätze quartärlich neu festgesetzt werden.<br />

Weitere Erklärungen zur<br />

Direktgutschrift<br />

Die Direktgutschrift ist in diesen Überschussanteilsätzen enthalten. Eine genauere<br />

Beschreibung <strong>der</strong> Direktgutschrift ist im Abschnitt "Weitere Erläuterungen zur<br />

Direktgutschrift" weiter unter dargestellt.<br />

Wird ein Versicherungsvertrag technisch geän<strong>der</strong>t, können sich entsprechend <strong>der</strong><br />

durchgeführten Vertragsän<strong>der</strong>ung abweichende Überschussanteile ergeben.<br />

Die für eine Direktgutschrift in Betracht kommenden überschussberechtigten<br />

Versicherungen sind: Kapitalbildende Versicherungen (Einzelkapital- wie Gruppenkapitalversicherungen),<br />

Vermögensbildungsversicherungen, Risikoversicherungen,<br />

Rentenversicherungen, Rentenversicherungen gemäß dem Gesetz zur<br />

steuerlichen För<strong>der</strong>ung einer kapitalgedeckten Altersvorsorge und Invaliditätsversicherungen<br />

sowie zugehörige Ansammlungsguthaben, soweit keine geschäftsplanmäßigen<br />

Regelungen dagegen stehen. Eine Direktgutschrift wird nur dann für<br />

eine Versicherung gewährt, falls für diese eine laufende <strong>Überschussbeteiligung</strong> im<br />

Deklarationszeitraum - siehe Absatz "Deklarationszeitraum, Überschussanteilsätze<br />

im Deklarationszeitraum" - vorgesehen ist.<br />

Bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> Direktgutschrift muss unterschieden werden<br />

zwischen einer Direktgutschrift auf nachschüssig gewährte laufende Überschussanteile<br />

und einer Direktgutschrift auf vorschüssig gewährte laufende Überschussanteile.<br />

Für nachschüssig gewährte laufende <strong>Überschussbeteiligung</strong> errechnet sich die

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