Anhang Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer - Asstel
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lung für Beitragsrückerstattung. Die Direktgutschrift wird wie die laufende Über-<br />
schussbeteiligung fällig und in gleicher Weise verwendet. Sie wird auf die laufende<br />
<strong>Überschussbeteiligung</strong> angerechnet und ist durch diese begrenzt. Hat sich die<br />
wirtschaftliche Situation seit <strong>der</strong> Festsetzung <strong>der</strong> <strong>Überschussbeteiligung</strong> für den<br />
Deklarationszeitraum wesentlich verschlechtert, können - unter Beachtung aller<br />
aufsichtsrechtlichen Auflagen - Mittel zur Finanzierung <strong>der</strong> Direktgutschrift aus<br />
<strong>der</strong> Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen werden. Auf die Höhe <strong>der</strong><br />
<strong>Überschussbeteiligung</strong> für den einzelnen Versicherungsvertrag hat dies keinen<br />
Einfluss.<br />
Die genaue Beschreibung <strong>der</strong> für eine Direktgutschrift in Betracht kommenden<br />
Versicherung sowie <strong>der</strong>en Berechnungsmodalitäten sind im Abschnitt "Weitere<br />
Erläuterungen zur Direktgutschrift" unten dargestellt.<br />
Deklarationszeitraum, Soweit bedingungsgemäß Überschussanteile im Kalen<strong>der</strong>jahr 2011 fällig werden,<br />
Überschussanteilsätze im gelten für diese die in <strong>der</strong> nachfolgenden Deklaration aufgelisteten Überschussan-<br />
Deklarationszeitraum<br />
teilsätze. Weichen diese von den im Geschäftsbericht 2010 veröffentlichten<br />
Sätzen ab, so sind die letzteren in Klammern angegeben. Für das Rentenprodukt<br />
APKM1 können die Überschussanteilssätze quartärlich neu festgesetzt werden.<br />
Weitere Erklärungen zur<br />
Direktgutschrift<br />
Die Direktgutschrift ist in diesen Überschussanteilsätzen enthalten. Eine genauere<br />
Beschreibung <strong>der</strong> Direktgutschrift ist im Abschnitt "Weitere Erläuterungen zur<br />
Direktgutschrift" weiter unter dargestellt.<br />
Wird ein Versicherungsvertrag technisch geän<strong>der</strong>t, können sich entsprechend <strong>der</strong><br />
durchgeführten Vertragsän<strong>der</strong>ung abweichende Überschussanteile ergeben.<br />
Die für eine Direktgutschrift in Betracht kommenden überschussberechtigten<br />
Versicherungen sind: Kapitalbildende Versicherungen (Einzelkapital- wie Gruppenkapitalversicherungen),<br />
Vermögensbildungsversicherungen, Risikoversicherungen,<br />
Rentenversicherungen, Rentenversicherungen gemäß dem Gesetz zur<br />
steuerlichen För<strong>der</strong>ung einer kapitalgedeckten Altersvorsorge und Invaliditätsversicherungen<br />
sowie zugehörige Ansammlungsguthaben, soweit keine geschäftsplanmäßigen<br />
Regelungen dagegen stehen. Eine Direktgutschrift wird nur dann für<br />
eine Versicherung gewährt, falls für diese eine laufende <strong>Überschussbeteiligung</strong> im<br />
Deklarationszeitraum - siehe Absatz "Deklarationszeitraum, Überschussanteilsätze<br />
im Deklarationszeitraum" - vorgesehen ist.<br />
Bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> Direktgutschrift muss unterschieden werden<br />
zwischen einer Direktgutschrift auf nachschüssig gewährte laufende Überschussanteile<br />
und einer Direktgutschrift auf vorschüssig gewährte laufende Überschussanteile.<br />
Für nachschüssig gewährte laufende <strong>Überschussbeteiligung</strong> errechnet sich die