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Anhang Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer - Asstel

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Verstärkung <strong>der</strong><br />

Deckungsrückstellung<br />

für das Langlebigkeitsrisiko<br />

Direktgutschrift als ein Zinssatz des maßgebenden Guthabens. Basis für diesen<br />

Zinssatz ist <strong>der</strong> für den Versicherungsvertrag für die aktuelle Überschusszuteilung<br />

zutreffende Ertrags- bzw. Zinsanteil, Basis-Überschussanteil, Zinsdividende,<br />

Bonus- bzw. Gewinnrente o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ansammlungszins. Für die Ansammlung ist<br />

dieser Zinssatz <strong>der</strong> Ansammlungszinssatz, soweit dieser 4 % nicht überschreitet,<br />

abzüglich eines eventuell vorhandenen garantierten Zinses (Rechnungszins).<br />

Sonst ergibt sich <strong>der</strong> Zinssatz aus diesem Überschussanteilsatz, soweit die<br />

Summe aus diesem Satz und dem garantierten Zins (Rechnungszins) 4 % nicht<br />

überschreitet, sonst aus 4% abzüglich des garantierten Zinses. Die maßgeblichen<br />

Guthaben für die Direktgutschrift sind für Versicherungsverträge, denen ein<br />

genehmigter Geschäftsplan zu Grunde liegt, die geschäftsplanmäßig geregelten<br />

Guthaben bzw. für die an<strong>der</strong>en Verträge die mit dem garantierten Zins<br />

(Rechnungszins) um ein Jahr abgezinsten Deckungsrückstellungen am Ende des<br />

Versicherungsjahres bzw. das zu Beginn des Versicherungsjahres vorhandene<br />

Ansammlungsguthaben.<br />

Für vorschüssig gewährte laufende Überschussanteile ergibt sich die Direktgutschrift<br />

als <strong>der</strong> vorschüssig gewährte laufende Überschussanteil bzw. als 100 %<br />

dieses vorschüssig gewährten Überschussanteils bei Risiko- und Invaliditätsversicherungen.<br />

Ab dem Geschäftsjahr 2004 bildet die ASSTEL Lebensversicherung AG bei Rentenversicherungsverträgen<br />

nach Tarifgenerationen, die vor dem 01. Januar 2005<br />

verkaufsoffen waren, wegen <strong>der</strong> stärker als kalkulierten Verbesserung <strong>der</strong> Lebenserwartung<br />

eine zusätzliche Deckungsrückstellung zur Sicherung <strong>der</strong> garantierten<br />

Renten im Altersrentenbezug. Die hierfür benötigten Mittel belasten das<br />

jeweilige Jahresergebnis und stehen somit nicht mehr für die <strong>Überschussbeteiligung</strong><br />

zur Verfügung. Bei <strong>der</strong> Festsetzung <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> <strong>Überschussbeteiligung</strong> ist<br />

die Belastung solange angemessen zu berücksichtigen, bis die für die zusätzliche<br />

Deckungsrückstellung benötigten Mittel aus den betroffenen Beständen heraus<br />

finanziert sind. Im Geschäftsjahr 2011 führt diese Belastung zu einer Anpassung<br />

<strong>der</strong> Überschussanteilsätze in Höhe von 0,5%, soweit nicht Garantien diesem<br />

entgegenstehen.<br />

Soweit die Belastung (aus dem aktuellen Jahr bzw. aus Vorjahren) bei Tarifen bei<br />

<strong>der</strong> Festsetzung <strong>der</strong> <strong>Überschussbeteiligung</strong> nicht in <strong>der</strong> geplanten Höhe einfließen<br />

konnte, werden diese in den nachfolgenden Jahren berücksichtigt und können<br />

zu einer zusätzlichen Anpassung <strong>der</strong> Überschussanteilssätze führen.<br />

Diese zusätzliche Deckungsrückstellung ist nicht den einzelnen Versicherungsverträgen,<br />

son<strong>der</strong>n diesem Bestand pauschal zugeordnet<br />

Beteiligung an den Zur Beteiligung an den Bewertungsreserven kommt zurzeit das nachfolgend

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