Anhang Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer - Asstel
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Verstärkung <strong>der</strong><br />
Deckungsrückstellung<br />
für das Langlebigkeitsrisiko<br />
Direktgutschrift als ein Zinssatz des maßgebenden Guthabens. Basis für diesen<br />
Zinssatz ist <strong>der</strong> für den Versicherungsvertrag für die aktuelle Überschusszuteilung<br />
zutreffende Ertrags- bzw. Zinsanteil, Basis-Überschussanteil, Zinsdividende,<br />
Bonus- bzw. Gewinnrente o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ansammlungszins. Für die Ansammlung ist<br />
dieser Zinssatz <strong>der</strong> Ansammlungszinssatz, soweit dieser 4 % nicht überschreitet,<br />
abzüglich eines eventuell vorhandenen garantierten Zinses (Rechnungszins).<br />
Sonst ergibt sich <strong>der</strong> Zinssatz aus diesem Überschussanteilsatz, soweit die<br />
Summe aus diesem Satz und dem garantierten Zins (Rechnungszins) 4 % nicht<br />
überschreitet, sonst aus 4% abzüglich des garantierten Zinses. Die maßgeblichen<br />
Guthaben für die Direktgutschrift sind für Versicherungsverträge, denen ein<br />
genehmigter Geschäftsplan zu Grunde liegt, die geschäftsplanmäßig geregelten<br />
Guthaben bzw. für die an<strong>der</strong>en Verträge die mit dem garantierten Zins<br />
(Rechnungszins) um ein Jahr abgezinsten Deckungsrückstellungen am Ende des<br />
Versicherungsjahres bzw. das zu Beginn des Versicherungsjahres vorhandene<br />
Ansammlungsguthaben.<br />
Für vorschüssig gewährte laufende Überschussanteile ergibt sich die Direktgutschrift<br />
als <strong>der</strong> vorschüssig gewährte laufende Überschussanteil bzw. als 100 %<br />
dieses vorschüssig gewährten Überschussanteils bei Risiko- und Invaliditätsversicherungen.<br />
Ab dem Geschäftsjahr 2004 bildet die ASSTEL Lebensversicherung AG bei Rentenversicherungsverträgen<br />
nach Tarifgenerationen, die vor dem 01. Januar 2005<br />
verkaufsoffen waren, wegen <strong>der</strong> stärker als kalkulierten Verbesserung <strong>der</strong> Lebenserwartung<br />
eine zusätzliche Deckungsrückstellung zur Sicherung <strong>der</strong> garantierten<br />
Renten im Altersrentenbezug. Die hierfür benötigten Mittel belasten das<br />
jeweilige Jahresergebnis und stehen somit nicht mehr für die <strong>Überschussbeteiligung</strong><br />
zur Verfügung. Bei <strong>der</strong> Festsetzung <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> <strong>Überschussbeteiligung</strong> ist<br />
die Belastung solange angemessen zu berücksichtigen, bis die für die zusätzliche<br />
Deckungsrückstellung benötigten Mittel aus den betroffenen Beständen heraus<br />
finanziert sind. Im Geschäftsjahr 2011 führt diese Belastung zu einer Anpassung<br />
<strong>der</strong> Überschussanteilsätze in Höhe von 0,5%, soweit nicht Garantien diesem<br />
entgegenstehen.<br />
Soweit die Belastung (aus dem aktuellen Jahr bzw. aus Vorjahren) bei Tarifen bei<br />
<strong>der</strong> Festsetzung <strong>der</strong> <strong>Überschussbeteiligung</strong> nicht in <strong>der</strong> geplanten Höhe einfließen<br />
konnte, werden diese in den nachfolgenden Jahren berücksichtigt und können<br />
zu einer zusätzlichen Anpassung <strong>der</strong> Überschussanteilssätze führen.<br />
Diese zusätzliche Deckungsrückstellung ist nicht den einzelnen Versicherungsverträgen,<br />
son<strong>der</strong>n diesem Bestand pauschal zugeordnet<br />
Beteiligung an den Zur Beteiligung an den Bewertungsreserven kommt zurzeit das nachfolgend