Anhang Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer - Asstel
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Schlussgewinnanteile/<br />
Mindestbeteiligung an<br />
den Bewertungsreser-ven,<br />
Tarif APKM1<br />
Wartezeit von 3 Jahren für jedes weitere vollendete Versicherungsjahr <strong>der</strong> Aufschubzeit<br />
um 1,17 % / 0,13 % bis auf maximal 45 % / 5 %<br />
Schlussanteile werden bei Rentenbeginn, Mindestbeteiligungen an den Bewertungsreserven<br />
bei Rentenbeginn o<strong>der</strong> bei Kapitalabfindung nach einer Wartezeit von einem Jahr gewährt.<br />
Für jeden vollen Versicherungsmonat erhöht sich die Anwartschaft auf den Schlussgewinnanteil<br />
bzw. die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven um einen Prozentsatz auf das<br />
gewinnberechtigte Deckungskapital (das mit dem Rechnungszins um einen Monat abgezinste<br />
Deckungskapital, das am Ende des abgelaufenen Monats vorhanden ist). Der Prozentsatz<br />
für den Schlussgewinnanteil bzw. Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven beträgt im<br />
Deklarationszeitraum p.a. 0,54% bzw. 0,06%. Die Schlussgewinnanteil-Anwartschaft sowie<br />
die Anwartschaft für die Mindestbeteiligung werden mit 2,60% p.a. verzinst. Der gesamte so<br />
erworbene Anspruch wird außerdem mit dem Faktor 1 gewichtet.<br />
4. Rentenversicherungen gemäß Gesetz zur steuerlichen För<strong>der</strong>ung einer kapitalgedeckten<br />
Altersvorsorge<br />
Während <strong>der</strong><br />
Aufschubzeit<br />
Die Versicherungen nach den Tarifen AERRC1PN, AERRC1PE, AERRC1PZ, AFRRC1PE,<br />
AHRRC1PE, AHRRC2PE, AHRRC3PE, ALRRC1PE, AMRRC1PE (Klassikprodukt) und<br />
AERRF1PN, AERRF1PE, AERRF1PZ, AFRRF1PE, AHRRF1PE, AHRRF2PE, AHRRF3PE,<br />
ALRRF1PE, AMRRF1PE (Fondsprodukt) sowie AMRRF2PZ, AMRRF2PE, AMRRF2PS,<br />
AMRRF2PN (RiesterReflex) erhalten laufende Überschussanteile.<br />
Fonds- und Klassikprodukte:<br />
� Die laufenden Überschussanteile werden am Ende jeden Monats gewährt und bestehen<br />
aus einem Ertragsanteil in Prozent des maßgeblichen Deckungskapitals. Das<br />
für die <strong>Überschussbeteiligung</strong> maßgebliche Deckungskapital ist das mit dem Rechnungszins<br />
um einen Monat abgezinste Deckungskapital am Ende des abgelaufenen<br />
Versicherungsmonats, beim Fondsprodukt das entsprechende Deckungskapital zur<br />
Finanzierung <strong>der</strong> Beitragsgarantie<br />
� Ein letzter Monatsanteil wird bei Übergang in den Rentenbezug gewährt. Er<br />
berechnet sich analog zu den laufenden Überschussanteilen<br />
RiesterReflex:<br />
� Die laufenden Überschüsse werden zu Beginn eines Monats gewährt (beginnend mit<br />
dem 2. Versicherungsmonat) und bestehen aus einem Zinsüberschussanteil in Prozent<br />
des maßgeblichen Deckungskapitals. Das für die <strong>Überschussbeteiligung</strong> maßgebliche<br />
Deckungskapital ist das konventionelle Deckungskapital zur Absicherung<br />
<strong>der</strong> Beitragsgarantie zu Beginn des Vormonats<br />
� Darüber hinaus wird ein Zinsüberschuss bei Ablauf <strong>der</strong> Aufschubzeit gewährt. Er<br />
berechnet sich analog zu den laufenden Überschussanteilen<br />
Die monatlichen Überschussanteile werden bis zum Rentenbeginn verzinslich angesammelt<br />
(Klassikprodukt), in den (die) Fonds investiert (Fondsprodukt) o<strong>der</strong> dem Vertragsguthaben