Anhang Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer - Asstel
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1.4.<br />
Zusatzversicherungen<br />
(BUZ BF 98, BUZ BR 98,<br />
BF 98, BR 98)<br />
1.5.<br />
Zusatzversicherungen<br />
(UZV)<br />
1.6.<br />
Ansammlungszins<br />
schussberechtigt gemäß den Regelungen für Zusatzversicherungen des Abrechnungsverbandes<br />
E.<br />
Die <strong>Überschussbeteiligung</strong> für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen <strong>der</strong> genannten<br />
Tarife besteht aus laufenden Überschussanteilen.<br />
Während <strong>der</strong> leistungsfreien Zeit beträgt <strong>der</strong> laufende Überschussanteil 25 % des Beitrages<br />
für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (ohne Zuschläge) für beitragspflichtige<br />
Versicherungen sowie 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals für beitragsfreie<br />
Versicherungen. Die laufenden Überschussanteile werden entwe<strong>der</strong> verzinslich<br />
angesammelt o<strong>der</strong> zur Beitragsreduktion verwendet.<br />
Während <strong>der</strong> leistungspflichtigen Zeit wird als Überschussanteil eine Gewinnrente in Höhe<br />
von 0,00 % <strong>der</strong> Berufsunfähigkeitsrente zuzüglich <strong>der</strong> Gewinnrente des Vorjahres gewährt.<br />
Die Gewinnrente wird erstmals fällig, nachdem die Berufsunfähigkeit mindestens ein volles<br />
Versicherungsjahr bestanden hat. In <strong>der</strong> Gewinnrente ist die Beteiligung an den Bewertungsreserven<br />
in Höhe von 0,0 % enthalten.<br />
Die Gewinnrente wird bei den Tarifen BUZ BF 98 und BF 98 verzinslich angesammelt und<br />
bei den Tarifen BUZ BR 98 und BR 98 zusammen mit <strong>der</strong> Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt.<br />
Verzinslich angesammelte Überschussguthaben werden bei Beendigung <strong>der</strong> Versicherung<br />
ausgezahlt.<br />
Die Zinsdividende beträgt bei beitragsfreien Unfall-Zusatzversicherungen 0,5%, bei beitragspflichtigen<br />
0% des überschussberechtigten Deckungskapitals.<br />
Der Ansammlungszins setzt sich zusammen aus dem Rechnungszins (für Versicherungsverträge,<br />
die vor dem 01.01.1995 zugegangen sind - regulierter Bestand), <strong>der</strong> Direktgutschrift<br />
sowie dem Ansammlungsüberschussanteil. Der Ansammlungszins beträgt jährlich:<br />
Tarife gemäß 1.1 Kap 1<br />
in %<br />
3,40<br />
Tarife gemäß 1.1 Kap 2 o. L, Kap 2L, Kap3, Kap 4, Kap 5, Kap 5M, Kp<br />
M1, Kp G1, VL 4, VL 5, KpV E1, GrV 2, GrF 2, GrV 4,<br />
GrF 4, GrF 6, Kp E1, Kp S1, Kp E2, Kp S2, Kp E3<br />
3,80<br />
Tarife gemäß 1.1 Ren 3, Ren 5 4,00<br />
Tarife gemäß 1.1 Rt E1, Rt S1, Rt E2, Rt S2, Rt E3, Rt S3 3,80<br />
Tarife gemäß 1.2 KapRis 5, RisB E1, RisB S1, RisL E2 3,90<br />
Tarife gemäß 1.3 und 1.4 3,90<br />
Für Unfall-Zusatzversicherungen gemäß 1.5 richtet sich <strong>der</strong> Ansammlungszins nach <strong>der</strong><br />
zugehörigen Hauptversicherung.