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Anhang Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer - Asstel

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1.2.<br />

Risikoversicherungen<br />

1.3.<br />

Zusatzversicherungen<br />

(IZV,BUZ)<br />

Überschussverwendungsart (alternativ)<br />

Gewinnverband<br />

Todesfallbonus in % <strong>der</strong><br />

Versicherungssumme<br />

Schlusszahlung in % des<br />

überschussberechtigten<br />

Beitrages<br />

Männer Frauen Männer Frauen<br />

Kap Ris 5, RisB E1, RisB, S1 85 85 35 35<br />

Die Risikoversicherungen des Gewinnverbands RisL E1 sind überschussberechtigt gemäß<br />

den Regelungen für Risikoversicherungen des Gewinnverbands ER 86 im Abrechnungsverband<br />

E.<br />

Gewinnverband<br />

Beitragspflichtige Versicherungen<br />

Basisüberschussanteil in % des<br />

Deckungskapitals<br />

Grunddividende in % des<br />

Beitrages<br />

RisL E2 0,00 45,00<br />

Beitragsfreie Versicherungen<br />

RisL E2 0,00 0,00<br />

Zusatzversicherungen nach den genannten Tarifen erhalten bei Tod des Versicherten, bei<br />

Kündigung <strong>der</strong> Zusatzversicherung o<strong>der</strong> bei Erleben des Ablaufs <strong>der</strong> Beitragszahlungsdauer<br />

eine Schlusszahlung. Für jedes volle abgelaufene Versicherungsjahr wird ein Prozentsatz<br />

<strong>der</strong> für dieses Versicherungsjahr gezahlten überschussberechtigten Zusatzbeiträge<br />

gewährt.<br />

Im Deklarationszeitraum beträgt dieser Prozentsatz 30 % für beitragspflichtige Verträge<br />

sowie 0 % für beitragsfreie Verträge.<br />

Leistungspflichtige Zusatzversicherungen nach den Tarifen IZV und BUZ, erhalten einen<br />

laufenden Überschussanteil in Höhe von 0,5 % des überschussberechtigten Deckungskapitals.<br />

Wird die Rente erst für weniger als 12 Monate gezahlt, so wird <strong>der</strong> laufende<br />

Überschuss anteilig gewährt. In dem laufenden Überschussanteil ist die Beteiligung an den<br />

Bewertungsreserven in Höhe von 0,0 % enthalten.<br />

Der laufende Überschussanteil wird verzinslich angesammelt o<strong>der</strong> zur Bildung einer<br />

Gewinnrente verwendet, die zusammen mit <strong>der</strong> versicherten Rente fällig wird. Die Gewinnrenten<br />

sind wie<strong>der</strong>um wie die Grundrente überschussberechtigt.<br />

Verzinslich angesammelte Überschussguthaben werden bei Beendigung <strong>der</strong> Versicherung<br />

ausgezahlt.<br />

Zusatzversicherungen zu den Tarifen <strong>der</strong> Gewinnverbände Kap 5 M, GrF 6, Kp M1 und Kp<br />

G1 sowie Zusatzversicherungen <strong>der</strong> Gewinnverbände BUZL E1 und BUZL S1 sind über-

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