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Anhang Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer - Asstel

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Bilanzposten<br />

Eigenkapital abzüglich noch nicht eingezahlter<br />

Anteile<br />

Verteilungsrelevante<br />

Bilanzsumme<br />

ja nein<br />

- Rückstellung für noch nicht abgewickelte<br />

Versicherungsfälle (brutto)<br />

ja nein<br />

- RfB (Rückstellung für Beitragsrückerstattung) ja<br />

ja<br />

- gegenüber Kreditinstituten ja nein<br />

- Sonstige Verbindlichkeiten ja nein<br />

Rechnungsabgrenzung<br />

nein nein<br />

Verteilungsrelevanter<br />

Passivposten für anspruchsberechtigte<br />

Verträge<br />

Genussrechtskapital<br />

ja nein<br />

Nachrangige Verbindlichkeiten<br />

Versicherungstechnische Rückstellungen<br />

ja nein<br />

- Beitragsüberträge (brutto) ja ja<br />

- Deckungsrückstellung (brutto) abzüglich<br />

For<strong>der</strong>ungen gegenüber <strong>Versicherungsnehmer</strong><br />

ja<br />

ja<br />

(noch nicht fällige Ansprüche)<br />

Deckungsrückstellungen<br />

(einschließlich Bonusdeckungsrückstellung)<br />

ohne die Auffüllung<br />

auf Mindestrückkaufswerte.<br />

Kollektiv finanzierte<br />

Deckungsrückstellungen, wie sie<br />

zurzeit im Rahmen <strong>der</strong><br />

Rentennachreservierung existieren,<br />

werden <strong>der</strong> Kategorie „nicht<br />

anspruchsberechtigt“ zugeordnet.<br />

Pauschalwertberichtigungenwerden<br />

nicht<br />

berücksichtigt.<br />

Versicherungstechnische Rückstellungen, soweit<br />

das Anlagerisiko vom Versicherungs-nehmer<br />

getragen wird<br />

An<strong>der</strong>e Rückstellungen<br />

nein<br />

Die nicht gebundenen Teile <strong>der</strong> RfB<br />

werden dem Kollektiv <strong>der</strong><br />

anspruchsberechtigten im<br />

Bestand verbleibenden Verträge<br />

zugeordnet.<br />

nein<br />

- für Pensionen ja nein<br />

- sonstige ja nein<br />

An<strong>der</strong>e Verbindlichkeiten<br />

- gegenüber <strong>Versicherungsnehmer</strong> ja ja<br />

- gegenüber Versicherungsvermittler ja nein<br />

- gegenüber Mitglieds- und Trägerunternehmen ja nein<br />

- Abrechnungsverbindlichkeiten abzgl.<br />

Abrechnungsfor<strong>der</strong>ungen aus dem RV-Geschäft<br />

ja nein<br />

Diese Verhältniszahl wird einmal jährlich auf Basis <strong>der</strong> Jahresabschlusszahlen<br />

ermittelt.

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