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Anhang Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer - Asstel

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zugeführt (RiesterReflex).<br />

Im Ertragsanteil/Zinsüberschussanteil sind die Beteiligung an den Bewertungsreserven sowie<br />

eine Mindestbeteiligung enthalten.<br />

Die RiesterReflex-Tarife erhalten zusätzlich einen Sofort-Überschuss. Dieser besteht aus<br />

einem Kostenanteil in % <strong>der</strong> monatlich bzw. modal erhobenen Verwaltungskosten.<br />

Nach Rentenbeginn Die laufenden Überschussanteile werden jährlich gewährt, erstmals bei Rentenbeginn und<br />

dann zu Beginn eines jeden Rentenbezugsjahres. Sie bestehen aus einem Rentenanteil und<br />

einem Ertragsanteil. Im Ertragsanteil ist die Beteiligung an den Bewertungsreserven und eine<br />

Mindestbeteiligung enthalten.<br />

Der Rentenanteil wird in Prozent <strong>der</strong> Jahresrente bemessen. Der Ertragsanteil wird in Prozent<br />

des maßgeblichen Deckungskapitals bemessen.<br />

Fällt <strong>der</strong> Rentenbeginn nicht auf einen Versicherungsjahrestag, so erhält die Versicherung<br />

einen anteiligen laufenden Überschussanteil für die Zeit vom Rentenbeginn bis zum ersten<br />

Versicherungsjahrestag nach Rentenbeginn.<br />

Überschussberechtigt ist die Jahresrente des gerade beendeten Versicherungsjahres. Das<br />

für die <strong>Überschussbeteiligung</strong> maßgebliche Deckungskapital ergibt sich aus dem mit dem<br />

Rechnungszins um ein Jahr und mit einem Zins zweiter Ordnung um ein weiteres Jahr<br />

diskontierten Deckungskapital am Ende des laufenden Versicherungsjahres.<br />

Die Überschussanteile werden zur Finanzierung einer zusätzlichen Rentenleistung (Bonusrente)<br />

verwendet.<br />

<strong>Überschussbeteiligung</strong> Die im Rentenbezug gebildeten Bonusrentenversicherungen (Boni) sind garantiert und nach<br />

für Boni�<br />

einem Jahr selbst wie<strong>der</strong> überschussberechtigt. Die Boni erhalten laufende Überschussanteile<br />

analog zur Grundversicherung. Die Bezugsgrößen berechnen sich in gleicher Weise.<br />

Überschussanteilsätze� Zurzeit wird kein Rentenanteil gewährt.<br />

Der Zins zweiter Ordnung zur Ermittlung des maßgeblichen Deckungskapitals beträgt 8,0 %.

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