Anhang Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer - Asstel
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zugeführt (RiesterReflex).<br />
Im Ertragsanteil/Zinsüberschussanteil sind die Beteiligung an den Bewertungsreserven sowie<br />
eine Mindestbeteiligung enthalten.<br />
Die RiesterReflex-Tarife erhalten zusätzlich einen Sofort-Überschuss. Dieser besteht aus<br />
einem Kostenanteil in % <strong>der</strong> monatlich bzw. modal erhobenen Verwaltungskosten.<br />
Nach Rentenbeginn Die laufenden Überschussanteile werden jährlich gewährt, erstmals bei Rentenbeginn und<br />
dann zu Beginn eines jeden Rentenbezugsjahres. Sie bestehen aus einem Rentenanteil und<br />
einem Ertragsanteil. Im Ertragsanteil ist die Beteiligung an den Bewertungsreserven und eine<br />
Mindestbeteiligung enthalten.<br />
Der Rentenanteil wird in Prozent <strong>der</strong> Jahresrente bemessen. Der Ertragsanteil wird in Prozent<br />
des maßgeblichen Deckungskapitals bemessen.<br />
Fällt <strong>der</strong> Rentenbeginn nicht auf einen Versicherungsjahrestag, so erhält die Versicherung<br />
einen anteiligen laufenden Überschussanteil für die Zeit vom Rentenbeginn bis zum ersten<br />
Versicherungsjahrestag nach Rentenbeginn.<br />
Überschussberechtigt ist die Jahresrente des gerade beendeten Versicherungsjahres. Das<br />
für die <strong>Überschussbeteiligung</strong> maßgebliche Deckungskapital ergibt sich aus dem mit dem<br />
Rechnungszins um ein Jahr und mit einem Zins zweiter Ordnung um ein weiteres Jahr<br />
diskontierten Deckungskapital am Ende des laufenden Versicherungsjahres.<br />
Die Überschussanteile werden zur Finanzierung einer zusätzlichen Rentenleistung (Bonusrente)<br />
verwendet.<br />
<strong>Überschussbeteiligung</strong> Die im Rentenbezug gebildeten Bonusrentenversicherungen (Boni) sind garantiert und nach<br />
für Boni�<br />
einem Jahr selbst wie<strong>der</strong> überschussberechtigt. Die Boni erhalten laufende Überschussanteile<br />
analog zur Grundversicherung. Die Bezugsgrößen berechnen sich in gleicher Weise.<br />
Überschussanteilsätze� Zurzeit wird kein Rentenanteil gewährt.<br />
Der Zins zweiter Ordnung zur Ermittlung des maßgeblichen Deckungskapitals beträgt 8,0 %.