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Die protestantischen Pastorenfamilien Theune und Reimmann in ...

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Kirchen Collecten, des Seegens <strong>und</strong> der Worter der E<strong>in</strong>sezung sollten abgeleget werden <strong>und</strong><br />

dieselben dagegen laut <strong>und</strong> vernemlich sollten gesprochen werden.<br />

Ob nun zwar dieser Befehl so e<strong>in</strong>gerichtet war, daß man sich bey Verzögerung <strong>in</strong> den<br />

Gehorsam nichts zu besorgen hatte, so fiel doch die ganze heymerslebische Inspection biß auf<br />

Borna noch auf e<strong>in</strong>enmahl ab <strong>und</strong> unterließ nebst ihren Inspectore Schielen <strong>und</strong> den<br />

Predigern <strong>in</strong> Stasfurth das Abs<strong>in</strong>gen.<br />

In der Egelnschen Inspection g<strong>in</strong>g es ebenso; der Inspector Rumpholz war gleich fertig <strong>und</strong><br />

unterließ das S<strong>in</strong>gen, dem all Herrn confratres [Mitbrüder, Pfarrkollegen] folgten, nur ich<br />

konnte mich nicht sogleich entschließen. In der Calbischen Inspection hielt man sich am<br />

besten, weil der dasige Inspector Karbaum so vorsichtig war, daß er die Befehle solange<br />

zurücke hielt, biß es aufs höchste kommen war.<br />

<strong>Die</strong> Stadte Salze, Halle <strong>und</strong> Magdeburg thaten bey Ihro Majestät Vorstellung mehr als<br />

e<strong>in</strong>mahl, auch kamen die Landestände dawieder e<strong>in</strong>, aber es war alles ohne Frucht. Der König<br />

blieb auf se<strong>in</strong>em S<strong>in</strong>n. <strong>Die</strong> Casel, Meßgewandte <strong>und</strong> Chorröcke p. [usw.] solten nebst<br />

Abs<strong>in</strong>gen abgeschaft seyn. Er befahl auch der Gerichtsobrigkeit bey 100 Gulden Strafe, daß<br />

die Lichter [Kerzen] solten auf den Altar abgeschaft werden.<br />

Ich hielt mich solange, bis der Fiscus excitirt wurde 63 , wieder diejenigen zu agiren, die nicht<br />

Parition geleistet, <strong>und</strong> ich ohnedem alle<strong>in</strong>e nichts machen konte. Der Inspector Rumpholz war<br />

dabey so hart, daß er nicht nur <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Circularschreiben mich e<strong>in</strong>es Laßdünckels<br />

beschuldigte, sondern noch dazu bedrohete, er wolte mich bey dem Consistorio angeben,<br />

wenn ich nicht aufhören wolte. Ich hielt mich aber noch immer, biß der dritte Befehl die<br />

große Gefahr drohete, wobey der Inspector se<strong>in</strong>en Muth nochmahls kühlen wolte, <strong>in</strong>dem er <strong>in</strong><br />

die Absurditaet verfiel <strong>und</strong> von se<strong>in</strong>en Predigern <strong>in</strong> der Egelnschen Dioeces wieder des<br />

Consistorii Willen <strong>und</strong> ohne Not verlangte, daß man von se<strong>in</strong>er Parition e<strong>in</strong> Zeugniß von dem<br />

Cantore, Richter <strong>und</strong> Kirchvätern nehmen <strong>und</strong> b<strong>in</strong> 8 Tagen übersenden solte. Ich habe ihm<br />

ke<strong>in</strong>es gesandt. Was andre gethan, kan ich nicht wißen.<br />

Ich kündigte Festo Ascensionis des Königs Willensme<strong>in</strong>ung ab <strong>und</strong> bat me<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>de, daß<br />

sie sich an die Aufhebung solcher Mitteld<strong>in</strong>ge nicht stoßen wolle, <strong>und</strong> nachdem ich solches<br />

abgekündiget, hörte ich auf zu s<strong>in</strong>gen <strong>und</strong> sprach den Seegen ohne Gesang. <strong>Die</strong>ses cont<strong>in</strong>uirte<br />

ich bis Festo Tr<strong>in</strong>itatis; weil ich hernach erfur, daß man <strong>in</strong> Magdeburg sowohl im Dom als <strong>in</strong><br />

der Stadt cont<strong>in</strong>uirte, auch solcher Gestalt <strong>in</strong> Großen Salza, Schönnebeck, Halle p. fortführe,<br />

so wurde ich mit dem Prediger zu Förderstedt e<strong>in</strong>s, (diß war des Magdeburger<br />

Consistorialrath Kahlens Sohn), dicto festo wieder anzufangen zu s<strong>in</strong>gen. Bornensis Pastor<br />

Brielmeyer stimmte bey.<br />

<strong>Die</strong> Hauptuhrsach war, weil man sub rosa erfahren, daß der letzte Poenalbefehl contra<br />

mandatum regis von 2 Reformatis im Magdeburgischen Consistorio angefertiget worden, <strong>und</strong><br />

63 Um den folgenden, mit late<strong>in</strong>ischen Wörtern durchsetzten Orig<strong>in</strong>altext nicht zu oft zu unterbrechen, werden<br />

nachstehend e<strong>in</strong>ige Erläuterungen gegeben: ..., bis die untere Staatsverwaltung angehalten wurde, gegen<br />

diejenigen vorzugehen, die der Anordnung nicht Folge geleistet hatten. Der Inspektor Rumpholz beschuldigte<br />

<strong>Theune</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em R<strong>und</strong>schreiben, also öffentlich vor den Amtskollegen, der Pflichtverweigerung <strong>und</strong> des<br />

Ungehorsams <strong>und</strong> drohte mit Meldung bei der vorgesetzten kirchlichen <strong>Die</strong>nststelle, dem Konsistorium <strong>in</strong><br />

Magdeburg. Er forderte e<strong>in</strong>e schriftliche Bestätigung der Umsetzung durch den Kantor, der sonst dem Pfarrer<br />

nachgeordnet war sowie die ehrenamtlichen Dorfrichter (Schöppen), also herausgehobene Mitglieder der<br />

(politischen) Geme<strong>in</strong>de <strong>und</strong> die Kirchväter, also herausgehobene Mitglieder der kirchlichen Geme<strong>in</strong>de.<br />

Zu Himmelfahrt („Festo Ascencionis“), Donnerstag, dem 30.05.1737, teilte <strong>Theune</strong> die königliche Regelung<br />

der Geme<strong>in</strong>de mit, warb um ihr Verständnis für solche vermittelnden, sek<strong>und</strong>ären Aspekte <strong>und</strong> setze die neue<br />

Lithurgie sogleich <strong>in</strong> die Praxis um. <strong>Die</strong>s setzt er bis zum Dreie<strong>in</strong>igkeitsfest („Festo Tr<strong>in</strong>itatis“), dem<br />

16.06.1737 fort („cont<strong>in</strong>uirte“) <strong>und</strong> kehrte dann mit den genannten Kirchen <strong>und</strong> Pfarrern an genanntem Festtag<br />

(„dicto festo“) zum alten Ritus zurück.<br />

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