29.08.2013 Aufrufe

Frauenfragen - GEW Landesverband Bayern

Frauenfragen - GEW Landesverband Bayern

Frauenfragen - GEW Landesverband Bayern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

22 Jahre Gleichstellungsstelle für Frauen in München<br />

Eine erfolgreiche Reformarbeit mit Zukunft<br />

Am 16. Januar 1985 beschloss der Münchner Stadtrat,<br />

die Gleichstellungsstelle für Frauen einzurichten. Sie wurde<br />

mit vier Planstellen ausgestattet – heute sind es 6 1/3. Ein<br />

breites Bündnis aus Politikerinnen der SPD und der Grünen,<br />

Gewerkschaftsfrauen, verschiedenen Gruppen der autonomen<br />

Frauenbewegung und frauenpolitisch aktiven Bürgerinnen<br />

hat die Stelle durchgesetzt.<br />

Das gemeinsame Ziel war klar: Die undemokratische wie<br />

ungerechte Benachteiligung von Frauen muss überall auch<br />

in der Münchner Stadtverwaltung abgebaut werden. Im<br />

Beschluss zur Einrichtung der Gleichstellungsstelle steht,<br />

alle Leiter der städtischen Fachreferate sind der Meinung,<br />

dass »den Belangen der Frau bereits jetzt wirksam Rechnung<br />

getragen wird«. Dieser Analyse der Ist-Situation der<br />

Stadtverwaltung im Jahr 1984 würde heute niemand mehr<br />

zustimmen.<br />

Mangels Vorbildern: eigene Konzepte<br />

Der Empfang der Mitarbeiterinnen der neu eingerichteten<br />

Stelle in der Stadtverwaltung war entsprechend zurückhaltend<br />

bis ablehnend. Vorbilder für den Aufbau und die<br />

Arbeit einer kommunalen Gleichstellungsstelle gab es kaum.<br />

Wir mussten unsere Arbeitskonzepte selbst entwickeln,<br />

durchsetzen, erproben, weiterentwickeln.<br />

Kommunale Gleichstellungsstellen sind sowohl für die<br />

Frauenförderung im Betrieb als auch für die Umsetzung<br />

der Geschlechtergleichstellung im Verwaltungshandeln für<br />

die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Stadt zuständig.<br />

Ich möchte die Arbeitsweise und einige Ergebnisse der<br />

Arbeit am Beispiel der »Schulstadt München« erläutern:<br />

München hat 111 städtische Schulen: 23 Realschulen,<br />

18 Gymnasien, eine Gesamtschule, eine Orientierungsstufe,<br />

68 berufliche Schulen mit 2.475 weiblichen und 2.107<br />

männlichen Lehrkräften. Es gibt 525 Kindertagesstätten,<br />

51 Kinderkrippen, 25 Kooperationseinrichtungen, 37 städtische<br />

Tagesheime, 264 Kindergärten, 148 Kinderhorte mit<br />

4.008 weiblichen und 142 männlichen Beschäftigten.<br />

Dieser kurze Bericht beschränkt sich auf den Bereich<br />

Schulen. Die berufliche Situation von Erzieherinnen, insbesondere<br />

deren Einkommenssituation, ist von Anfang an<br />

und ganz aktuell ein Thema der Gleichstellungsstelle. Leider<br />

sind unsere Handlungsmöglichkeiten hier ziemlich beschränkt.<br />

Alles fest in männlichen Händen<br />

1985 waren alle Schulleitungen, mit einer Ausnahme in<br />

jeder Schulgattung, in männlicher Hand, Besetzungen von<br />

Funktionsstellen mit Teilzeitkräften waren nicht möglich,<br />

die dienstliche Beurteilung war mit nachteiligen Folgen für<br />

Frauen, insbesondere Teilzeitkräfte, an einem männlichen<br />

Leitbild ausgerichtet, Personal wurde nach »Papierform« ausgewählt.<br />

Als erstes konnten wir durchsetzen, dass Fachberatungen<br />

für Teilzeitkräfte ausgeschrieben werden. 1992 beauftragte<br />

OB Kronawitter eine Arbeitsgruppe, bestehend<br />

aus Mitarbeitern des Schulreferats, dem Gesamtpersonalrat<br />

und der Gleichstellungsstelle, mit der Reform der dienstlichen<br />

Beurteilung im Schuldienst. Sie wurde von einem Mitarbeiter<br />

des OB-Büros geleitet. Anlass war die Rechtfertigung<br />

des damaligen Schulreferenten, es sei sachlogisch, dass<br />

Lehrerinnen mit Familienpflichten nicht »hervorragend« sein<br />

könnten, da sie nur beschränkt einsatzbereit seien. Daraufhin<br />

stimmte der OB einer grundlegenden Überprüfung des gesamten<br />

Beurteilungsverfahren zu, um eine weitere Diskriminierung<br />

von Frauen zu verhindern. Wichtige Eckpunkte<br />

der Reform waren geschlechtergerechte Anforderungsprofile,<br />

geschlechtsneutrale Beurteilungskriterien und ein transparentes<br />

Verfahren. Eine kleine Revolution war die Einführung<br />

des Entwurfsgesprächs. Vor der Reform erstellten die<br />

SchulleiterInnen die Entwürfe für die dienstliche Beurteilung<br />

der Lehrkräfte an ihrer Schule<br />

und leiteten diese an die jeweilige<br />

Fachabteilung im Schulreferat<br />

weiter.<br />

Dort wurden die Entwürfe<br />

vorwiegend formal geprüft und<br />

häufig geändert. Die nächste<br />

Stufe war dann die Referatsleitung.<br />

Am Ende der Zuleitungskette<br />

wurde der Lehrkraft die Beurteilung<br />

eröffnet, aber in der Regel<br />

nicht erläutert. Mitwirkungsmöglichkeiten<br />

hatte sie keine.<br />

Seit der Reform erläutert die<br />

Schulleiterin oder der Schulleiter<br />

der Lehrkraft den Entwurf<br />

und händigt ihr eine Kopie aus.<br />

Diese hat dann drei Wochen Zeit,<br />

um sich mit dem Entwurf auseinanderzusetzen<br />

und Änderungswünsche einzubringen.<br />

Kommt es zu keiner Einigung, kann ein Beurteilungsgespräch<br />

auf der Ebene der Fachabteilung<br />

beantragt werden. Um Lehrerinnen in der Vorbereitung<br />

auf das Entwurfsgespräch zu unterstützen,<br />

hat die Gleichstellungsstelle einen Leitfaden<br />

entwickelt und den Kolleginnen zur Verfügung gestellt.<br />

Das Entwurfsgespräch wurde von allen<br />

Lehrkräften positiv aufgenommen. Lehrerinnen<br />

begannen, für sich zu kämpfen. Für die BeurteilerInnen<br />

entwickelten wir einen Leitfaden zum geschlechtergerechten<br />

Beurteilen.<br />

DDS März 2008 12

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!