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Sandstrände der deutschen Ostseeküste - Küsten Union Deutschland

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Speziell für die Ostsee wurde im Jahr 1998 die Agenda 21 für den Ostseeraum<br />

(Baltic 21) verabschiedet. Der Auftrag zur Entwicklung dieser Agenda mit <strong>der</strong><br />

Zielsetzung <strong>der</strong> nachhaltigen Entwicklung ging von den Regierungschefs dieser<br />

Region und <strong>der</strong> Tagung <strong>der</strong> Ostsee-Außenminister in Nyborg im Rahmen des<br />

Ostseerates aus. Regelmäßige Berichte, in denen <strong>der</strong> Fortschritt bezüglich einer<br />

nachhaltigen Entwicklung in <strong>der</strong> Ostseeregion dokumentiert wird, zeugen auch hier<br />

von Forschungen an <strong>Ostseeküste</strong>nökosystemen. Auch für diese Plattform gibt es<br />

eine NGO wie die CCB (Coalition Clean Baltic) die als Netzwerk von 27<br />

Umweltverbänden aus allen neun Ostsee-Anrainerstaaten mit dem Ziel des Schutzes<br />

und <strong>der</strong> Verbesserung des ökologischen Zustandes <strong>der</strong> Ostsee, ihrer <strong>Küsten</strong> und<br />

natürlichen Ressourcen forscht und agiert (HTTP://WWW.OSTSEESCHUTZ.DE).<br />

8.3 BUNDESRECHT<br />

Naturschutzgebiete genießen den strengsten Schutz aller Schutzgebiete nach<br />

nationalem Naturschutzrecht, deswegen sind nur sie im Folgenden aufgeführt. Erste<br />

Schutzgebiete gab es nach KNAPP et al. (1995) bereits sehr früh aber nur kleinflächig<br />

an <strong>der</strong> <strong>deutschen</strong> <strong>Ostseeküste</strong>. Die Vogelschutzinseln Fährinsel (1911),<br />

Gänsewer<strong>der</strong> (1922), Ruden (1925) sowie die Naturschutzgebiete Jasmund (1935),<br />

Insel Vilm (1936), <strong>der</strong> Dornbusch auf Hiddensee (1937) und <strong>der</strong> Westdarß mit dem<br />

Darßer Ort (1957) zeugen davon.<br />

Nach HOLZHÜTER (1999) in DROSTE (2001) grenzen in Schleswig-Holstein 15<br />

Naturschutzgebiete mit insgesamt 3.579 ha Fläche an die Ostsee, von denen 11 das<br />

Meer mit einschließen. Durchschnittlich sind sie 240 ha groß, bezüglich ihrer<br />

Ausdehnung aber, die von 47 ha beim NSG „Bewaldete Düne bei Noer“ bis 773 ha<br />

beim NSG „Geltinger Birk“, reicht und ihrer Meeresfläche, die bis 564 ha beim NSG<br />

„Geltinger Birk“ reicht, äußerst unterschiedlich. Die ausgewiesenen<br />

Naturschutzgebiete erstrecken sich bei einer <strong>Küsten</strong>länge von 402 km auf eine<br />

Uferstrecke von 43,5 km (11 %) <strong>der</strong> Gesamtlänge.<br />

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es nach HOLZHÜTER (1999) in DROSTE (2001) 46<br />

Naturschutzgebiete, die in Verbindung zur Ostsee stehen o<strong>der</strong> Teile von ihr<br />

einbeziehen. Die durchschnittliche Größe <strong>der</strong> NSG beträgt 350 ha und liegt damit um<br />

ein Drittel höher als in Schleswig-Holstein. Acht Gebiete sind größer als 1.000 ha,<br />

das größte jedoch ist <strong>der</strong> „Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft“, was den<br />

schon erwähnten hohen Stellenwert für den Naturschutz in Mecklenburg-<br />

Vorpommern unterstreicht. An<strong>der</strong>s als in Schleswig-Holstein sind die Schutzgebiete<br />

gleichmäßig über alle <strong>Küsten</strong>abschnitte verteilt. Ähnlich ist ihnen die Zielrichtung<br />

ihres Schutzes von typischen <strong>Küsten</strong>biotopen und Meeresflächen, selten werden<br />

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