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Sandstrände der deutschen Ostseeküste - Küsten Union Deutschland

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Abb. 6.1-3: Weitere Eingriffe in die <strong>Küsten</strong>zone in MV (HTTP://WWW.WRRL-MV.DE)<br />

Die Bestandsaufnahme <strong>der</strong> anthropogenen morphologischen Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />

Küste Schleswig-Holsteins fällt wesentlich unkonkreter aus. Hier wird lediglich auf<br />

lokale morphologische und strukturelle Verän<strong>der</strong>ungen durch Uferverbau,<br />

<strong>Küsten</strong>schutzmaßnahmen sowie Vertiefungen <strong>der</strong> Seeschifffahrtsstraßen<br />

hingewiesen. Einzig die Kieler Innenförde und <strong>der</strong> Bereich <strong>der</strong> Unteren Trave sowie<br />

die Travemündung werden aufgrund zusätzlicher Verän<strong>der</strong>ungen durch<br />

Hafenanlagen und Kaimauern eigens erwähnt (HTTP://WWW.WASSER.SH).<br />

Nach SCHERNEWSKI (2003) besteht zwischen Naturschutz und <strong>Küsten</strong>schutz ein<br />

problematisches Verhältnis. Die Aufgabe des <strong>Küsten</strong>- und Hochwasserschutzes<br />

besteht im Schutz von Menschenleben und Sachwerten. Naturschutz und<br />

Landschaftspflege sollen dagegen umfassend die Lebewelt, Habitate und Biotope<br />

schützen. Im <strong>Küsten</strong>schutz steht also <strong>der</strong> Mensch im Vor<strong>der</strong>grund und <strong>der</strong><br />

Naturschutz stellt mehr einen Schutz vor dem Menschen und dessen Eingriffen dar.<br />

Während <strong>der</strong> Naturschutz die natürliche Verän<strong>der</strong>lichkeit <strong>der</strong> Küste akzeptiert und<br />

erhalten möchte, muss <strong>der</strong> <strong>Küsten</strong>schutz grundsätzlich ein Problem darin sehen. Ein<br />

Ausgleich zwischen beiden Richtungen ist nur möglich, indem räumlich<br />

unterschiedliche Prioritäten gesetzt werden. In den Nationalparks wird die natürliche<br />

<strong>Küsten</strong>dynamik zugelassen, wohingegen <strong>der</strong> <strong>Küsten</strong>schutz in besiedelten o<strong>der</strong><br />

intensiv genutzten Gebieten, im Sinne <strong>der</strong> Naturschutzgesetzgebung, massive<br />

Eingriffe in Natur und Landschaft vornimmt.<br />

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