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Basisprospekt vom 21. Juni 2012 der HSBC Trinkaus & Burkhardt ...

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<strong>Basisprospekt</strong> <strong>vom</strong> <strong>21.</strong> <strong>Juni</strong> <strong>2012</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>HSBC</strong> <strong>Trinkaus</strong> & <strong>Burkhardt</strong> AG<br />

Die Bonus-Wertpapiere können mit einem Kapitalschutz durch die Emittentin ausgestattet sein, <strong>der</strong><br />

sich gegebenenfalls auch nur auf einen Teil des aufgewendeten Kapitals erstreckt.<br />

Der von <strong>der</strong> Emittentin zugesicherte Rückzahlungsbetrag entspricht dabei beispielsweise einem<br />

prozentualen Anteil des Nennbetrags, <strong>der</strong> auch unter 100 % liegen kann, so dass für den<br />

Wertpapierinhaber das Risiko eines Verlustes des für den Erwerb <strong>der</strong> Bonus-Wertpapiere<br />

aufgewendeten Kapitals besteht.<br />

Auch bei Bonus-Wertpapieren mit Kapitalschutz ist die Bonität <strong>der</strong> Emittentin zu beachten. Bei <strong>der</strong><br />

Zahlung des Kapitalschutzbetrags wird somit keine Zusicherung von dritter Seite übernommen, die<br />

Zahlung des Kapitalschutzbetrags wird allein von <strong>der</strong> Emittentin zugesichert und ist somit von ihrer<br />

Bonität abhängig. Eine Absicherung gegen diese Risiken durch den Einlagensicherungsfonds des<br />

Bundesverbandes deutscher Banken, die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH o<strong>der</strong><br />

vergleichbare Einrichtungen besteht für die unter diesem <strong>Basisprospekt</strong> emittierten Bonus-<br />

Wertpapiere nicht. Im Falle <strong>der</strong> Insolvenz <strong>der</strong> Emittentin besteht für den Anleger daher das Risiko des<br />

Totalverlustes des für den Erwerb <strong>der</strong> Bonus-Wertpapiere aufgewendeten Kapitals.<br />

2.3.17. Risiken bei Bonus-Wertpapieren mit Ausübungsmöglichkeit durch den<br />

Wertpapierinhaber<br />

Der im Falle einer Ausübung durch den Wertpapierinhaber von <strong>der</strong> Emittentin zu zahlende<br />

Auszahlungsbetrag kann unter Umständen niedriger sein als <strong>der</strong> bei planmäßiger Rückzahlung <strong>der</strong><br />

Bonus-Wertpapiere am Fälligkeitstag zu zahlende Auszahlungsbetrag. Auch in diesem Fall gilt, dass<br />

<strong>der</strong> Wertpapierinhaber einen Verlust hinnehmen muss, wenn sein für den Erwerb <strong>der</strong> Bonus-<br />

Wertpapiere aufgewendetes Kapital höher ist als <strong>der</strong> Auszahlungsbetrag, <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Ausübung fällig<br />

wird.<br />

2.4. Risiken bei Ausübung <strong>der</strong> Rechte <strong>der</strong> Emittentin<br />

2.4.1. Risiken bei Bonus-Wertpapieren bei Marktstörungen und Anpassungsmaßnahmen<br />

Die Emittentin stellt das Eintreten o<strong>der</strong> Vorliegen von Marktstörungen gemäß den Maßgeblichen<br />

Emissionsbedingungen fest. Marktstörungen können den Wert <strong>der</strong> Bonus-Wertpapiere beeinträchtigen<br />

und die Rückzahlung <strong>der</strong> Bonus-Wertpapiere verzögern. Anpassungsmaßnahmen werden ebenfalls<br />

gemäß den Maßgeblichen Emissionsbedingungen vorgenommen. Im Fall von Anpassungsmaßnahmen<br />

bezüglich des Basiswerts kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich eine Anpassungsmaßnahme im<br />

Nachhinein als unzutreffend o<strong>der</strong> unzureichend und später als für den Anleger unvorteilhaft erweist<br />

bzw. dass <strong>der</strong> Anleger durch die Anpassungsmaßnahme wirtschaftlich schlechter gestellt wird als er<br />

vor einer Anpassungsmaßnahme stand.<br />

2.4.2. Risiken bei Bonus-Wertpapieren mit ordentlichem Kündigungsrecht <strong>der</strong> Emittentin<br />

Sofern die Bonus-Wertpapiere mit einem ordentlichen Kündigungsrecht <strong>der</strong> Emittentin ausgestattet<br />

sind, erleidet <strong>der</strong> Wertpapierinhaber im Fall <strong>der</strong> ordentlichen Kündigung <strong>der</strong> Bonus-Wertpapiere durch<br />

die Emittentin einen Verlust, wenn sein für den Erwerb <strong>der</strong> Bonus-Wertpapiere aufgewendetes Kapital<br />

höher ist als <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Emittentin ermittelte Kündigungsbetrag.<br />

Der Kündigungsbetrag kann niedriger sein als <strong>der</strong> Auszahlungsbetrag, <strong>der</strong> am Bewertungstag ohne<br />

Kündigung ermittelt worden wäre. Grundsätzlich trägt <strong>der</strong> Anleger das Risiko, dass seine Erwartungen<br />

auf einen Wertgewinn <strong>der</strong> Bonus-Wertpapiere aufgrund <strong>der</strong> vorzeitigen Laufzeitbeendigung nicht<br />

mehr erfüllt werden können. Nach einer Kündigung <strong>der</strong> Bonus-Wertpapiere besteht für den<br />

Wertpapierinhaber nicht mehr die Möglichkeit, an <strong>der</strong> weiteren Preisentwicklung des Basiswerts zu<br />

partizipieren.<br />

Im Falle einer Kündigung <strong>der</strong> Bonus-Wertpapiere durch die Emittentin trägt <strong>der</strong> Anleger ferner das<br />

Wie<strong>der</strong>anlagerisiko. Dies bedeutet, dass er beispielsweise den durch die Emittentin im Falle einer<br />

Kündigung ausgezahlten Kündigungsbetrag möglicherweise zu ungünstigeren Marktkonditionen als<br />

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