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Basisprospekt vom 21. Juni 2012 der HSBC Trinkaus & Burkhardt ...

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<strong>Basisprospekt</strong> <strong>vom</strong> <strong>21.</strong> <strong>Juni</strong> <strong>2012</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>HSBC</strong> <strong>Trinkaus</strong> & <strong>Burkhardt</strong> AG<br />

Im Fall <strong>der</strong> Rückzahlung durch Lieferung gilt: Die Emittentin wird den zu liefernden Basiswert bzw.<br />

die zu liefernde Basketkomponente bzw. das zu liefernde Referenzzertifikat bzw. den zu liefernden<br />

Liefergegenstand (z.B. ETF-Anteile) am Fälligkeitstag bzw. an dem in den Maßgeblichen<br />

Emissionsbedingungen genannten Tag <strong>der</strong> Hinterlegungsstelle bzw. außerhalb des Landes in dem die<br />

Hinterlegungsstelle ihren Sitz hat durch Clearing-Systeme, die über Kontoverbindungen mit <strong>der</strong><br />

Hinterlegungsstelle verfügen, zwecks Gutschrift auf die jeweiligen Depots <strong>der</strong> Hinterleger von Bonus-<br />

Wertpapieren zur Weiterleitung an die Wertpapierinhaber zur Verfügung stellen. Die zu liefernden<br />

Wertpapiere werden in <strong>der</strong> am Fälligkeitstag bzw. an dem in den Maßgeblichen<br />

Emissionsbedingungen genannten Tag börsenmäßig lieferbaren Form und Ausstattung zur Verfügung<br />

gestellt. Bei den zu liefernden Wertpapieren handelt es sich ausschließlich um solche, die auf ein<br />

Depot gebucht werden können und nicht um Sachgegenstände. Die Lieferung effektiver Stücke ist<br />

ausgeschlossen. Alle etwaigen im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Lieferung des Basiswerts bzw. <strong>der</strong><br />

Basketkomponente bzw. des Referenzzertifikats bzw. des Liefergegenstands anfallenden Steuern o<strong>der</strong><br />

Abgaben sind von den Wertpapierinhabern zu tragen.<br />

Einzelheiten zur Rückgabe <strong>der</strong> Bonus-Wertpapiere, <strong>der</strong> Angabe des Zahlungs- o<strong>der</strong> Liefertermins und<br />

<strong>der</strong> Art und Weise <strong>der</strong> Berechnung werden bei Emission festgelegt und in den Endgültigen<br />

Bedingungen veröffentlicht.<br />

4.1.14. Besteuerung<br />

Die Besteuerung <strong>der</strong> Einkünfte aus den in diesem <strong>Basisprospekt</strong> beschriebenen Bonus-Wertpapieren<br />

ist abhängig von <strong>der</strong> konkreten Ausgestaltung <strong>der</strong> Bonus-Wertpapiere und <strong>der</strong> individuellen<br />

steuerlichen Situation des jeweiligen Anlegers. Die Emittentin übernimmt keine Verantwortung für<br />

den Steuerabzug bzw. die Einbehaltung von Steuern an <strong>der</strong> Quelle. Soweit anwendbar, können - neben<br />

den nachstehend beschriebenen steuerlichen Risikohinweisen - weitere beson<strong>der</strong>e steuerliche<br />

Informationen in Bezug auf die in diesem <strong>Basisprospekt</strong> beschriebenen Bonus-Wertpapiere den<br />

jeweiligen Endgültigen Bedingungen entnommen werden.<br />

Sofern die Bonus-Wertpapiere in an<strong>der</strong>en als in den nachstehend genannten Län<strong>der</strong>n angeboten<br />

werden sollen, werden steuerliche Hinweise diese Län<strong>der</strong> betreffend in den Endgültigen Bedingungen<br />

veröffentlicht.<br />

Den Anlegern o<strong>der</strong> Interessenten wird dringend empfohlen, sich von ihrem Steuerberater über<br />

die Besteuerung im Einzelfall beraten zu lassen.<br />

4.1.14.1. Besteuerung Deutschland<br />

Erträge aus Zinsen, Dividenden und realisierten Kursgewinnen unterliegen <strong>der</strong> Kapitalertragsteuer (für<br />

natürliche Personen grundsätzlich als Abgeltungsteuer) sowie dem Solidaritätszuschlag und ggf. <strong>der</strong><br />

Kirchensteuer. Die endgültige steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des<br />

jeweiligen Anlegers ab und kann künftigen Än<strong>der</strong>ungen unterworfen sein. Dem Anleger wird<br />

empfohlen, sich vor Abschluss des Anlagegeschäfts von einem mit seinen persönlichen Vermögens-<br />

und Steuerverhältnissen vertrauten Angehörigen <strong>der</strong> steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.<br />

Für die Einkünfte aus den in diesem <strong>Basisprospekt</strong> beschriebenen Bonus-Wertpapieren werden in <strong>der</strong><br />

Bundesrepublik Deutschland <strong>der</strong>zeit keine Steuern im Wege des Quellenabzuges erhoben. Sämtliche<br />

in Verbindung mit den Bonus-Wertpapieren zu zahlenden Beträge werden von <strong>der</strong> Emittentin ohne<br />

Abzug o<strong>der</strong> Einbehalt von o<strong>der</strong> wegen gegenwärtiger Steuern, Abgaben o<strong>der</strong> behördlicher Gebühren<br />

irgendwelcher Art gezahlt. Sollte die Emittentin zukünftig kraft Gesetzes o<strong>der</strong> einer sonstigen<br />

Rechtsvorschrift verpflichtet werden, Steuern im Wege des Quellenabzuges, Abgaben o<strong>der</strong><br />

behördlichen Gebühren abzuziehen o<strong>der</strong> einzubehalten, wird die Emittentin keine<br />

Ausgleichszahlungen wegen dieses Abzuges o<strong>der</strong> Einbehaltes vornehmen.<br />

4.1.14.2. Besteuerung Österreich<br />

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