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Basisprospekt vom 21. Juni 2012 der HSBC Trinkaus & Burkhardt ...

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<strong>Basisprospekt</strong> <strong>vom</strong> <strong>21.</strong> <strong>Juni</strong> <strong>2012</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>HSBC</strong> <strong>Trinkaus</strong> & <strong>Burkhardt</strong> AG<br />

2.10. Risiken bei Inanspruchnahme von Kredit<br />

Das Risiko des Wertpapierinhabers erhöht sich, wenn er den Erwerb <strong>der</strong> Bonus-Wertpapiere über<br />

Kredit finanziert. In diesem Fall muss er, wenn sich <strong>der</strong> Markt entgegen seinen Erwartungen<br />

entwickelt, nicht nur den eingetretenen Verlust hinnehmen, son<strong>der</strong>n auch den Kredit verzinsen und<br />

zurückzahlen. Ziel des Wertpapierinhabers sollte daher niemals sein, den Kredit aus Gewinnen des<br />

Bonus-Wertpapiers verzinsen und zurückzahlen zu können, son<strong>der</strong>n er sollte vor dem Erwerb des<br />

Bonus-Wertpapiers und vor Aufnahme des Kredits seine wirtschaftlichen Verhältnisse daraufhin<br />

überprüfen, ob er zur Verzinsung und gegebenenfalls kurzfristigen Tilgung des Kredits auch dann in<br />

<strong>der</strong> Lage ist, wenn statt <strong>der</strong> erwarteten Gewinne Verluste eintreten.<br />

2.11. Risiken bei Sicherungsgeschäften <strong>der</strong> Emittentin<br />

Die Emittentin sichert nach eigenem Ermessen ihre Zahlungsverpflichtung aus den Bonus-<br />

Wertpapieren fortlaufend durch Sicherungsgeschäfte ab. Die Fälligkeit bzw. - soweit möglich -<br />

Ausübung <strong>der</strong> Bonus-Wertpapiere bzw. eine Kündigung <strong>der</strong> Bonus-Wertpapiere durch die Emittentin<br />

führen zur Auflösung solcher Sicherungsgeschäfte. Je nach Anzahl <strong>der</strong> fällig gewordenen Bonus-<br />

Wertpapiere und <strong>der</strong> daraus resultierenden Anzahl von aufzulösenden Sicherungsgeschäften, <strong>der</strong> dann<br />

vorhandenen Marktsituation und Liquidität im Markt kann dies den Basiswert bzw. die<br />

Basketkomponenten und damit auch die Rückzahlungshöhe und etwaige an<strong>der</strong>e Zahlungsbeträge<br />

negativ beeinflussen.<br />

Bei Bonus-Wertpapieren mit Berücksichtigung eines Kursschwellenereignisses müssen die<br />

Wertpapierinhaber insbeson<strong>der</strong>e beachten, dass im Rahmen <strong>der</strong> üblichen Geschäftstätigkeit <strong>der</strong><br />

Emittentin bzw. <strong>der</strong> für die Absicherung ihrer Zahlungsverpflichtung aus den Bonus-Wertpapieren<br />

fortlaufend durchgeführten Sicherungsgeschäfte die Emittentin Geschäfte in dem Basiswert bzw. in<br />

auf den Basiswert bezogenen Finanzinstrumenten tätigt und dass insbeson<strong>der</strong>e unter ungünstigen<br />

Umständen (z.B. niedrige Liquidität des betreffenden Basiswerts) ein solches Geschäft sich negativ<br />

auf den Kurs des Basiswerts bzw. <strong>der</strong> Basiswerte o<strong>der</strong> Basketkomponenten auswirken und somit den<br />

Eintritt eines Kursschwellenereignisses auslösen kann und damit die Rückzahlungshöhe und etwaige<br />

an<strong>der</strong>e Zahlungsbeträge negativ beeinflusst.<br />

2.12. Verfall o<strong>der</strong> Wertmin<strong>der</strong>ung<br />

Die Rechte, die die Bonus-Wertpapiere verbriefen, können verfallen o<strong>der</strong> an Wert verlieren, weil diese<br />

Bonus-Wertpapiere stets aufgrund ihrer begrenzten Laufzeit nur befristete Rechte verbriefen. Je kürzer<br />

die Restlaufzeit ist, desto größer kann das Risiko eines Wertverlustes sein. Tritt die <strong>vom</strong><br />

Wertpapierinhaber erwartete Kursentwicklung des Bonus-Wertpapiers während <strong>der</strong> Laufzeit nicht ein,<br />

kann <strong>der</strong> Wertpapierinhaber bei einem Verkauf einen Verlust erleiden. Wegen <strong>der</strong> begrenzten Laufzeit<br />

kann <strong>der</strong> Wertpapierinhaber auch nicht darauf vertrauen, dass sich <strong>der</strong> Preis des Bonus-Wertpapiers<br />

vor Laufzeitende wie<strong>der</strong> erholen wird. Der Wertpapierinhaber kann unter Umständen gezwungen sein,<br />

Verluste zu realisieren, wenn die Rückzahlungshöhe je Bonus-Wertpapier geringer ist als das<br />

ursprünglich <strong>vom</strong> Wertpapierinhaber aufgewendete Kapital je Bonus-Wertpapier ist.<br />

Die Laufzeit <strong>der</strong> Bonus-Wertpapiere ist regelmäßig begrenzt und endet dementsprechend auch am bei<br />

Emission festgelegten Fälligkeitstag. In den Fällen, in denen eine Ausübungsmöglichkeit durch den<br />

Wertpapierinhaber vorgesehen ist, ist <strong>der</strong> Wertpapierinhaber berechtigt, seine Bonus-Wertpapiere zu<br />

einem Ausübungstag auszuüben. Nach Wirksamkeit <strong>der</strong> Ausübung <strong>der</strong> Bonus-Wertpapiere durch den<br />

Wertpapierinhaber erlöschen die Rechte des Wertpapierinhabers.<br />

In den Fällen, in denen unter bestimmten Voraussetzungen ein außerordentliches bzw. ein ordentliches<br />

Kündigungsrecht <strong>der</strong> Emittentin vorgesehen ist, kann die Laufzeit <strong>der</strong> Bonus-Wertpapiere -<br />

gegebenenfalls auch unvorhergesehen - vorzeitig enden. In diesem Fall trägt <strong>der</strong> Anleger das Risiko,<br />

dass seine Erwartungen auf einen Wertgewinn <strong>der</strong> Bonus-Wertpapiere aufgrund <strong>der</strong> vorzeitigen<br />

Laufzeitbeendigung nicht mehr erfüllt werden können.<br />

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