Basisprospekt vom 21. Juni 2012 der HSBC Trinkaus & Burkhardt ...
Basisprospekt vom 21. Juni 2012 der HSBC Trinkaus & Burkhardt ...
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<strong>Basisprospekt</strong> <strong>vom</strong> <strong>21.</strong> <strong>Juni</strong> <strong>2012</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>HSBC</strong> <strong>Trinkaus</strong> & <strong>Burkhardt</strong> AG<br />
2.10. Risiken bei Inanspruchnahme von Kredit<br />
Das Risiko des Wertpapierinhabers erhöht sich, wenn er den Erwerb <strong>der</strong> Bonus-Wertpapiere über<br />
Kredit finanziert. In diesem Fall muss er, wenn sich <strong>der</strong> Markt entgegen seinen Erwartungen<br />
entwickelt, nicht nur den eingetretenen Verlust hinnehmen, son<strong>der</strong>n auch den Kredit verzinsen und<br />
zurückzahlen. Ziel des Wertpapierinhabers sollte daher niemals sein, den Kredit aus Gewinnen des<br />
Bonus-Wertpapiers verzinsen und zurückzahlen zu können, son<strong>der</strong>n er sollte vor dem Erwerb des<br />
Bonus-Wertpapiers und vor Aufnahme des Kredits seine wirtschaftlichen Verhältnisse daraufhin<br />
überprüfen, ob er zur Verzinsung und gegebenenfalls kurzfristigen Tilgung des Kredits auch dann in<br />
<strong>der</strong> Lage ist, wenn statt <strong>der</strong> erwarteten Gewinne Verluste eintreten.<br />
2.11. Risiken bei Sicherungsgeschäften <strong>der</strong> Emittentin<br />
Die Emittentin sichert nach eigenem Ermessen ihre Zahlungsverpflichtung aus den Bonus-<br />
Wertpapieren fortlaufend durch Sicherungsgeschäfte ab. Die Fälligkeit bzw. - soweit möglich -<br />
Ausübung <strong>der</strong> Bonus-Wertpapiere bzw. eine Kündigung <strong>der</strong> Bonus-Wertpapiere durch die Emittentin<br />
führen zur Auflösung solcher Sicherungsgeschäfte. Je nach Anzahl <strong>der</strong> fällig gewordenen Bonus-<br />
Wertpapiere und <strong>der</strong> daraus resultierenden Anzahl von aufzulösenden Sicherungsgeschäften, <strong>der</strong> dann<br />
vorhandenen Marktsituation und Liquidität im Markt kann dies den Basiswert bzw. die<br />
Basketkomponenten und damit auch die Rückzahlungshöhe und etwaige an<strong>der</strong>e Zahlungsbeträge<br />
negativ beeinflussen.<br />
Bei Bonus-Wertpapieren mit Berücksichtigung eines Kursschwellenereignisses müssen die<br />
Wertpapierinhaber insbeson<strong>der</strong>e beachten, dass im Rahmen <strong>der</strong> üblichen Geschäftstätigkeit <strong>der</strong><br />
Emittentin bzw. <strong>der</strong> für die Absicherung ihrer Zahlungsverpflichtung aus den Bonus-Wertpapieren<br />
fortlaufend durchgeführten Sicherungsgeschäfte die Emittentin Geschäfte in dem Basiswert bzw. in<br />
auf den Basiswert bezogenen Finanzinstrumenten tätigt und dass insbeson<strong>der</strong>e unter ungünstigen<br />
Umständen (z.B. niedrige Liquidität des betreffenden Basiswerts) ein solches Geschäft sich negativ<br />
auf den Kurs des Basiswerts bzw. <strong>der</strong> Basiswerte o<strong>der</strong> Basketkomponenten auswirken und somit den<br />
Eintritt eines Kursschwellenereignisses auslösen kann und damit die Rückzahlungshöhe und etwaige<br />
an<strong>der</strong>e Zahlungsbeträge negativ beeinflusst.<br />
2.12. Verfall o<strong>der</strong> Wertmin<strong>der</strong>ung<br />
Die Rechte, die die Bonus-Wertpapiere verbriefen, können verfallen o<strong>der</strong> an Wert verlieren, weil diese<br />
Bonus-Wertpapiere stets aufgrund ihrer begrenzten Laufzeit nur befristete Rechte verbriefen. Je kürzer<br />
die Restlaufzeit ist, desto größer kann das Risiko eines Wertverlustes sein. Tritt die <strong>vom</strong><br />
Wertpapierinhaber erwartete Kursentwicklung des Bonus-Wertpapiers während <strong>der</strong> Laufzeit nicht ein,<br />
kann <strong>der</strong> Wertpapierinhaber bei einem Verkauf einen Verlust erleiden. Wegen <strong>der</strong> begrenzten Laufzeit<br />
kann <strong>der</strong> Wertpapierinhaber auch nicht darauf vertrauen, dass sich <strong>der</strong> Preis des Bonus-Wertpapiers<br />
vor Laufzeitende wie<strong>der</strong> erholen wird. Der Wertpapierinhaber kann unter Umständen gezwungen sein,<br />
Verluste zu realisieren, wenn die Rückzahlungshöhe je Bonus-Wertpapier geringer ist als das<br />
ursprünglich <strong>vom</strong> Wertpapierinhaber aufgewendete Kapital je Bonus-Wertpapier ist.<br />
Die Laufzeit <strong>der</strong> Bonus-Wertpapiere ist regelmäßig begrenzt und endet dementsprechend auch am bei<br />
Emission festgelegten Fälligkeitstag. In den Fällen, in denen eine Ausübungsmöglichkeit durch den<br />
Wertpapierinhaber vorgesehen ist, ist <strong>der</strong> Wertpapierinhaber berechtigt, seine Bonus-Wertpapiere zu<br />
einem Ausübungstag auszuüben. Nach Wirksamkeit <strong>der</strong> Ausübung <strong>der</strong> Bonus-Wertpapiere durch den<br />
Wertpapierinhaber erlöschen die Rechte des Wertpapierinhabers.<br />
In den Fällen, in denen unter bestimmten Voraussetzungen ein außerordentliches bzw. ein ordentliches<br />
Kündigungsrecht <strong>der</strong> Emittentin vorgesehen ist, kann die Laufzeit <strong>der</strong> Bonus-Wertpapiere -<br />
gegebenenfalls auch unvorhergesehen - vorzeitig enden. In diesem Fall trägt <strong>der</strong> Anleger das Risiko,<br />
dass seine Erwartungen auf einen Wertgewinn <strong>der</strong> Bonus-Wertpapiere aufgrund <strong>der</strong> vorzeitigen<br />
Laufzeitbeendigung nicht mehr erfüllt werden können.<br />
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