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Basisprospekt vom 21. Juni 2012 der HSBC Trinkaus & Burkhardt ...

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<strong>Basisprospekt</strong> <strong>vom</strong> <strong>21.</strong> <strong>Juni</strong> <strong>2012</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>HSBC</strong> <strong>Trinkaus</strong> & <strong>Burkhardt</strong> AG<br />

<strong>der</strong> Indexprovi<strong>der</strong> auf die Börsenkurse <strong>der</strong> im Index enthaltenen Aktien bzw. Wertpapiere o<strong>der</strong><br />

Komponenten zurück. Aktien-Indizes beispielsweise werden sowohl als Kursindizes<br />

(Dividendenzahlungen und Kapitalverän<strong>der</strong>ungen sind nicht enthalten) als auch Performance-Indizes<br />

(Dividenden- und sonstige Zahlungen an die Aktionäre werden bei <strong>der</strong> Berechnung des Index in das<br />

fiktive Portfolio reinvestiert) berechnet. Neben Indizes können auch indexähnliche o<strong>der</strong><br />

indexvertretende Basiswerte (z.B. Exchange Traded Funds (ETFs) o<strong>der</strong> statistische<br />

Preis-/Referenzindizes bzw. statistische Referenzwerte/-größen) als Basketkomponenten in Frage<br />

kommen. Exchange Traded Funds sind rechtlich gesehen Anteile an einem Investmentfonds, die in <strong>der</strong><br />

Regel allerdings wie Aktien fortlaufend über die Börse zum aktuellen Börsenkurs gehandelt, d.h.<br />

gekauft und verkauft, werden können.<br />

Welche Basketkomponenten dem Basket <strong>der</strong> jeweiligen Emission zugrunde liegen, wie diese jeweils<br />

gewichtet werden, weitere Einzelheiten sowie die genauen Ausstattungsmerkmale <strong>der</strong><br />

Basketkomponenten werden in den Endgültigen Bedingungen veröffentlicht.<br />

4.2.3. Marktstörungen<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Definition einer Marktstörung die den Basiswert bzw. die Basiswerte o<strong>der</strong> die<br />

Basketkomponenten betreffen (beispielsweise liegt eine Marktstörung vor, wenn am Bewertungstag<br />

<strong>der</strong> Referenzpreis nicht festgestellt werden kann) sowie <strong>der</strong> Korrekturvorschriften im Hinblick auf<br />

eine Marktstörung, d.h. die Konsequenzen einer Marktstörung, wie beispielsweise die Ermittlung<br />

eines Ersatzkurses für den durch eine Marktstörung betroffenen Basiswert, wird auf die Maßgeblichen<br />

Emissionsbedingungen in den Endgültigen Bedingungen verwiesen.<br />

4.2.4. Anpassungsregelungen in Bezug auf Ereignisse, die den Basiswert betreffen<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Anpassungsregelungen in Bezug auf Ereignisse, die den Basiswert bzw. die<br />

Basiswerte o<strong>der</strong> die Basketkomponenten betreffen, wird auf die Maßgeblichen Emissionsbedingungen<br />

in den Endgültigen Bedingungen verwiesen.<br />

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