Basisprospekt vom 21. Juni 2012 der HSBC Trinkaus & Burkhardt ...
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<strong>Basisprospekt</strong> <strong>vom</strong> <strong>21.</strong> <strong>Juni</strong> <strong>2012</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>HSBC</strong> <strong>Trinkaus</strong> & <strong>Burkhardt</strong> AG<br />
<strong>der</strong> Indexprovi<strong>der</strong> auf die Börsenkurse <strong>der</strong> im Index enthaltenen Aktien bzw. Wertpapiere o<strong>der</strong><br />
Komponenten zurück. Aktien-Indizes beispielsweise werden sowohl als Kursindizes<br />
(Dividendenzahlungen und Kapitalverän<strong>der</strong>ungen sind nicht enthalten) als auch Performance-Indizes<br />
(Dividenden- und sonstige Zahlungen an die Aktionäre werden bei <strong>der</strong> Berechnung des Index in das<br />
fiktive Portfolio reinvestiert) berechnet. Neben Indizes können auch indexähnliche o<strong>der</strong><br />
indexvertretende Basiswerte (z.B. Exchange Traded Funds (ETFs) o<strong>der</strong> statistische<br />
Preis-/Referenzindizes bzw. statistische Referenzwerte/-größen) als Basketkomponenten in Frage<br />
kommen. Exchange Traded Funds sind rechtlich gesehen Anteile an einem Investmentfonds, die in <strong>der</strong><br />
Regel allerdings wie Aktien fortlaufend über die Börse zum aktuellen Börsenkurs gehandelt, d.h.<br />
gekauft und verkauft, werden können.<br />
Welche Basketkomponenten dem Basket <strong>der</strong> jeweiligen Emission zugrunde liegen, wie diese jeweils<br />
gewichtet werden, weitere Einzelheiten sowie die genauen Ausstattungsmerkmale <strong>der</strong><br />
Basketkomponenten werden in den Endgültigen Bedingungen veröffentlicht.<br />
4.2.3. Marktstörungen<br />
Hinsichtlich <strong>der</strong> Definition einer Marktstörung die den Basiswert bzw. die Basiswerte o<strong>der</strong> die<br />
Basketkomponenten betreffen (beispielsweise liegt eine Marktstörung vor, wenn am Bewertungstag<br />
<strong>der</strong> Referenzpreis nicht festgestellt werden kann) sowie <strong>der</strong> Korrekturvorschriften im Hinblick auf<br />
eine Marktstörung, d.h. die Konsequenzen einer Marktstörung, wie beispielsweise die Ermittlung<br />
eines Ersatzkurses für den durch eine Marktstörung betroffenen Basiswert, wird auf die Maßgeblichen<br />
Emissionsbedingungen in den Endgültigen Bedingungen verwiesen.<br />
4.2.4. Anpassungsregelungen in Bezug auf Ereignisse, die den Basiswert betreffen<br />
Hinsichtlich <strong>der</strong> Anpassungsregelungen in Bezug auf Ereignisse, die den Basiswert bzw. die<br />
Basiswerte o<strong>der</strong> die Basketkomponenten betreffen, wird auf die Maßgeblichen Emissionsbedingungen<br />
in den Endgültigen Bedingungen verwiesen.<br />
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