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Stellungsnahme FIDLEG - SIBA

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C. Zum Antrag 2: Nichtunterstellung der Versicherer und der gebundenen<br />

und ungebundenen Versicherungsvermittler unter das <strong>FIDLEG</strong> (1) und<br />

Ergänzung des VAG oder der AVO mit Transparenzbestimmungen (2)<br />

1. Nichtunterstellung der Versicherer unter das <strong>FIDLEG</strong><br />

30 Die Versicherer erfüllen alle Anforderungen, welche im Hearingbericht vom<br />

18. Februar 2013 aufgestellt werden.<br />

31 Dem Hearingbericht vom 18. Februar 2013 liegen zusammenfassend gesagt<br />

folgende Postulate zugrunde:<br />

a. Verständliche Beschreibung der Risiken von Finanzprodukten<br />

b. Verhaltensregeln bei Kundenkontakt am Point of Sale<br />

c. Verbesserte Dokumentationspflicht am Point of Sale<br />

d. Verstärkte Regulierung des grenzüberschreitenden Vertriebs von ausländischen<br />

Finanzprodukten<br />

e. Erleichterte Produkte- und Verhaltensregeln für Geschäfte mit qualifizierten<br />

Kunden<br />

f. Registrierungspflicht für nicht prudenziell beaufsichtigte Finanzdienstleister<br />

am Point of Sale<br />

g. Verbindliche, einfache und rasche Streiterledigung bei Privatkunden<br />

32 Die vom Versicherer zu erfüllenden Obliegenheiten und Verpflichtungen sind<br />

in unmittelbarem Zusammenhang mit den für ungebundene Versicherungsvermittler<br />

geltenden Regeln zu betrachten.<br />

33 Dies gilt umso mehr, als auch die ungebundenen Versicherungsvermittler bzw.<br />

Versicherungsbroker bei ihrer Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit häufig<br />

gewisse Aufgaben für den Versicherer wahrnehmen. In diesem Sinne nehmen<br />

sie für den Versicherer risikorelevante Abklärungen vor. Weiter nehmen sie Informationen<br />

des Versicherungsnehmers entgegen und leiten diese an den<br />

Versicherer weiter.<br />

34 Der ungebundene Versicherungsvermittler (Versicherungsbroker) erbringt eine<br />

eigenwirtschaftliche Leistung, die weit über die reine Vermittlung eines Versicherungsvertrages<br />

hinausgeht. So tätigt er in der Regel die Bedarfs- und Risikoabklärungen,<br />

erstellt Submissionsunterlagen, verhandelt mit den Anbietern<br />

und erstellt Offertvergleiche. Nach dem Entscheid des Auftraggebers begleitet<br />

er die Umsetzung. Darüber hinaus betreut der Versicherungsbroker den Auftraggeber<br />

über die reine Vermittlung hinaus mit einem breiten Dienstleistungspaket.<br />

Seine Kenntnisse des Marktes setzt er für ein möglichst optimales<br />

Preis-/Leistungsverhältnis ein. Die Versicherungsbroker haben dem Markt zunehmend<br />

mehr Transparenz verschafft und das Prämienniveau substantiell<br />

gesenkt. Der Versicherungsbroker erreicht durch die Bündelung der Nachfrage<br />

und durch seine Kenntnisse des Marktes bessere Konditionen für seinen<br />

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