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Zivildienst<br />

Arbeit im öffentlichen Interesse<br />

Zivildienst kann leisten, wer den Militärdienst nicht mit seinem gewissen vereinbaren kann.<br />

Zivildienstleistende sind für öffentliche oder gemeinnützige Institutionen tätig. Der Zivildienst<br />

dauert 1,5 Mal länger als der Militärdienst.<br />

Landschaftspflege: Zivildienstleistende bei der Bekämpfung von Neophyten (Goldruten).<br />

Der Zivildienst ist gemäss Bundesverfassung<br />

ein Ersatzdienst zum Militärdienst. Er ist jenen<br />

Personen vorbehalten, die den Militärdienst<br />

nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können<br />

und bereit sind, den länger dauernden Zivildienst<br />

zu leisten. Persönliche Gründe gelten<br />

nicht als Gewissensgründe. Voraussetzung ist<br />

die erklärte Militärdiensttauglichkeit. Wenn Sie<br />

Ihr Gesuch mindestens drei Monate vor der<br />

nächsten Militärdienstleistung einreichen, müssen<br />

Sie nicht einrücken. Wenn Sie das Gesuch<br />

14<br />

später einreichen, müssen Sie einrücken, falls<br />

Sie nicht bereits zuvor zum Zivildienst zugelassen<br />

wurden. Wenn Sie das Gesuch während<br />

einer Dienstleistung stellen und nicht vorzeitig<br />

entlassen werden, werden Sie frühestens nach<br />

vier Wochen zum Zivildienst zugelassen.<br />

Wichtig: Informieren Sie sich<br />

Stellen Sie Ihr Gesuch nur, wenn Sie sich zuvor<br />

eingehend mit den Regeln und Pflichten<br />

des Zivildienstes befasst haben.<br />

ZIVILDIENST

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