Rekrutierung
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3. Weitermachen<br />
Wollen Sie weitermachen, so absolvieren Sie<br />
die Ausbildung zum unteroffizier, höheren<br />
unteroffizier oder Offizier an einem Stück. Die<br />
Ausbildung vom Rekruten zum Leutnant beispielsweise<br />
dauert insgesamt ein Jahr. So<br />
bildet die Kaderlaufbahn eine attraktive Alternative<br />
für ein intensives Zwischenjahr.<br />
4. Militär und Studium<br />
Grundsätzlich haben Sie die RS und eine allfällige<br />
Weiterausbildung am Stück zu leisten.<br />
In begründeten Fällen, zum Beispiel wegen<br />
des Studiums, können Sie als Soldat oder als<br />
angehender unteroffizier die RS einmal unterbrechen<br />
(fraktionieren) und somit in zwei Teilen<br />
absolvieren. Als angehender Offizier haben<br />
Sie diese Möglichkeit zweimal (nur in Ausnahmefällen).<br />
Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend, die RS<br />
und eine allfällige militärische Weiterausbildung<br />
vor Beginn des Studiums oder in<br />
einem Zwischenjahr (Studienunterbruch) zu<br />
machen. Beachten Sie auch, dass für gewisse<br />
Funktionen eine Aufteilung nicht möglich ist<br />
oder eine Funktionsänderung zur Folge hätte.<br />
RS-PLANuNGSVARIANTEN<br />
In jedem Fall haben Sie die verpasste Ausbildungsperiode<br />
der RS innerhalb von zwei<br />
Jahren, den verpassten Teil einer Weiterausbildung<br />
innerhalb von drei Jahren nachzuholen.<br />
Aktive unterstützung bei der Lösungsfindung<br />
bieten Ihnen die Beratungsstellen zivil-militärische<br />
Ausbildung Ihrer Bildungsstätten, die<br />
Kreiskommandos der Kantone sowie das Personelle<br />
der Armee.<br />
Weitere Informationen dazu finden Sie auf<br />
dem Merkblatt 95.036 «Koordination von ziviler<br />
und militärischer Ausbildung» (zu bestellen<br />
beim Bundesamt für Bauten und Logistik<br />
BBL, Fellerstrasse 21, 3003 Bern, E-Mail:<br />
verkauf.militaer@bbl.admin.ch).<br />
ARtIKEL 27 DER VERORDnung übER DIE MILItÄRDIEnStPFLICht (MDV)<br />
SChREIbt VOR:<br />
Militärdienstpflichtige, welche die RS bis zum Abschluss der Lehre oder der Mittelschule verschoben<br />
haben, absolvieren die auf den Abschluss (oder allenfalls den Ausbildungsabbruch) folgende RS! Das<br />
heisst: Die RS muss vor Beginn eines Studiums oder einer Weiterausbildung absolviert werden.<br />
Lehrabschlussprüfung Weiterbildung<br />
UNTERBRUcH<br />
FüR RS<br />
Mittelschule / Matura Studium / Weiterbildung<br />
Ausbildungsabbruch Neue Lehre / Ausbildung<br />
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