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Rekrutierung

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3. Weitermachen<br />

Wollen Sie weitermachen, so absolvieren Sie<br />

die Ausbildung zum unteroffizier, höheren<br />

unteroffizier oder Offizier an einem Stück. Die<br />

Ausbildung vom Rekruten zum Leutnant beispielsweise<br />

dauert insgesamt ein Jahr. So<br />

bildet die Kaderlaufbahn eine attraktive Alternative<br />

für ein intensives Zwischenjahr.<br />

4. Militär und Studium<br />

Grundsätzlich haben Sie die RS und eine allfällige<br />

Weiterausbildung am Stück zu leisten.<br />

In begründeten Fällen, zum Beispiel wegen<br />

des Studiums, können Sie als Soldat oder als<br />

angehender unteroffizier die RS einmal unterbrechen<br />

(fraktionieren) und somit in zwei Teilen<br />

absolvieren. Als angehender Offizier haben<br />

Sie diese Möglichkeit zweimal (nur in Ausnahmefällen).<br />

Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend, die RS<br />

und eine allfällige militärische Weiterausbildung<br />

vor Beginn des Studiums oder in<br />

einem Zwischenjahr (Studienunterbruch) zu<br />

machen. Beachten Sie auch, dass für gewisse<br />

Funktionen eine Aufteilung nicht möglich ist<br />

oder eine Funktionsänderung zur Folge hätte.<br />

RS-PLANuNGSVARIANTEN<br />

In jedem Fall haben Sie die verpasste Ausbildungsperiode<br />

der RS innerhalb von zwei<br />

Jahren, den verpassten Teil einer Weiterausbildung<br />

innerhalb von drei Jahren nachzuholen.<br />

Aktive unterstützung bei der Lösungsfindung<br />

bieten Ihnen die Beratungsstellen zivil-militärische<br />

Ausbildung Ihrer Bildungsstätten, die<br />

Kreiskommandos der Kantone sowie das Personelle<br />

der Armee.<br />

Weitere Informationen dazu finden Sie auf<br />

dem Merkblatt 95.036 «Koordination von ziviler<br />

und militärischer Ausbildung» (zu bestellen<br />

beim Bundesamt für Bauten und Logistik<br />

BBL, Fellerstrasse 21, 3003 Bern, E-Mail:<br />

verkauf.militaer@bbl.admin.ch).<br />

ARtIKEL 27 DER VERORDnung übER DIE MILItÄRDIEnStPFLICht (MDV)<br />

SChREIbt VOR:<br />

Militärdienstpflichtige, welche die RS bis zum Abschluss der Lehre oder der Mittelschule verschoben<br />

haben, absolvieren die auf den Abschluss (oder allenfalls den Ausbildungsabbruch) folgende RS! Das<br />

heisst: Die RS muss vor Beginn eines Studiums oder einer Weiterausbildung absolviert werden.<br />

Lehrabschlussprüfung Weiterbildung<br />

UNTERBRUcH<br />

FüR RS<br />

Mittelschule / Matura Studium / Weiterbildung<br />

Ausbildungsabbruch Neue Lehre / Ausbildung<br />

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