Rekrutierung
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Rechtliches<br />
bürger in uniform mit Pflichten und Rechten<br />
Die Schweizer Armee ist eine Milizarmee. Militärdienst zu leisten, ist deshalb für junge<br />
Schweizer Männer Pflicht. Junge Schweizer Frauen können sich freiwillig zum Militärdienst<br />
anmelden. Sobald ihre Anmeldung angenommen ist, werden Frauen stellungspflichtig.<br />
Danach gelten für Männer und Frauen die gleichen Pflichten und Rechte.<br />
Trägt Verantwortung, verfügt über Kompetenz: der Bürger in uniform.<br />
Der Orientierungstag ist für aufgebotene Stellungspflichtige<br />
obligatorisch.<br />
Militärdienstpflicht<br />
Die Militärdienstpflicht ist in der Bundesverfassung<br />
wie folgt verankert (Artikel 59): «Jeder<br />
Schweizer ist verpflichtet, Militärdienst zu<br />
leisten.» Das Militärgesetz regelt die Militärdienstpflicht.<br />
Der Schutzdienst, der zivile<br />
Ersatzdienst und die kompensatorische Ersatzabgabepflicht<br />
werden in besonderen Bun-<br />
desgesetzen geregelt. Mit der Pflicht, Militär-<br />
dienst zu leisten, sind auch die Stellungs- und<br />
die Meldepflicht verbunden. Die Folgen bei<br />
Militärdienstverweigerung sind im Artikel 81<br />
28<br />
des Militärstrafgesetzes (MStG) geregelt: «Mit<br />
Freiheitsstrafe bis zu 18 Monaten oder Geldstrafe<br />
wird bestraft, wer in der Absicht, den<br />
Militärdienst zu verweigern: a) nicht am Orientierungstag<br />
oder an der <strong>Rekrutierung</strong> teilnimmt;<br />
b) eine Militärdienstleistung, zu der er<br />
aufgeboten ist, nicht antritt; c) seine Truppe<br />
oder Dienststelle ohne Erlaubnis verlässt; d)<br />
nach einer rechtmässigen Abwesenheit nicht<br />
zurückkehrt oder e) nach Antritt der Militärdienstleistung<br />
einem an ihn gerichteten<br />
Befehl in Dienstsachen nicht gehorcht.»<br />
Militärdienstverweigerung bleibt unter Vorbehalt<br />
von Artikel 84 des MStG (Missachten<br />
RECHTLICHES