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Rekrutierung

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Rechtliches<br />

bürger in uniform mit Pflichten und Rechten<br />

Die Schweizer Armee ist eine Milizarmee. Militärdienst zu leisten, ist deshalb für junge<br />

Schweizer Männer Pflicht. Junge Schweizer Frauen können sich freiwillig zum Militärdienst<br />

anmelden. Sobald ihre Anmeldung angenommen ist, werden Frauen stellungspflichtig.<br />

Danach gelten für Männer und Frauen die gleichen Pflichten und Rechte.<br />

Trägt Verantwortung, verfügt über Kompetenz: der Bürger in uniform.<br />

Der Orientierungstag ist für aufgebotene Stellungspflichtige<br />

obligatorisch.<br />

Militärdienstpflicht<br />

Die Militärdienstpflicht ist in der Bundesverfassung<br />

wie folgt verankert (Artikel 59): «Jeder<br />

Schweizer ist verpflichtet, Militärdienst zu<br />

leisten.» Das Militärgesetz regelt die Militärdienstpflicht.<br />

Der Schutzdienst, der zivile<br />

Ersatzdienst und die kompensatorische Ersatzabgabepflicht<br />

werden in besonderen Bun-<br />

desgesetzen geregelt. Mit der Pflicht, Militär-<br />

dienst zu leisten, sind auch die Stellungs- und<br />

die Meldepflicht verbunden. Die Folgen bei<br />

Militärdienstverweigerung sind im Artikel 81<br />

28<br />

des Militärstrafgesetzes (MStG) geregelt: «Mit<br />

Freiheitsstrafe bis zu 18 Monaten oder Geldstrafe<br />

wird bestraft, wer in der Absicht, den<br />

Militärdienst zu verweigern: a) nicht am Orientierungstag<br />

oder an der <strong>Rekrutierung</strong> teilnimmt;<br />

b) eine Militärdienstleistung, zu der er<br />

aufgeboten ist, nicht antritt; c) seine Truppe<br />

oder Dienststelle ohne Erlaubnis verlässt; d)<br />

nach einer rechtmässigen Abwesenheit nicht<br />

zurückkehrt oder e) nach Antritt der Militärdienstleistung<br />

einem an ihn gerichteten<br />

Befehl in Dienstsachen nicht gehorcht.»<br />

Militärdienstverweigerung bleibt unter Vorbehalt<br />

von Artikel 84 des MStG (Missachten<br />

RECHTLICHES

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