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Zivilschutz:<br />

Schützen – betreuen – unterstützen<br />

Der Zivilschutz ist im Rahmen des bevölkerungsschutzes für Schutzbauten und Sirenen<br />

zuständig; er betreut schutzsuchende Personen und befasst sich mit dem Schutz der Kultur-<br />

güter; er unterstützt die Führungsorgane (Krisenstäbe) und die anderen Partnerorgani -<br />

sa tionen. Zudem können ihn die behörden für Instandstellungsarbeiten und für verschiedenste<br />

Einsätze zugunsten der gemeinschaft (etwa bei grossveranstaltungen) aufbieten.<br />

Man rechnet im Zivilschutz mit einem bestand von 105 000 Schutzdienstpflichtigen.<br />

Angehörige des Zivilschutzes leisten nach einer Überschwemmung unterstützung.<br />

Rechte und Pflichten<br />

Der Zivilschutz beruht auf dem Milizsystem<br />

und der Schutzdienstpflicht. Diese beginnt mit<br />

dem 20. und endet mit dem 40. Altersjahr.<br />

Schutzdienstpflichtige sind militärversichert<br />

und haben Anspruch auf Sold, Erwerbsausfallentschädigung,<br />

Verpflegung, Transport und<br />

unterkunft. Sie müssen bis und mit dem 30.<br />

Altersjahr Wehrpflichtersatz bezahlen (siehe<br />

66<br />

Seite 29). Die im Zivilschutz geleisteten<br />

Diensttage werden aber angerechnet: Mit jedem<br />

Diensttag verkleinert sich die Wehrpflichtersatzabgabe<br />

um vier Prozent.<br />

Zuteilung zu einer von drei Grundfunktionen<br />

Dem Zivilschutz wird zugeteilt, wer bei der<br />

<strong>Rekrutierung</strong> für den Militärdienst als untauglich,<br />

für den Zivilschutz jedoch als tauglich<br />

BEVÖLKERuNGSSCHuTZ / ZIVILSCHuTZ

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