Rekrutierung
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Zivilschutz:<br />
Schützen – betreuen – unterstützen<br />
Der Zivilschutz ist im Rahmen des bevölkerungsschutzes für Schutzbauten und Sirenen<br />
zuständig; er betreut schutzsuchende Personen und befasst sich mit dem Schutz der Kultur-<br />
güter; er unterstützt die Führungsorgane (Krisenstäbe) und die anderen Partnerorgani -<br />
sa tionen. Zudem können ihn die behörden für Instandstellungsarbeiten und für verschiedenste<br />
Einsätze zugunsten der gemeinschaft (etwa bei grossveranstaltungen) aufbieten.<br />
Man rechnet im Zivilschutz mit einem bestand von 105 000 Schutzdienstpflichtigen.<br />
Angehörige des Zivilschutzes leisten nach einer Überschwemmung unterstützung.<br />
Rechte und Pflichten<br />
Der Zivilschutz beruht auf dem Milizsystem<br />
und der Schutzdienstpflicht. Diese beginnt mit<br />
dem 20. und endet mit dem 40. Altersjahr.<br />
Schutzdienstpflichtige sind militärversichert<br />
und haben Anspruch auf Sold, Erwerbsausfallentschädigung,<br />
Verpflegung, Transport und<br />
unterkunft. Sie müssen bis und mit dem 30.<br />
Altersjahr Wehrpflichtersatz bezahlen (siehe<br />
66<br />
Seite 29). Die im Zivilschutz geleisteten<br />
Diensttage werden aber angerechnet: Mit jedem<br />
Diensttag verkleinert sich die Wehrpflichtersatzabgabe<br />
um vier Prozent.<br />
Zuteilung zu einer von drei Grundfunktionen<br />
Dem Zivilschutz wird zugeteilt, wer bei der<br />
<strong>Rekrutierung</strong> für den Militärdienst als untauglich,<br />
für den Zivilschutz jedoch als tauglich<br />
BEVÖLKERuNGSSCHuTZ / ZIVILSCHuTZ