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Rekrutierung

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Nach erfolgter Zulassung zum Zivildienst können<br />

Sie Ihr Gesuch nicht mehr zurückziehen.<br />

Die Hälfte der verfügten Diensttage leisten Sie<br />

in einem langen Einsatz, entweder im umweltbereich<br />

oder in der Betreuung alter oder behinderter<br />

Menschen. Wenn Sie die Rekrutenschule<br />

vollständig absolviert haben, fällt der<br />

lange Einsatz weg. Jeder andere Zivildiensteinsatz<br />

dauert mindestens 26 Tage. Sie<br />

müssen sämtliche Diensttage leisten – den<br />

grössten Teil davon, bevor Sie 27-jährig sind;<br />

Dienstverschiebungen sind nur in besonderen<br />

Fällen möglich.<br />

Weitere Informationen und das Gesuchsformular<br />

finden Sie hier: www.zivi.admin.ch<br />

Zivildiensteinsätze<br />

Anerkannte Betriebe für Zivildiensteinsätze<br />

sind öffentliche Einrichtungen oder private<br />

Organisationen, sofern diese gemeinnützig<br />

tätig sind, in folgenden Tätigkeitsbereichen:<br />

• Gesundheitswesen (Spitäler, Pflegeheime);<br />

• Sozialwesen (Institutionen für Kinder,<br />

Jugendliche, Behinderte);<br />

• Kulturgütererhaltung (Heimatschutz, Denkmalpflege);<br />

• umwelt- und Naturschutz (z. B. unterhalt<br />

von Trockenmauern oder Gebirgsschutzwäldern);<br />

• Forstwesen;<br />

• Landwirtschaft;<br />

• Entwicklungszusammenarbeit (Auslandeinsätze);<br />

• Katastrophenhilfe (Wiederaufbauarbeiten).<br />

Sie können Ihre Einsätze selbstständig und<br />

frühzeitig planen. Die Einsatzorte finden Sie<br />

im elektronischen Einsatzinformationssystem.<br />

Tätigkeitsbereich und Einsatzperiode wählen<br />

Sie im Rahmen der freien Kapazitäten der anerkannten<br />

Einsatzbetriebe. Frühzeitige Suche<br />

ZIVILDIENST<br />

wird empfohlen; ein absolutes Recht auf freie<br />

Wahl besteht nicht. Wenn Sie Ihre Dienstpflicht<br />

nicht entsprechend den gesetzlichen<br />

Grundlagen erfüllen, werden Sie von Amtes<br />

wegen aufgeboten.<br />

Die gesamte Zivildienstpflicht kann auch am<br />

Stück erfüllt werden. Wer mit Vollendung des<br />

30. Altersjahrs alle Zivildiensttage geleistet<br />

hat, wird bereits dann entlassen.<br />

Entschädigung, Erwerbsersatz,<br />

Wehrpflichtersatz<br />

Die Einsatzbetriebe stellen unterkunft und<br />

Verpflegung für Zivildienstleistende sicher beziehungsweise<br />

entrichten pro Diensttag eine<br />

finanzielle Entschädigung plus ein Taschengeld<br />

von 5 Franken. Die Erwerbsausfallentschädigung<br />

(EO) wird wie bei Militärdienstleistenden<br />

ausgerichtet (näheres dazu im Merkblatt 6.01,<br />

«Erwerbsausfallentschädigungen», zu beziehen<br />

bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse<br />

oder über www.ahv-iv.info). Wehrpflichtersatz<br />

muss bezahlen, wer nicht jährlich mindestens<br />

26 Zivildiensttage leistet.<br />

Auch Einsätze im Bereich der Archäologie sind möglich.<br />

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