14.09.2013 Aufrufe

Rekrutierung

Rekrutierung

Rekrutierung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

eines Aufgebots zum Militärdienst) straflos,<br />

wenn der Militärdienstpflichtige dem waffenlosen<br />

Dienst zugewiesen oder zum Zivildienst<br />

zugelassen wird, oder wenn er dienstuntauglich<br />

erklärt wird und die Dienstuntauglichkeit<br />

bereits zum Zeitpunkt der Verweigerung bestanden<br />

hat.<br />

Wehrpflichtersatz<br />

Wer weder Militär- noch Ersatzdienst leistet,<br />

muss eine Ersatzabgabe bezahlen. Sie wird<br />

nach der Gesetzgebung über die direkte Bundessteuer<br />

auf dem gesamten Reineinkommen<br />

erhoben, das der Ersatzpflichtige im In- und<br />

Ausland erzielt. Die Ersatzabgabe beträgt drei<br />

Franken je 100 Franken des steuerpflichtigen<br />

Einkommens, mindestens aber 400 Franken<br />

pro Jahr. Ersatzpflichtig ist,<br />

• wer als Militärdienstpflichtiger in einem<br />

Kalenderjahr (Ersatzjahr) während mehr<br />

als sechs Monaten nicht in einer Formation<br />

der Armee eingeteilt ist und nicht der<br />

Zivildienstpflicht untersteht;<br />

• wer als Dienstpflichtiger seinen Militär-<br />

oder Zivildienst nicht leistet; und<br />

• wer seine Rekrutenschule aus persönlichen<br />

Gründen (z. B. Lehre, Studium) nicht<br />

im 20. Altersjahr leistet.<br />

Bei bestimmten Voraussetzungen sieht das<br />

Gesetz eine Befreiung vom Wehrpflichtersatz<br />

oder eine Ermässigung vor. Frauen sind nicht<br />

ersatzpflichtig.<br />

Rechte der Angehörigen der Armee<br />

Den Angehörigen der Armee stehen die verfassungsmässigen<br />

und gesetzlichen Rechte auch<br />

im Militärdienst zu. Wegen der besonderen<br />

Aufgaben und Verhältnisse im Militärdienst ist<br />

die Ausübung dieser Grund- und Freiheitsrechte<br />

zum Teil eingeschränkt. Die Einschränkungen<br />

dürfen aber nur so weit gehen, wie es<br />

die Erfüllung des militärischen Auftrags ver-<br />

RECHTLICHES<br />

langt. Wer wegen des Militärdienstes persönliche,<br />

familiäre oder materielle Schwierigkeiten<br />

auf sich zukommen sieht, kann sich bereits vor<br />

Beginn der Rekrutenschule an den Sozialdienst<br />

der Armee wenden (Telefon: 0800 855<br />

844). Wer während des Militärdienstes Hilfe<br />

benötigt oder erkrankt, kann sich seelsorgerisch,<br />

medizinisch, psychologisch und sozial<br />

beraten und betreuen lassen.<br />

Wenn Sie, wie im Normalfall während der RS,<br />

während mehr als 60 aufeinanderfolgenden<br />

Tagen der Militärversicherung unterstellt sind,<br />

sind Sie ab RS-Beginn von der Prämienzahlung<br />

für Ihre private Grundversicherung der Kranken-<br />

und unfallversicherung befreit. Sie müssen<br />

die unterstellung Ihrem Versicherer mindestens<br />

acht Wochen vor der RS melden.<br />

Halten Sie diese Frist nicht ein, so erhebt der<br />

Versicherer ab dem nächsten ihm möglichen<br />

Termin, spätestens aber acht Wochen nach Eingang<br />

Ihrer Meldung, keine Prämie mehr. Falls<br />

trotz der Sistierung Prämien bezahlt werden,<br />

rechnet sie der Versicherer an später fällige Prämien<br />

an oder erstattet sie zurück. Die für den<br />

Militärdienst zuständige Stelle wird Sie rechtzeitig<br />

über das korrekte Vorgehen informieren.<br />

IhR AnSPRuCh<br />

Während Ihrer Dienstpflicht haben Sie im Rahmen<br />

der entsprechenden Rechtsgrundlagen<br />

Anspruch auf Sold, EO, eine persönliche Ausrüstung,<br />

Verpflegung, unterkunft, Gratisbillett,<br />

Portofreiheit, Leistungen der Militärversicherung,<br />

arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz,<br />

Rechtsstillstand in zivilen Strafverfahren und<br />

Schuldbetreibungsverfahren sowie Beratung<br />

und Betreuung.<br />

29

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!