Rekrutierung
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eines Aufgebots zum Militärdienst) straflos,<br />
wenn der Militärdienstpflichtige dem waffenlosen<br />
Dienst zugewiesen oder zum Zivildienst<br />
zugelassen wird, oder wenn er dienstuntauglich<br />
erklärt wird und die Dienstuntauglichkeit<br />
bereits zum Zeitpunkt der Verweigerung bestanden<br />
hat.<br />
Wehrpflichtersatz<br />
Wer weder Militär- noch Ersatzdienst leistet,<br />
muss eine Ersatzabgabe bezahlen. Sie wird<br />
nach der Gesetzgebung über die direkte Bundessteuer<br />
auf dem gesamten Reineinkommen<br />
erhoben, das der Ersatzpflichtige im In- und<br />
Ausland erzielt. Die Ersatzabgabe beträgt drei<br />
Franken je 100 Franken des steuerpflichtigen<br />
Einkommens, mindestens aber 400 Franken<br />
pro Jahr. Ersatzpflichtig ist,<br />
• wer als Militärdienstpflichtiger in einem<br />
Kalenderjahr (Ersatzjahr) während mehr<br />
als sechs Monaten nicht in einer Formation<br />
der Armee eingeteilt ist und nicht der<br />
Zivildienstpflicht untersteht;<br />
• wer als Dienstpflichtiger seinen Militär-<br />
oder Zivildienst nicht leistet; und<br />
• wer seine Rekrutenschule aus persönlichen<br />
Gründen (z. B. Lehre, Studium) nicht<br />
im 20. Altersjahr leistet.<br />
Bei bestimmten Voraussetzungen sieht das<br />
Gesetz eine Befreiung vom Wehrpflichtersatz<br />
oder eine Ermässigung vor. Frauen sind nicht<br />
ersatzpflichtig.<br />
Rechte der Angehörigen der Armee<br />
Den Angehörigen der Armee stehen die verfassungsmässigen<br />
und gesetzlichen Rechte auch<br />
im Militärdienst zu. Wegen der besonderen<br />
Aufgaben und Verhältnisse im Militärdienst ist<br />
die Ausübung dieser Grund- und Freiheitsrechte<br />
zum Teil eingeschränkt. Die Einschränkungen<br />
dürfen aber nur so weit gehen, wie es<br />
die Erfüllung des militärischen Auftrags ver-<br />
RECHTLICHES<br />
langt. Wer wegen des Militärdienstes persönliche,<br />
familiäre oder materielle Schwierigkeiten<br />
auf sich zukommen sieht, kann sich bereits vor<br />
Beginn der Rekrutenschule an den Sozialdienst<br />
der Armee wenden (Telefon: 0800 855<br />
844). Wer während des Militärdienstes Hilfe<br />
benötigt oder erkrankt, kann sich seelsorgerisch,<br />
medizinisch, psychologisch und sozial<br />
beraten und betreuen lassen.<br />
Wenn Sie, wie im Normalfall während der RS,<br />
während mehr als 60 aufeinanderfolgenden<br />
Tagen der Militärversicherung unterstellt sind,<br />
sind Sie ab RS-Beginn von der Prämienzahlung<br />
für Ihre private Grundversicherung der Kranken-<br />
und unfallversicherung befreit. Sie müssen<br />
die unterstellung Ihrem Versicherer mindestens<br />
acht Wochen vor der RS melden.<br />
Halten Sie diese Frist nicht ein, so erhebt der<br />
Versicherer ab dem nächsten ihm möglichen<br />
Termin, spätestens aber acht Wochen nach Eingang<br />
Ihrer Meldung, keine Prämie mehr. Falls<br />
trotz der Sistierung Prämien bezahlt werden,<br />
rechnet sie der Versicherer an später fällige Prämien<br />
an oder erstattet sie zurück. Die für den<br />
Militärdienst zuständige Stelle wird Sie rechtzeitig<br />
über das korrekte Vorgehen informieren.<br />
IhR AnSPRuCh<br />
Während Ihrer Dienstpflicht haben Sie im Rahmen<br />
der entsprechenden Rechtsgrundlagen<br />
Anspruch auf Sold, EO, eine persönliche Ausrüstung,<br />
Verpflegung, unterkunft, Gratisbillett,<br />
Portofreiheit, Leistungen der Militärversicherung,<br />
arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz,<br />
Rechtsstillstand in zivilen Strafverfahren und<br />
Schuldbetreibungsverfahren sowie Beratung<br />
und Betreuung.<br />
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