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Download Sport in bw Nr. 06/12 - Badischer Sportbund Nord ev

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SPORT <strong>in</strong> BW <strong>06</strong>|20<strong>12</strong><br />

ARAG-SPORT VER SI CHE RUNG<br />

Versicherungsschutz für Arbeitsmasch<strong>in</strong>en<br />

Für die Pflege und den Betrieb von <strong>Sport</strong>anlagen werden<br />

<strong>in</strong> der Regel so genannte „selbstfahrende Arbeitsmasch<strong>in</strong>en“<br />

e<strong>in</strong>gesetzt. Größe, Motorisierung und E<strong>in</strong>satzort<br />

dieser Fahrzeuge s<strong>in</strong>d für die Frage entscheidend,<br />

ob sie zulassungs- und/oder versicherungspflichtig<br />

s<strong>in</strong>d. Man unterscheidet zwischen Kraftfahrzeugen<br />

und „selbstfahrenden Arbeitsmasch<strong>in</strong>en“.<br />

§ 2 <strong>Nr</strong>. 17 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) enthält<br />

e<strong>in</strong>e verb<strong>in</strong>dliche Def<strong>in</strong>ition: Danach s<strong>in</strong>d „selbstfahrende<br />

Arbeitsmasch<strong>in</strong>en Kraftfahrzeuge, die nach ihrer<br />

Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen<br />

E<strong>in</strong>richtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch<br />

nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt<br />

und geeignet s<strong>in</strong>d“. Nicht dazu zählen z.B. Golf-<br />

Carts oder andere zum Transport von Personen oder<br />

Sachen bestimmte Elektro- oder Benz<strong>in</strong>fahrzeuge. Erst<br />

vor kurzem wurde auch entschieden, dass Gabelstapler<br />

ke<strong>in</strong>e selbstfahrenden Arbeitsmasch<strong>in</strong>en, sondern als<br />

Kraftfahrzeuge e<strong>in</strong>zustufen s<strong>in</strong>d (OLG Koblenz <strong>in</strong> VersR<br />

1434 f, 2011).<br />

Selbstfahrende Arbeitsmasch<strong>in</strong>en s<strong>in</strong>d z.B. Aufsitzrasenmäher<br />

oder Mähdrescher. Bis zu e<strong>in</strong>er zugelassenen<br />

Geschw<strong>in</strong>digkeit von 20 km/h s<strong>in</strong>d diese von der Zulassung<br />

(nicht jedoch der Halter von der Haftung) befreit.<br />

Der <strong>Sport</strong>versicherungsvertrag des BSB mit der ARAG<br />

<strong>Sport</strong>versicherung sieht grundsätzlich Haftpflicht-Versicherungsschutz<br />

vor für den Besitz und die Verwendung<br />

von vere<strong>in</strong>seigenen, nicht zulassungspflichtigen und<br />

selbstfahrenden Arbeitsmasch<strong>in</strong>en (und deren Anhänger)<br />

bis zu 20 km/h, soweit die Masch<strong>in</strong>en zur Pflege<br />

von <strong>Sport</strong>anlagen e<strong>in</strong>gesetzt werden. E<strong>in</strong> kurzfristiger<br />

E<strong>in</strong>satz auf öffentlichen Wegen und Plätzen ist gleichfalls<br />

versichert, wenn der Fahrer dafür die vorgeschriebene<br />

Fahrerlaubnis hat. Öffentlicher Verkehrsgrund<br />

kann schon das Grundstück des Vere<strong>in</strong>s se<strong>in</strong>, <strong>in</strong>sbesondere<br />

bei fehlender E<strong>in</strong>friedung oder bei e<strong>in</strong>em öffentlichen<br />

Betrieb, zum Beispiel e<strong>in</strong>er Restauration mit Parkplätzen.<br />

Die Arbeitsmasch<strong>in</strong>e ist nach § 4 FZV beim<br />

Betrieb auf öffentlichen Straßen mit dem Namen und<br />

Sitz des Vere<strong>in</strong>s als Halter zu kennzeichnen; die Angaben<br />

s<strong>in</strong>d dauerhaft und deutlich lesbar auf der l<strong>in</strong>ken<br />

Seite des Fahrzeugs anzubr<strong>in</strong>gen.<br />

Werden selbstfahrende Arbeitsmasch<strong>in</strong>en mit e<strong>in</strong>er zugelassenen<br />

Höchstgeschw<strong>in</strong>digkeit von mehr als 20 km/h<br />

auf öffentlichem Verkehrsgrund bewegt, unterliegt die<br />

Arbeitsmasch<strong>in</strong>e der Pflichtversicherung und benötigt<br />

e<strong>in</strong> Kennzeichen. Versicherungsschutz über die <strong>Sport</strong>versicherung<br />

besteht <strong>in</strong> diesem Fall nicht mehr. Werden<br />

fremde Arbeitsmasch<strong>in</strong>en (auch bis 20 km/h) verwendet<br />

oder erfolgt mit den eigenen Arbeitsmasch<strong>in</strong>en<br />

e<strong>in</strong>e Nutzung außerhalb der Pflege von <strong>Sport</strong>anlagen,<br />

wird e<strong>in</strong>e Prüfung des jeweils gültigen <strong>Sport</strong>versicherungsvertrages<br />

im Vorfeld empfohlen.<br />

Wei te re In fos:<br />

<strong>Sport</strong> ver si che rungs bü ro beim<br />

Ba di schen <strong>Sport</strong> bund, Te lefon<br />

0721/20719, www.ARAG-<strong>Sport</strong>.de<br />

Foto: <strong>Sport</strong>stättenbau Garten-Moser<br />

Handelt es sich bei den vere<strong>in</strong>seigenen Fahrzeugen nicht um besagte<br />

selbstfahrende Arbeitsmasch<strong>in</strong>en, sondern um Kraftfahrzeuge<br />

mit mehr als 6 km/h, so unterliegen diese beim Betrieb auf<br />

öffentlichen und beschränkt öffentlichen Verkehrsflächen der<br />

Pflichtversicherung und benötigen zw<strong>in</strong>gend e<strong>in</strong>e eigene Kfz-<br />

Haftpflichtversicherung (Pflichtversicherung).<br />

Bei Fragen hierzu berät das Versicherungsbüro beim Badischen<br />

<strong>Sport</strong>bund Sie gerne (Kontakt s. Kasten). Mehr Informationen<br />

zur <strong>Sport</strong>versicherung und die Kontaktwege f<strong>in</strong>den Sie unter<br />

www.ARAG-<strong>Sport</strong>.de<br />

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