01.10.2013 Aufrufe

LAPOgD

LAPOgD

LAPOgD

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

3. eine Ausfertigung der Mitteilung über die endgültig nicht bestandene Zwischenprüfung<br />

(§ 20 Abs. 2),<br />

23<br />

4. Ausfertigungen der Befähigungsberichte (§ 23 Abs.3),<br />

5. die bewertete Diplomarbeit,<br />

6. die bewerteten Prüfungsklausuren,<br />

7. das ermittelte Ergebnis der mündlichen Prüfung (§ 35 Abs. 3),<br />

8. die Niederschrift über den Verlauf der mündlichen Prüfung (§ 35 Abs. 4),<br />

9. die Niederschrift über das Ergebnis der Laufbahnprüfung (§ 37 Abs. 1 Satz 2),<br />

10. eine Ausfertigung des Prüfungszeugnisses (§ 39),<br />

11. eine Ausfertigung der Mitteilung über die nicht bestandene Laufbahnprüfung (§ 40).<br />

Von den Unterlagen nach Nummer 1 bis 3, 5 (unbewertet), 7, 10 und 11 erhält die<br />

Ausbildungsbehörde jeweils eine Ausfertigung.<br />

(3) Die Prüflinge können innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Prüfung die sie<br />

betreffende Prüfungsakte einsehen.<br />

(4) Die Prüfungsakten sind zehn Jahre, die Prüfungsklausuren und die Diplomarbeit<br />

zwei Jahre aufzubewahren. Die Frist rechnet vom Beginn des auf die Ablegung der<br />

Prüfung folgenden Kalenderjahres.<br />

§ 42<br />

Rücknahme der Prüfungsentscheidung<br />

Wird innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses<br />

eine Täuschungshandlung bekannt, kann das Prüfungsamt die Laufbahnprüfung für<br />

ungültig erklären und das Prüfungszeugnis einziehen. Diese Entscheidung ist nur<br />

innerhalb einer Frist von sechs Monaten zulässig, nachdem das Prüfungsamt von dem<br />

ihr zugrunde liegenden Tatbestand Kenntnis erlangt hat. Die Entscheidung ist der oder<br />

dem Betroffenen zuzustellen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!