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Satzungen und Verfahrensordnungen der CDU in Niedersachsen ...

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VerfahrenSordnungen<br />

lung <strong>der</strong> Gesamt zahl <strong>der</strong> <strong>in</strong> den Kreisverbänden zu wählenden Delegierten<br />

auf die Stadt-, Geme<strong>in</strong>de- bzw. Samtgeme<strong>in</strong>deverbände erfolgt nach dem<br />

Verhältnis <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>zahlen <strong>der</strong> Stadt-, Geme<strong>in</strong>de- bzw. Samtgeme<strong>in</strong>deverbände<br />

zue<strong>in</strong>an<strong>der</strong> (d‘Hondt) <strong>und</strong> ist durch Beschluss des Vorstandes des<br />

jeweiligen Kreisverbandes festzusetzen. Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>CDU</strong> <strong>in</strong> Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

bestimmt den Stichtag für die Berechnung <strong>der</strong> Delegiertenzahl. Für die<br />

Feststellung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>zahl ist die zentrale Mitglie<strong>der</strong>kartei maßgebend.<br />

3. In den Kreisverbänden <strong>in</strong> kreisfreien Städten, <strong>in</strong> denen aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>zahl<br />

Mitglie <strong>der</strong>vollversammlungen auf Stadtebene auf organisatorische<br />

Schwierigkeiten stoßen, kann <strong>der</strong> Kreisvorstand beschließen, dass die Delegiertenwahl<br />

<strong>in</strong> Unterglie<strong>der</strong>ungen des Kreisverban des durchgeführt wird. Für<br />

die Aufteilung <strong>der</strong> zu wählenden Delegierten auf die Unterglie<strong>der</strong>un gen gilt<br />

Abs. 2 entsprechend.<br />

4. Der jeweilige Kreisvorstand ist dafür verantwortlich, dass alle wahlberechtigten<br />

Mitglie<strong>der</strong> die Möglichkeit haben, an <strong>der</strong> Delegiertenwahl teilzunehmen.<br />

Entfällt bei <strong>der</strong> Aufteilung <strong>der</strong> zu wählenden Delegierten nach Abs. 2<br />

o<strong>der</strong> Abs. 3 auf e<strong>in</strong>e Unterglie<strong>der</strong>ung ke<strong>in</strong> Delegierter, so ist diese Unterglie<strong>der</strong>ung<br />

mit e<strong>in</strong>er angrenzenden Unterglie<strong>der</strong>ung zusammenzufassen <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e<br />

geme<strong>in</strong>same Mitglie<strong>der</strong>vollversammlung durchzuführen, die <strong>der</strong> Kreisvorsitzende<br />

e<strong>in</strong>beruft <strong>und</strong> leitet.<br />

§ 4 (Meldung <strong>der</strong> Vertreter)<br />

1. Der Meldung <strong>der</strong> gewählten Delegierten an die nächsthöhere Organisationsstufe<br />

ist e<strong>in</strong>e schriftliche Erklärung des Leiters <strong>der</strong> Versammlung beizufügen,<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> versichert wird, dass<br />

a) die Delegierten <strong>in</strong> geheimer Wahl gewählt worden s<strong>in</strong>d,<br />

b) an <strong>der</strong> Wahl <strong>der</strong> Delegierten nur die zum Zeitpunkt <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Versammlung wahlbe rechtigten Mitglie<strong>der</strong> teilgenommen haben,<br />

c) alle gewählten Delegierten selbst wahlberechtigt s<strong>in</strong>d.<br />

2. Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>CDU</strong> <strong>in</strong> Nie<strong>der</strong>sachsen beschließt vor Beg<strong>in</strong>n des Aufstellungsverfahrens<br />

e<strong>in</strong>en Term<strong>in</strong>plan für die Vertreterwahlen <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen<br />

Organisationsstufen.<br />

3. Erfolgt die Delegiertenwahl o<strong>der</strong> die Meldung <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Delegiertenwahl<br />

an die nächsthöhere Organisationsstufe nicht term<strong>in</strong>gerecht o<strong>der</strong><br />

wird die Erklärung über die ord nungsgemäße Wahl <strong>der</strong> Delegierten gemäß<br />

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