03.10.2013 Aufrufe

Satzungen und Verfahrensordnungen der CDU in Niedersachsen ...

Satzungen und Verfahrensordnungen der CDU in Niedersachsen ...

Satzungen und Verfahrensordnungen der CDU in Niedersachsen ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

VerfahrenSordnungen<br />

3. In den Kreisverbänden <strong>in</strong> kreisfreien Städten, <strong>in</strong> denen aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>zahl<br />

Mitglie <strong>der</strong>vollversammlungen auf Stadtebene auf organisatorische<br />

Schwierigkeiten stoßen, kann <strong>der</strong> Kreisvorstand beschließen, dass die<br />

Delegiertenwahl <strong>in</strong> Unterglie<strong>der</strong>ungen des Kreisverbandes durchgeführt<br />

wird. Für die Aufteilung <strong>der</strong> Gesamtzahl <strong>der</strong> zu wählenden Delegierten auf<br />

die Unterglie<strong>der</strong>ungen gilt Abs. 2 entsprechend.<br />

4. Der jeweilige Kreisvorstand ist dafür verantwortlich, dass alle wahlberechtigten<br />

Mitglie<strong>der</strong> die Möglichkeit haben, an <strong>der</strong> Delegiertenwahl teilzunehmen.<br />

Entfällt bei <strong>der</strong> Aufteilung <strong>der</strong> zu wählenden Delegierten nach Abs. 2<br />

o<strong>der</strong> Abs. 3 auf e<strong>in</strong>e Unterglie<strong>der</strong>ung ke<strong>in</strong> Delegierter, so ist diese Unterglie<strong>der</strong>ung<br />

mit e<strong>in</strong>er angrenzenden Unterglie<strong>der</strong>ung zusammenzufassen <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e<br />

geme<strong>in</strong>same Mitglie<strong>der</strong>vollversammlung durchzuführen, die <strong>der</strong> Kreisvorsitzende<br />

e<strong>in</strong>beruft <strong>und</strong> leitet.<br />

§ 12 (E<strong>in</strong>berufung)<br />

Die Wahlkreisdelegiertenversammlung wird vom Vorsitzenden des Kreisverbandes<br />

e<strong>in</strong>berufen. Gehören zu e<strong>in</strong>em B<strong>und</strong>estagswahlkreis mehrere Kreisverbände<br />

o<strong>der</strong> Teile von Kreisverbän den, so ist <strong>der</strong> Kreisverband für die E<strong>in</strong>berufung<br />

<strong>der</strong> Wahlkreisdelegiertenversammlung zustän dig, <strong>der</strong> die meisten<br />

Delegierten stellt.<br />

§ 13 (Meldung <strong>der</strong> Delegierten)<br />

1. Der Meldung <strong>der</strong> gewählten Delegierten an den für die E<strong>in</strong>berufung <strong>der</strong><br />

Wahlkreisdelegier tenversammlung zuständigen Kreisverband ist e<strong>in</strong>e schriftliche<br />

Erklärung des Leiters <strong>der</strong> Versammlung beizufügen, <strong>in</strong> <strong>der</strong> versichert<br />

wird, dass<br />

34<br />

a) die Delegierten <strong>in</strong> geheimer Wahl gewählt worden s<strong>in</strong>d,<br />

b) an <strong>der</strong> Wahl <strong>der</strong> Delegierten nur die zum Zeitpunkt <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Versammlung wahlbe rechtigten Mitglie<strong>der</strong> teilgenommen haben,<br />

c) alle gewählten Delegierten selbst wahlberechtigt s<strong>in</strong>d.<br />

2. Erfolgt die Delegiertenwahl o<strong>der</strong> die Meldung <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Delegiertenwahl<br />

nicht ter m<strong>in</strong>gerecht o<strong>der</strong> wird die Erklärung über die ordnungsgemäße<br />

Wahl <strong>der</strong> Delegierten nach Abs. 1 nicht rechtzeitig beigebracht, nimmt die<br />

<strong>in</strong> Verzug geratene Organisationsstufe am weiteren Aufstellungsverfahren<br />

nicht mehr teil.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!