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Technische Richtlinie TR-03127

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4.2 Authentisierungsterminal<br />

<strong>TR</strong>-<strong>03127</strong><br />

Ein Authentisierungsterminal ist berechtigt, auf die eID-Anwendung zuzugreifen. Dabei werden durch<br />

die in der Authentisierung vergebenen Rechte festgelegt, welche Daten/Funktionen freigegeben werden.<br />

Die Datenfelder werden in Abschnitt 3.2.2 aufgelistet. Zusätzlich kann einem Authentisierungsterminal<br />

das Recht zugeteilt werden, bestimmte Daten auf dem Chip (z.B. die aktuelle Adresse) zu ändern.<br />

Unterschieden wird zwischen hoheitlichen nationalen Authentisierungsterminals und nicht-hoheitlichen/ausländischen<br />

Authentisierungsterminals. Nicht-hoheitliche/ausländische Authentisierungsterminals<br />

benötigen i.A. die Eingabe der geheimen eID-PIN, um das Auslesen der Daten an das Einverständnis<br />

des Inhabers zu binden und gleichzeitig den Personalausweis an den Inhaber zu binden. Verwendet<br />

werden nicht-hoheitliche/ausländische Authentisierungsterminals z.B. für die Online-Authentisierung,<br />

siehe Abschnitt 4.5.<br />

Für hoheitliche nationale Authentisierungsterminals wird i.A. das Recht CAN allowed gesetzt, d.h. es<br />

kann die CAN als PACE-Passwort genutzt werden. Bei Verwendung der CAN ist keine Personenbindung<br />

möglich, d.h. die Personenbindung muss z.B. durch die Identifizierung des Inhabers über das<br />

Terminaltyp PACE-Passwort Mögliche Terminalrechte<br />

Inspektionssystem<br />

(hoheitlich national bzw.<br />

hoheitlich ausländisch)<br />

Authentisierungsterminal<br />

(hoheitlich national bzw.<br />

nicht-hoheitlich/ausländisch)<br />

Bestätigtes Signaturterminal<br />

Nicht authentisiertes<br />

Terminal<br />

Tabelle 4: Teminaltypen<br />

CAN;<br />

MRZ<br />

eID-PIN;<br />

CAN falls Recht<br />

CAN allowed<br />

nachgewiesen<br />

● Lesezugriff auf DG1 (MRZ), DG2 (Gesichtsbild)<br />

der Biometrieanwendung<br />

● Lesezugriff auf DG3 (Fingerabdrücke) der Biometrieanwendung<br />

und Daten der eID-Anwendung<br />

je nach nachgewiesenen Rechten<br />

Lese-/Schreibzugriff auf die Datengruppen der eID-Anwendung<br />

gemäß authentisierten Rechten<br />

Spezielle Rechte:<br />

● Erzeugung eines Signaturschlüsselpaares<br />

● eID-PIN setzen, eID-Anwendung An-/Ausschalten<br />

● Sektorspezifische Kennung (Pseudonym)<br />

● Altersverifikation<br />

● Wohnortabfrage<br />

CAN ● Erzeugung qualifizierter Signaturen mit zusätzlicher<br />

Eingabe der Signatur-PIN<br />

● Setzen einer neuen Signatur-PIN mit zusätzlicher<br />

Eingabe der alten Signatur-PIN<br />

eID-PIN ● Anlegen der Signatur-PIN<br />

● Terminieren des Schlüssels für qualifizierte Signaturen<br />

und der Signatur-PIN<br />

eID-PIN Setzen einer neuen eID-PIN<br />

PUK Zurücksetzen der Fehlbedienungszähler von eID-<br />

PIN/Signatur-PIN<br />

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 19

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