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Technische Richtlinie TR-03127

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<strong>TR</strong>-<strong>03127</strong><br />

3. Die Berechtigungs-CAs rechnen die Liste der Sperrdienst-Sperrmerkmale in dienstanbieterspezifische<br />

Listen mit Sperrmerkmalen um;<br />

4. Die Dienstanbieter rufen die Listen der dienstanbieterspezifischen Sperrmerkmale bei ihrer<br />

Berechtigungs-CA ab.<br />

Die Verfahren zur Umrechnung werden in [<strong>TR</strong>-03110] spezifiziert, die Protokolle zur Übertragung der<br />

Listen in [<strong>TR</strong>-03129].<br />

Durch dieses Verfahren ist sichergestellt, dass das dienstanbieterspezifische Sperrmerkmal – wie die<br />

sektorspezifische Kennung – weder durch die Dienstanbieter noch durch den Sperrdienst aufgelöst<br />

werden kann.<br />

Eine Abfrage nach einzelnen gesperrten Ausweisen beim Sperrdienst (z.B. über OCSP) ist nicht vorgesehen,<br />

um zu verhindern, dass der Sperrdienst durch protokollieren der Abfragen Profile der Ausweisinhaber<br />

erstellen kann. Die eID-Sperrliste kann nur durch berechtigte Dienstanbieter abgefragt<br />

werden.<br />

5.3.1.3 Entsperrung und Sperrauskunft<br />

Über die Ausweisbehörde ist auch die Entsperrung eines Ausweis sowie die Abfrage des Sperrstatus<br />

möglich. Entsperrungen und Sperrabfragen dürfen nur durch den Ausweisinhaber erfolgen.<br />

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 29

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